16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte ist eine tragende Säule der Politik der Bundesregierung sowohl in Deutschland als auch weltweit. Am Mittwoch hat das Kabinett den 16. Bericht über ihre Menschenrechtspolitik beschlossen.
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Der Menschenrechtsbericht zeigt, welche Schritte die Bundesregierung und die EU zur Förderung der Menschenrechte unternehmen.
Foto: Getty Images/iStockphoto
Die Bundesregierung hat den 16. Bericht über ihre Menschenrechtspolitik beschlossen. Dieser hebt den Einsatz für die Menschenrechte als Querschnittsaufgabe hervor, die alle Politikfelder durchzieht. Dazu gehört unter anderem der Einsatz der Bundesregierung für Geschlechtergerechtigkeit und Gleichberechtigung von Mädchen, Frauen und marginalisierten Gruppen – national wie international. Darüber hinaus sollen Klimaanpassungs- und minderungsmaßnahmen menschenrechtskonform vorangebracht werden.
Thematische Schlaglichter
Das Kapitel „Menschenrechte in Deutschland“ stellt die Menschenrechtsarbeit in Deutschland vor und zeigt seinen Umsetzungsstand.
Im Kapitel „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ wird das Engagement Deutschlands in den internationalen Menschenrechtsforen und bei verschiedenen Menschenrechtsthemen vorgestellt.
Das Kapitel „Menschenrechte weltweit“ beschreibt die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern und porträtiert das Menschenrechts- und Projektengagement Deutschlands sowie dessen Wirkung.
Menschenrechte in der Europäischen Union
Neben den Maßnahmen der Bundesregierung zeigt der Bericht auch die jeweiligen Maßnahmen der Europäischen Union, die zur Förderung der Menschenrechte in Angriff genommen werden.
Der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung wird alle zwei Jahre vorgelegt und präsentiert die innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen der Bundesregierung. Der aktuelle Berichtszeitraum erstreckt sich vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024. An der Erstellung sind zahlreiche Ressorts beteiligt, federführend ist das Auswärtige Amt.