Auf Wachstums- und Konsolidierungskurs

Stabilitätsrat Auf Wachstums- und Konsolidierungskurs

Die deutsche Wirtschaft wächst solide und selbst flüchtlingsbedingte Mehrausgaben stehen der Konsolidierung nicht im Wege. Zu diesem Schluss kommt der Stabilitätsrat unter Vorsitz von Bundesfinanzminister Schäuble und Nordrhein-Westfalens Finanzminister Walter-Borjans. Dennoch: Zwei Bundesländer müssten stärker sparen.

1 Min. Lesedauer

Euro-Geldscheine mit schwarz-rot-goldener Banderole.

Deutschland hat seine Finanzen im Griff - zu diesem Urteil kommt der Stabilitätsrat.

Foto: Imo/photothek.net

Deutschland hat seine Finanzen im Griff. Das ist die Botschaft des Stabilitätsrats unter dem gemeinsamen Vorsitz von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

Demnach konnten im vergangenen Jahr Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen einen gemeinsamen Finanzierungsüberschuss von 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verzeichnen. Um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigt lag er sogar bei 0,8 Prozent.

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium von Bund und Ländern. Seine zentrale Aufgabe ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Dem Stabilitätsrat gehören der Bundesfinanzminister, die Finanzminister der Länder sowie der Bundeswirtschaftsminister an.

Gute Aussichten - trotz Flüchtlingskosten

Trotz der flüchtlingsbedingten Mehrausgaben wird der Bund die gesetzliche Obergrenze der Schuldenbremse bis 2020 einhalten. Der Beirat bestätigt dieses Ergebnis.

Die Länder gehen dagegen von einem durchgehend negativen Finanzierungssaldo bis 2019 aus. Das bedeutet, dass sie von höheren Ausgaben ausgehen, als sie mit Einnahmen rechnen. Die Länder führen das auf die flüchtlingsbedingten Ausgaben zurück.

Der demografische Wandel stelle die Haushalte vor die Herausforderung, erfolgreiche Konsolidierung auch künftig zu sichern.

Bremen und Saarland müssen mehr tun

Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind im Jahr 2015 ihren Konsolidierungsverpflichtungen nachgekommen. Damit sind die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfen an diese fünf Bundesländer erfüllt. Die Hilfen finanzieren je zur Hälfte der Bund und die Ländergemeinschaft. Die Länder sollen damit in die Lage versetzen werden, ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten.

Derzeit befinden sich vier Länder im Sanierungsverfahren für ihre Haushalte: Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein.

Der Stabilitätsrat forderte Bremen und das Saarland auf, mehr für die Haushaltssanierung zu tun. Die für dieses Jahr ergriffenen und angekündigten Maßnahmen reichten bei beiden Ländern nicht aus, um den vereinbarten Sanierungspfad einzuhalten.