Banken müssen seit 2014 ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Das stärkt ihre Zahlungsfähigkeit und trägt zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei.
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Nach dem neuen Trennbankengesetz müssen Einlagenkreditinstitute, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten, die Risiken aus eigenen spekulativen und riskanten Geschäften vom Kundengeschäft trennen.
So müssen global und national systemrelevante Institute der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sanierungspläne vorlegen und diese mindestens einmal im Jahr aktualisieren. Die BaFin erstellt Abwicklungspläne für diese Institute und aktualisiert diese ebenfalls mindestens einmal jährlich.
In Schieflage geratene systemrelevante Banken können damit schneller saniert oder abgewickelt werden.
Das Gesetz begründet außerdem die Strafbarkeit von Geschäftsleiterinnen und -leitern von Banken und Versicherungen im Risikomanagement. Seit Januar 2014 gelten konkrete Pflichten für das Risikomanagement.
Strafbar sind Pflichtverletzungen, wenn dadurch ein Kreditinstitut in seinem Bestand gefährdet oder ein Versicherungsunternehmen in die Insolvenz geht.
Deutschland nimmt erneut eine Vorreiterrolle in Europa ein und geht beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voran. Es folgt hierbei im Wesentlichen den Erkenntnissen und Empfehlungen des Liikanen-Berichts.
Die Sachverständigengruppe zur Reformierung der EU-Bankenstruktur um Erkki Liikanen, Gouverneur der Bank of Finland und ehemaliges Mitglied der EU-Kommission, legte Anfang Oktober 2012 ihren Bericht vor. Sie hatte darüber beraten, ob die laufenden regulatorischen Reformen ausreichen. Weiterhin wurde untersucht, ob darüber hinaus strukturelle Reformen der EU-Banken die Finanzstabilität stärken sowie den Verbraucherschutz verbessern würden - und ob in diesem Fall eventuell Empfehlungen abzugeben sind.