Ärger mit dem Zoll vermeiden

Urlaub im Nicht-EU-Ausland Ärger mit dem Zoll vermeiden

Kleidung, Schmuck oder Antiquitäten - die Urlaubszeit bietet oft die Gelegenheit, preisgünstig einzukaufen oder Souvenirs zu erwerben. Bei der Rückreise aus einem Land außerhalb der EU kann es böse Überraschungen geben. Deshalb sollten Urlauber sich vorher über die Zollbestimmungen informieren.

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Ein Zollbeamter hat den Koffer eines Fluggastes durchsucht und zeigt ihm eine im Koffer gefundene Stange mit Zigaretten.

Vor der Einreise aus einem Nicht-EU-Land sollten sich Urlauber über die Zollbestimmungen informieren.

Foto: picture-alliance/ dpa

Urlauber müssen beachten, dass bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land bestimmte Waren nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge pro Person mitgebracht werden dürfen.

Mengen- und Wertobergrenzen einhalten

Bei einer Rückreise per Flugzeug oder Schiff darf die im Urlaubsland gekaufte Ware den Gesamtwert von 430 Euro pro Person nicht übersteigen. Sonst müssen Urlauber Abgaben zahlen. Für alle anderen Reisewege - wie Auto oder Bahn - gelten 300 Euro pro Person. Sind Kinder unter 15 Jahren dabei, so dürfen sie jeweils Waren bis 175 Euro mitbringen - ohne dass Abgaben erhoben werden.

Aber: Übersteigt ein einzelner Warenwert, etwa ein Schmuckstück, diese Wertgrenze, muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein Geschenk handelt oder nicht.

Zigaretten und Alkohol dürfen nur von Reisenden mitgebracht werden, die mindestens 17 Jahre alt sind. Hier gilt: 200 Zigaretten und ein Liter Alkohol je Person.

Achtung - für die Kanarischen Inseln gilt eine Ausnahme: Obwohl sie zum EU-Land Spanien gehören, gelten bei der Einreise diese Mengen- und Wertgrenzen.

Reist man innerhalb der EU, bestehen, sofern man Waren nur für seinen persönlichen Bedarf dabei hat, kaum Beschränkungen. Doch es gelten auch hier Einschränkungen und Verbote, wie zum Beispiel bei Betäubungsmitteln und Waffen.

Bargeld ab 10.000 Euro angeben

Oft stellt sich die Frage: Wie viel Bargeld darf mitgenommen werden. Hier gelten folgende Regelungen: Urlauber, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen Barmittel ab 10.000 Euro eigenständig und ohne Aufforderung schriftlich beim Zoll anmelden. So soll Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen unterbunden werden.

Innerhalb der EU muss Bargeld im Wert von 10.000 Euro und mehr nur nach Aufforderung mündlich angezeigt werden.

Zurückhaltung beim Kauf von gefälschten Waren

Uhren, Kosmetika, Taschen, Turnschuhe - die Verführung ist groß. Zu Schnäppchenpreisen werden in den Urlaubsländern oft Artikel von Markenherstellern angeboten. Der deutsche Zoll rät zur Vorsicht: Viele solche Schnäppchen sind oft billige Fälschungen, die dazu auch noch gesundheitsgefährdend sein können. So sind beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt.

Mineralien, wertvolle Bücher oder Kunstwerke als Mitbringsel

Für Urlauber ist es oft schwierig zu erkennen, ob es sich bei bestimmten Gegenständen um so genannte "Kulturgüter" handelt, die sehr strengen Ausfuhrbeschränkungen oder -verboten unterliegen.

Kulturgüter sind für die Archäologie, Geschichte, Literatur, Kunst und Wissenschaft ein bedeutsames Gut. Dazu können seltene Mineralien, verschiedene Antiquitäten, bedeutende Bücher und Bilder gehören.

Wer im Urlaub ein solches Mitbringsel erwerben möchte, sollte sich vor dem Kauf genau informieren, was man aus dem jeweiligen Land mitnehmen darf und was nicht. Der Zoll rät, am besten ganz darauf zu verzichten.

Pflanzen und Tiere schützen

Korallen, Schneckengehäuse oder gar Würfelsteine aus Krokodilzähnen - all dies können Urlauber kaufen. Doch es muss klar sein: Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus, ist untersagt oder streng reglementiert. Verstöße werden verfolgt und den Reisenden die Waren weggenommen. Außerdem müssen sie mit hohen Bußgeldern oder gar Strafen rechnen.

Vorsicht ist auch geboten, wenn Touristen beim Strandspaziergang und bei Streifzügen durch die Natur Muscheln, Schnecken oder Pflanzen sammeln.

Doch wie erkennen, was eine geschützte Art ist und was nicht? Reisende können auf der Webseite www.artenschutz-online.de nachsehen, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.

Mitnahme persönlicher wertvoller Gegenstände

Wollen Reisende höherwertige Waren - wie zum Beispiel ihre Sportgeräte, eine teure Kameraausrüstung, einen Computer oder Schmuck - mit in den Urlaub nehmen, sollten sie vor Reiseantritt einen Nachweis einholen, dass die Waren ihr Eigentum sind. So können bei Wiedereinreise Zweifel über die Herkunft vermieden werden.

Der Zoll stellt dafür die entsprechenden Formulare bereit. Darin sollten Urlauber die Gegenstände genau beschreiben, so dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist. Dazu dienen auch Fotos, Angaben zum Modell oder die Seriennummer. Alternativ kann bei der Wiedereinreise auch der ursprüngliche Kaufbeleg vorgelegt werden.