Zum 31. Dezember 2019 wird der zweite und letzte Block des Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg abgeschaltet. Danach beginnt der Rückbau der Anlage. Dabei gelten besondere Schutzmaßnahmen.
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Für Block 2 des Atomkraftwerks Philippsburg erlischt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb zum 31. Dezember 2019. So sieht es die im Sommer 2011 verabschiedete 13. Novelle des Atomgesetzes vor. Möglichst umgehend soll dann mit dem Rückbau begonnen werden.
Das AKW Philippsburg liegt rund 30 Kilometer nördlich von Karlsruhe am rechten Rheinufer und besteht aus zwei Blöcken. 1970 begann der Bau von Block 1, der von 1980 bis 2011 in Betrieb war. Seit Mai 2017 läuft der Rückbau. Baubeginn für Block 2 war 1977, betriebsbereit war der Block acht Jahre später.
Zuständig für den Rückbau ist – dem Verursacherprinzip entsprechend – der Betreiber. Dieser ist verpflichtet, ein Stilllegungskonzept zu entwickeln und der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde vorzulegen, die dieses wiederum genehmigen muss. Da Mensch und Umwelt wegen möglicher Strahlenbelastungen direkt betroffen sein können, wird die Öffentlichkeit in den Prozess der Stilllegung ebenfalls miteinbezogen - zum Beispiel durch Einsichtnahme der Unterlagen.
Im Block 2 des AKW Philippsburg erfolgt der Rückbau grundsätzlich raumweise und innerhalb von Gebäuden vorzugsweise von oben nach unten und von den Transportwegen ins Rauminnere. An die Demontage der Anlagenteile schließt sich häufig die weitere Zerlegung, Dekontamination, Verpackung und Zwischenlagerung an.
Nach Demontage aller Anlagenteile und Dekontamination der Gebäude und Bodenflächen wird die Anlage aus der atom- und strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen.
Noch einige Jahre werden die Brennelemente weiter im Lagerbecken der Anlage gekühlt. Erst dann können sie in Castoren umgeladen und in ein Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände transportiert werden. Dort lagern und trocknen die abgekühlten Brennelemente für weitere Jahre.
Zum Schutz der Bevölkerung, des Personals und der Umwelt vor Strahlenbelastungen, werden umfangreiche Schutzmaßnahmen getroffen. Hierzu gehören die radiologische Personenüberwachung, die Raum- und Arbeitsplatzüberwachung, Maßnahmen zur Rückhaltung radioaktiver Stoffe, die Überwachung der Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft und dem Abwasser sowie die Umgebungsüberwachung.
Um einen geeigneten Endlagerstandort zu finden, setzte der Deutsche Bundestag im Jahre 2014 die "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" ein. Deren Vorschläge und Handlungsempfehlungen wurden in dem im Mai 2017 in Kraft getretenen "Gesetz zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes" umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist eine offene, wissenschaftsbasierte und transparente Suche eines Endlagerstandortes nach dem Prinzip der "weißen Landkarte". Das heißt, keine Region wird von vornherein ausgeschlossen. Geplant ist, dieses Verfahren bis zum Jahr 2031 abzuschließen. Ab 2050 soll der Atommüll am endgültigen Standort eingelagert werden.