Arbeitsmarktsituation

Arbeitsmarktsituation

Der Arbeitsmarkt hat entscheidende Bedeutung für die Integration. Erwerbsarbeit ermöglicht es Migrantinnen und Migranten, soziale Kontakte zu Arbeitskolleginnen und -kollegen aufzubauen, sich aktiv in die Aufnahmegesellschaft einzubringen und vor allem ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu finanzieren. Arbeitsmarktintegration ist somit ein Kernelement gesellschaftlicher Integration.

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Ausländische Fachkräfte, Marie Campos, Biochemikerin aus U.S.A. und Victor Ridtchenko, Mathematiker aus Weissrussland zusammen im Labor der Knauer Laborgeräte GmbH, Berlin, 2011, Facharbeiter, Forschung, Gleichberechtigung, Mann, Frau, Anerkennu....

Ausländische Fachkräfte

Foto: Burkhard Peter

Mit der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die Konkretisierung und Weiterentwicklung des Nationalen Integrationsplans beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, Integration verbindlicher zu gestalten und Ergebnisse der Integrationspolitik messbar zu machen. Bei der Arbeit am Der Nationale Aktionsplan Integration wurde dabei das mit dem Nationalen Integrationsplan begonnene Dialogprinzip fortgesetzt: Staat und Zivilgesellschaft – insbesondere zahlreiche Migrantenorganisationen – erarbeiteten in elf Dialogforen gemeinsam den Aktionsplan.

Im Dialogforum „Arbeitsmarkt und Erwerbsleben“ wurden folgende strategische Ziele vereinbart:

  1. Beschäftigungs- und Erwerbschancen sowie Qualifizierung erhöhen
  2. Interkulturelle und migrationsspezifische Qualifizierung des Beratungspersonals sicherstellen
  3. Betriebliche Integration verbessern
  4. Fachkräftebasis sichern

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung für die Integration in den Arbeitsmarkt. Der Bund fördert daher die Aneignung berufsspezifischer Sprachkenntnisse mit dem "ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung". Ziel des Programms ist es, Menschen mit Migrationshintergrund durch sprachliche und fachliche Qualifizierung den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern und drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Bis Ende 2013 soll die Quote der Teilnehmenden, die in ein Arbeitsverhältnis, eine Ausbildung oder eine allgemeine Weiterbildung vermittelt werden, auf mindestens 20 % gehoben werden.

Mit dem Anerkennungsgesetz hat der Bund einen wesentlichen Beitrag zur besseren Arbeitsmarktintegration von Menschen mit beruflichen Auslandsqualifikationen und da-mit zur Sicherung der Fachkräftebasis geleistet. Um Anerkennungssuchenden den Zugang zu den Anerkennungsverfahren zu erleichtern, werden Angebote zur Erstinformation (Lotsenfunktion) im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung – IQ“ gezielt auf- und ausgebaut sowie verbessert. Vorhandene Beratungsangebote werden im Rahmen des Förderprogramms in regionale Netzwerke eingebunden und mit den Maßnahmen arbeitsmarktrelevanter Akteure vor Ort vernetzt.

Mit dem „4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit“ verfügt die Bundesagentur für Arbeit über ein schlüssiges Konzept für die Arbeitsmarktintegration. Hierbei werden Menschen mit Migrationshintergrund durch gezielte individuelle Begleitmaßnahmen bei der Integration in Beschäftigung unterstützt. Das 4-Phasen-Modell stellt dafür explizit die Handlungsstrategien „Ausländische Bildungsabschlüsse, Qualifikationen, Zertifikate anerkennen“ und „Deutsche Sprachkenntnisse erwerben bzw. verbessern“ sowie lokale Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Weitere Handlungsfelder sind die Sprachförderung, Anpassungs- und Nachqualifizierungen, der reguläre Deutschsprachtest, die Modellerprobung Kompetenzdiagnostik, die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels und das Modellprojekt zur Entwicklung und Zertifizierung von Teilqualifikationen.