Ein nationaler Pakt gegen Kindesmissbrauch

Fragen und Antworten Ein nationaler Pakt gegen Kindesmissbrauch

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Rörig, hat verstärkte Anstrengungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gefordert. Es handele sich um ein "Megathema, das alle angeht". Was unternimmt die Bundesregierung? An wen können sich Betroffene und Angehörige wenden? Ein Überblick.

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Hinter einer Glastür erkennt man schemenhaft ein Kind, das die Hand gegen die Scheibe drückt.

Viele Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs bleiben unentdeckt.

Foto: Getty Images/Alfonso Cacciola

Mehr als 20.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie werden jährlich in Deutschland bekannt – 50 pro Tag.  Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor. Hinzu kommen Tausende Taten, die sich im Dunkelfeld abspielen. "Die Fallzahlen sind unverändert hoch", hob der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig , hervor. Zehn Jahre nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle am Berliner Canisius-Kolleg müsse die Bekämpfung sexuellen Missbrauchs "endlich als nationale Aufgabe verstanden werden".              

Welche Bilanz zieht der Missbrauchsbeauftragte?

Rörig würdigte das Engagement von Bund, Ländern, Kommunen, Kirchen, Wohlfahrt und dem organisierten Sport in den vergangenen Jahren. Es seien "keine vergeblichen" Jahre gewesen. Nötig sei für Deutschland aber nun ein "Pakt gegen Missbrauch", um die Zahl der Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen deutlich zu reduzieren. Der von ihm und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey im Dezember 2019 eingerichtete Nationale Rat aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und Betroffenen sei eine starke Plattform für den angestrebten Pakt.

Rörig forderte alle politisch Verantwortlichen auf sämtlichen Ebenen auf, noch deutlicher zum Thema Kindesmissbrauch Position zu beziehen. Jugendämter, Beratungsstellen und Ermittlungsbehörden müssten gestärkt werden. Für Kitas, Schulen, Gemeinden und Sportvereine seien Präventionskonzepte nötig. Vor allem sprach sich Rörig für eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne aus. Es sei wichtig, dass offen über das Thema gesprochen werde.   

Was hat die Bundesregierung vor zehn Jahren nach Bekanntwerden des "Missbrauchsskandals" unternommen?           

Als vor zehn Jahren das ganze Ausmaß des Kindesmissbrauchs in Deutschland sichtbar wurde, hat die Bundesregierung umgehend reagiert. Im März 2010 richtete sie den Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" ein. Der Runde Tisch beendete seine Arbeit im November 2011 mit einem Abschlussbericht, der dem Bundeskabinett vorgelegt wurde. Darin wurden zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen, die die Bundesregierung im Anschluss in Angriff genommen hat. So wurde unter anderem der "Fonds Sexueller Missbrauch" im familiären Bereich eingerichtet.     

Zudem wurde 2010 die ehemalige Bundesfamilienministerin Christine Bergmann als erste Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs ernannt. Ende 2011 hat Rörig dann das Amt des Missbrauchsbeauftragten übernommen. Seine Aufgaben umfassen die Bereiche Hilfe, Aufarbeitung und Prävention.

Welche gesetzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren im Kampf gegen Kindesmissbrauch auf den Weg gebracht?

Einige Beispiele: Ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist das Bundeskinderschutzgesetz. Es regelt unter anderem die Beratung und die Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger, darunter Ärzte und Lehrkräfte, bei Gefährdungen des Kindeswohls. Eine weitere gesetzliche Maßnahme war die Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit von sexuellem Kindesmissbrauch. Zudem ist das Opferentschädigungsgesetz reformiert worden, sodass jetzt auch Betroffene von sexueller Gewalt leichter Hilfe und Unterstützung bekommen können.

Im Januar 2020 hat der Bundestag zudem ein Gesetz gegen das sogenannte "Cybergrooming " beschlossen, um Kinder und Jugendliche im Internet besser zu schützen. Täter können noch effektiver verfolgt werden, wenn sie mit dem Ziel im Netz unterwegs sind, sexuellen Missbrauch oder die Herstellung von Kinderpornografie anzubahnen.

Welche weiteren strukturellen Verbesserungen hat die Bundesregierung beschlossen?

Im Dezember 2018 hat die Bundesregierung das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs dauerhaft eingerichtet. Ein Schwerpunkt des Beauftragten ist es, Hilfsangebote für Betroffene bereitzustellen. Das "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" bietet unter der Nummer 0800 22 55 530 kostenfrei und anonym Beratung und Unterstützung für Betroffene sexueller Gewalt sowie für Angehörige. 

Seit 2015 gibt es zudem den "Betroffenenrat" . Er wurde wie das Amt des Missbrauchsbeauftragten ebenfalls Ende 2018 dauerhaft eingerichtet.

Darüber hinaus wurde im Januar 2016 die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs eingesetzt. Aus ihren Erkenntnissen leitet die Kommission konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik ab.          

Was genau macht der "Betroffenenrat"?

Der Betroffenenrat ist ein politisches Gremium, das sich im März 2015 konstituiert hat. Die aktuell elf Mitglieder haben alle selbst sexualisierte Gewalt in den unterschiedlichsten Zusammenhängen erlebt und engagieren sich seit Jahren sowohl beruflich als auch ehrenamtlich für das Thema. Sie beraten den Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung und sind in verschiedenen Gremien vertreten. Sie treten auch selbst an die Öffentlichkeit oder initiieren eigene Veranstaltungen.     

Welche Aufgaben hat die "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs"?

Die 2016 gegründete Kommission untersucht sämtliche Formen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Im April 2019 hat sie mit dem Schwerpunkt sexueller Kindesmissbrauch im Sport ihre zweite Laufzeit begonnen. Im Mai 2020 findet zu dem Thema ein öffentliches Hearing statt.

Seit 2016 haben sich knapp 2.000 Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs in Familien und Institutionen und andere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen für eine vertrauliche Anhörung bei der Kommission gemeldet. Bereits 1.200 Anhörungen wurden durchgeführt. Darüber hinaus sind etwa 400 schriftliche Berichte eingegangen. Die Kommission will aufdecken, wodurch sexuelle Gewalt in der Kindheit ermöglicht wird und was Hilfe und Intervention verhindert hat.

Was leistet das "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch"?

Das Hilfetelefon ist ein kostenloses und anonymes Beratungsangebot. Es wendet sich an Betroffene sowie an Menschen, die sich Sorgen um ein Kind machen. Mit dem neuen Spot „Anrufen hilft!“ will der Missbrauchsbeauftragte Rörig das Hilfetelefon noch bekannter machen.

Seit Start des Angebots 2010 wurden mehr als 43.000 Beratungsgespräche geführt. Unter den Anrufern waren sowohl Menschen aus dem sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen (etwa 40 Prozent) als auch direkt von sexuellen Missbrauch betroffene Jugendliche und Erwachsene (45 Prozent). Auch Fachkräfte, die beruflich mit dem Thema konfrontiert werden, suchen beim Hilfetelefon Rat und Unterstützung (etwa 15 Prozent).

Derzeit arbeiten dort 21 Beraterinnen und Berater. Sie alle sind psychologisch und/oder pädagogisch ausgebildete Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Begleitung bei sexuellem Kindesmissbrauch. Das Hilfetelefon hat die Rufnummer: 0800 22 55 530

Der "Missbrauchsskandal" vor zehn Jahren: Am 28. Januar 2010 waren am katholischen Gymnasium Canisius-Kolleg in Berlin Missbrauchsfälle aus den 70er und 80er Jahren bekannt geworden. Danach kamen bundesweit zahlreiche weitere Taten ans Licht. Zuletzt sorgten schwere Fälle sexuellen Missbrauchs in Lügde, Bergisch Gladbach und Staufen für Schlagzeilen.