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Der positive Trend am Arbeitsmarkt setzt sich fort: 44,16 Millionen Menschen gingen im Mai 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Das sind 648.000 mehr als ein Jahr zuvor – erneuter Rekord seit der Wiedervereinigung. Einen deutlichen Zuwachs gab es vor allem bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten: Rund 32,03 Millionen Menschen waren im April 2017 abhängig beschäftigt, 727.000 mehr als im Vorjahresmonat. Das entspricht einem Plus von 2,3 Prozent. Zusätzliche Arbeitsverhältnisse entstanden vor allem in den Bereichen Pflege und Soziales, Unternehmensdienstleistungen sowie im Handel und Baugewerbe.
Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist ungebrochen: Bei der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 731.000 freie Arbeitsstellen gemeldet, 66.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 93 Prozent sofort zu besetzen. Die gute Arbeitsmarktsituation spiegelt sich auch in der niedrigen Arbeitslosigkeit wider: Im Juni 2017 waren gegenüber dem Vormonat rund 25.000 Menschen weniger arbeitslos. Wie schon im Mai 2017 lag sie damit erstmals seit Juni 1991 wieder knapp unter der 2,5-Millionen-Marke. Im Vorjahresvergleich sank die Arbeitslosenquote um 0,1 Prozentpunkte auf 5,5 Prozent. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen erreicht ebenfalls einen Tiefstand: Sie liegt mittlerweile unter einer Million.
Die Bundesregierung hat den 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohn erstmals an die Lohnentwicklung angepasst. Seit dem 1. Januar 2017 ist er von 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde gestiegen. Die Erhöhung geht auf einen Beschluss der Mindestlohn-Kommission zurück. Sie prüft alle zwei Jahre, ob eine Anpassung nötig ist. Der Mindestlohn wirkt vor allem für Beschäftigte in Niedriglohnbranchen, zum Beispiel in der Gastronomie. Dort sind die Löhne überdurchschnittlich gestiegen.
Der Pflegemindestlohn ist ein branchenspezifischer Mindestlohn. Er gilt für Pflegehilfskräfte sowie für Betreuungspersonen Demenzkranker in Pflegeeinrichtungen, für Alltagsbegleiter und Assistenzkräfte. Er ist zum 1. Januar 2017 auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten Deutschlands gestiegen.
Seit dem 1. April 2017 gilt in der Leih- und Zeitarbeit eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Branchen-Tarifverträge können längere Überlassungszeiten vorsehen. Zudem haben Leiharbeitnehmer nach neun Monaten Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte mit vergleichbarer Tätigkeit ("Equal Pay"). Auch hier können Tarifverträge abweichende Regelungen vorsehen. Spätestens nach sechs Wochen muss das Arbeitsentgelt stufenweise mit Zuschlägen angepasst werden. Eine vollständige Angleichung muss spätestens nach 15 Monaten erreicht sein. Darüber hinaus wurde gesetzlich klargestellt, wann es sich um Werkverträge handelt. Das soll Missbrauch verhindern.