Anreize für klimafreundliche Kraftwerke

Kraft-Wärme-Kopplung Anreize für klimafreundliche Kraftwerke

Der Bundesrat hat die Neuregelung zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beschlossen. Das schafft neue Perspektiven für Erhalt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, fördert gezielt die Umstellung von Kohle auf Gas und steht in engem Zusammenhang mit anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende.

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KWK-Anlagen erzeugen Strom und Wärme gekoppelt, das heißt gleichzeitig in einem Prozess. Dadurch sinkt die Brennstoffmenge und weniger klimaschädliches CO2 entweicht. Das ist wichtig, um das nationale CO2-Einsparziel zu erreichen. Die neuen Regelungen schaffen Anreize, neue emissionsärmere Kraftwerke zu bauen. Rund 6.000 dieser Anlagen gibt es bereits. Ihre Zahl soll deutlich steigen.

Bis zum Jahr 2020 will Deutschland 40 Prozent weniger CO2 ausstoßen. Dafür müssen zusätzliche 22 Millionen Tonnen eingespart werden. KWK-Anlagen sollen dazu 4 Millionen Tonnen beitragen. Das hat die Regierungskoalition neben anderen Weichenstellungen für die Energiewende am 1. Juli 2015 beschlossen.

Anlagen sollen umgestellt werden

Die Förderbedingungen für KWK-Anlagen sollen mit Inkrafttreten voraussichtlich ab Januar 2016 verändert werden. Zum einen soll das gesamte Fördervolumen für KWK-Anlagen von 750 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Zum anderen sollen bestehende Kraftwerke auf eine besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas umgestellt werden.

Neue Anlagen sollen nur dann unterstützt werden, wenn sie mit Gas arbeiten. Der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen und -speichern wird weiter gefördert.