Im Oktober 2014 waren knapp 403.000 mehr Menschen erwerbstätig als ein Jahr zuvor - insgesamt 43,08 Millionen. Vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entwickelte sich gut: Über 30,6 Millionen Menschen waren im September 2014 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Zuwachs von knapp 508.000.
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Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Davon profitieren 3,7 Millionen Menschen direkt. Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern setzt ab 2016 alle zwei Jahre die Lohnuntergrenze fest. Zum 1. Januar 2017 erfolgt die erste Anpassung des Mindestlohns. In Branchen, in denen es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, sind bis Ende 2017 niedrigere Mindestlöhne möglich. Ab 1. Januar 2017 müssen diese – unabhängig von einer möglichen Anpassung des Mindestlohns – mindestens 8,50 Euro vorsehen. Für Zeitungszusteller gibt es bis 2017 befristete Ausnahmeregelungen. Spätestens 2017 müssen auch hier 8,50 Euro gezahlt werden. Für Erntehelfer und andere Saisonarbeitnehmer sind flankierende Regelungen vorgesehen, die möglichen Problemen bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Rechnung tragen sollen.
In 16 Branchen gibt es zum Stichtag 1. Oktober 2014 verbindliche branchenspezifische Mindestlöhne, die auf einer tarifvertraglichen Vereinbarung beruhen. Zuletzt trat am 1. Oktober eine Folgeverordnung über den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft einschließlich der Straßenreinigung und des Winterdienstes in Kraft. Seit dem 1. August gilt erstmals bundesweit ein Mindestlohn in der Fleischwirtschaft. Zum achten Mal in Folge wurde der Mindestlohn für Maler- und Lackiererhandwerks für allgemein verbindlich erklärt.
Zukünftig wird der Tarifvertrag der Gewerkschaft angewendet, der die meisten Beschäftigten organisiert – falls in einem Betrieb für gleiche Tätigkeiten verschiedene Tarifverträge gelten. So sieht es der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes vor. Minderheitsgewerkschaften bekommen zukünftig das Recht, Arbeitgebern ihre Vorstellungen und Forderungen in einer Tarifauseinandersetzung zu unterbreiten. Erst dann kann der Arbeitgeber mit der Mehrheitsgewerkschaft verhandeln. Zudem besteht nach der Verhandlung die Möglichkeit, die Inhalte des Tarifvertrags der größeren Gewerkschaft zu übernehmen.
Am 8. Oktober 2014 fand in Mailand die zweite Folgekonferenz zur Förderung von Jugendbeschäftigung statt. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben gefordert, dass die vorhandenen EU-Mittel zügig in Arbeitsmarktprojekte abfließen. Die Jugendgarantie sieht vor, dass Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, eine Arbeitsstelle, ein Ausbildungs- beziehungsweise Praktikumsplatz oder eine Weiterbildungsmaßnahme angeboten bekommen. Die Bundesregierung hat den Nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der Jugendgarantie in Deutschland am 8. April 2014 beschlossen.
Die Jugendarbeitslosenquote in Deutschland beträgt 7,6 Prozent und ist im europäischen Vergleich niedrig. Deutschland verfügt über ein bewährtes duales Ausbildungssystem sowie gute Beratungs- und Förderstrukturen. Viele EU-Mitgliedstaaten betrachten dieses System als Vorbild für ihre nationalen Reformen. Das Sonderprogramm MobiPro der Bundesregierung unterstützt junge EU-Bürger bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland. Ziel des Programms ist es, Hemmnisse der beruflichen Mobilität innerhalb der EU abzubauen und damit einen Beitrag zur Förderung von Jugendbeschäftigung zu leisten. Bis 2018 stehen dafür 560 Millionen Euro bereit.
Mitte März 2014 hat das Bundeskabinett mit dem zweiten Fortschrittsbericht zum Fachkräftekonzept eine positive Bilanz gezogen. So stieg die Erwerbsquote bei älteren Arbeitnehmern, bei Müttern und Migranten. Gleichzeitig sank der Anteil von Jugendlichen ohne Abschluss. Die Fachkräfte-Offensive ist eine ressortübergreifende Informationskampagne der Bundesregierung. Sie unterstützt Unternehmen, ihren Bedarf an qualifiziertem Personal zu decken und hilft Fachkräften, sich erfolgreich am Arbeitsmarkt zu positionieren und weiterzuentwickeln.
Die Bundesregierung will für die Aufsichtsräte aller Unternehmen, die börsennotiert und voll mitbestimmungspflichtig sind, eine Frauenquote von 30 Prozent einführen. Etwa 3.500 weitere Unternehmen will die Große Koalition verpflichten, sich feste Zielgrößen zu setzen. Auch im öffentlichen Bereich soll die Gleichstellung vorangetrieben werden.