Regierungspressekonferenz vom 26. Februar 2025

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 26. Februar 2025

Themen

  • Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“

  • Treffen des Bundeskanzlers mit Friedrich Merz

  • Debatte um ein weiteres Sondervermögen für die Bundeswehr

  • Einladung des israelischen Ministerpräsidenten zu einem Besuch in Deutschland durch Friedrich Merz

  • Aufnahme von Menschen aus Afghanistan in Deutschland

  • verspätet zugestellte Wahlunterlagen für Deutsche im Ausland

  • Briefing des französischen Präsidenten über seinen Besuch in den USA

  • Medienbericht über ein mögliches Drängen Deutschlands auf mehr Einfluss innerhalb der Nato

  • Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für die USA

  • Medienbericht über eine Tätigkeit der 12. Spezialbrigade Asow in Deutschland

  • Kleine Anfrage des BSW zu Kontakten der Bundesregierung zur Rüstungsindustrie

  • Bilanz der Bundesbank

34 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 26. Februar 2025

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Hebestreit

  • Wetter (BMF)

  • Kall (BMI)

  • Jobe (BMFSFJ)

  • Stempfle (BMVg)

  • Deschauer (AA)

  •  Strauß (BMJ)

  • Einhorn (BMWK)

 

(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Frage 

Guten Tag! Ich habe eine Frage zur Kleinen Anfrage der Union mit über 500 Fragen zur Gemeinnützigkeit bestimmter NGOs. Die Anfrage ist auf Montag datiert, wenn ich es richtig im Kopf habe. Wann rechnen Sie mit einer Antwort, und wie ist überhaupt die Einschätzung? Ich weiß nicht, ob die Frage an das Bundesfinanzministerium geht oder an das BMI.

Wetter (BMF)

Wie Sie es richtig gesagt haben: Die Anfrage ist gestern bei uns eingegangen. Sie wird aktuell mit Hochdruck bearbeitet. Aber ich kann Ihnen aufgrund der erst kürzlich eingegangen 500 Fragen leider noch nicht sagen, wie lange die Bearbeitung dauern wird.

Zusatzfrage

Gibt es vielleicht vom BMI eine inhaltliche Einschätzung dazu, dass jetzt diese Anfrage vergleichsweise überraschend kommt?

Kall (BMI)

Kleine Anfragen treffen uns nie überraschend, egal wie groß ihr Umfang ist. Das ist unser tägliches Geschäft. Das parlamentarische Fragewesen ist immer etwas, was in den Bundesministerien mit hoher Priorität und viel Arbeit erledigt wird.

Bevor wir als Bundesregierung nicht auf die Kleine Anfrage geantwortet haben, möchte ich das auch nicht näher bewerten. Das BMI wird seinen Beitrag dazu leisten. Federführend ist das Bundesfinanzministerium. Es sind in diesem großen Fragenkatalog auch viele andere Programme betroffen.

Das Einzige, was ich vielleicht für das BMI, die Bundeszentrale für politische Bildung und unseren Bereich sagen kann, ist, dass natürlich nur Projekte gefördert werden und gefördert werden können, die ganz klar die freiheitlich demokratische Grundordnung fördern, die der politischen Bildung dienen, sich gegen Extremismus richten und die Demokratie stärken. Entsprechend streng werden alle Förderungen überprüft. Es besteht Transparenz über die Verwendung der Mittel. Darauf achten wir sehr genau, und das wird sicherlich in der Antwort auf die Kleine Anfrage auch dargelegt werden.

Frage 

Vieles ist schon beantwortet. Noch eine Nachfrage: Wird die politische Dimension dieser Anfrage - die Frage richtet sich vielleicht an Herrn Hebestreit - von den Akteuren der aktuellen Regierung zu diesem Zeitpunkt als Affront empfunden?

StS Hebestreit

Herr Kall hat das ja schon gesagt. Es ist ein Königsrecht des Parlamentes, parlamentarische Anfragen an die Regierung zu stellen. Wir bewerten das jetzt erst einmal gar nicht. Das ist ja relativ umfangreich. Wir müssen es uns genau ansehen. Es wird mit hoher Priorität versucht zu beantworten. Wenn die Antwort dann an diejenigen, die gefragt haben, ergangen ist, dann wird womöglich aus den Antworten das eine oder andere herauszulesen sein, wie man das beurteilt.

Frage 

Noch eine Nachfrage an das BMI: Frau Faeser hatte sich ja als ein Thema ihrer Amtszeit dem Kampf gegen den Rechtsextremismus vorgenommen; sie hatte diesen als große Bedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung bezeichnet. Sehen Sie denn in dieser Kleinen Anfrage der Union einen Versuch, zivilgesellschaftliche Organisationen einzuschüchtern, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren?

Kall (BMI)

Ich glaube, das müssen andere bewerten. Unsere Aufgabe ist es erst einmal, diese Kleine Anfrage zu beantworten. An den Bewertungen zum Rechtsextremismus - das können Sie den Verfassungsschutzberichten, den Äußerungen von Frau Faeser und anderen Quellen entnehmen - hat sich nichts geändert, dass Rechtsextremismus unverändert eine große Gefahr für die demokratische Grundordnung ist. Entsprechend ist es für uns zu allererst Aufgabe der Sicherheitsbehörden, der Strafverfolgung von Rechtsextremismus ganz klar entgegenzutreten und durch Maßnahmen gegen Extremismus gleichzeitig präventiv zu wirken. Da spielt natürlich eine starke Zivilgesellschaft eine Rolle. Deswegen haben wir auch ein Demokratiefördergesetz vorgelegt, wie das übrigens auch Herr Seehofer schon einmal wollte. Frau Faeser hat es dann zusammen mit Frau Paus vorgelegt. Das ist dann aufgrund des Widerstandes der FDP am Ende nicht beschlossen worden. Was uns wichtig ist und war, das kann man sicherlich daraus lesen. Aber das gilt jetzt alles unabhängig von dieser Kleinen Anfrage, die erst einmal beantwortet werden muss.

Zusatzfrage

Die Union betont ja, dass staatlich finanzierte Organisationen ihre politische Neutralität wahren müssten. Trifft das auch allgemein zu, also auch dann, wenn der Verfassungsschutz - wie im Fall einiger Landesverbände der AfD - diese als gesichert rechtsextrem einstuft?

Kall (BMI)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass gesichert extremistische Organisationen gefördert werden. Nochmals: Die Bundesregierung fördert ausschließlich Programme und Projekte, die für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Das müssen sie auch entsprechend nachweisen.

Frage 

Es haben ja auch einzelne Regierungsmitglieder - zumindest aus Ländern, aber auch des Bundes - an Demonstrationen gegen rechts teilgenommen. Finden die sich jetzt eigentlich in dieser Kleinen Anfrage als, wenn man so will, erweiterte Zielpersonen wieder? Ich weiß gar nicht, an wen ich die Frage namentlich richten soll. Sind die mit betroffen?

StS Hebestreit

Ich glaube, so eine Kleine Anfrage ist erst einmal vertraulich. Sie liegt beim BMF. Die Antworten wird es in absehbarer Zeit geben. Dann kann man sowohl Frage als auch Antwort vergleichen, und daraus ergibt sich womöglich eine Antwort auf Ihre Frage. Aber wir werden weder die Inhalte einer Kleinen Anfrage, die wir noch gar nicht beantwortet haben, beurteilen noch auseinanderfriemeln. Wenn Sie großes Interesse daran haben, dann mögen Sie sich an die Fragesteller wenden und sich erkundigen, ob sie ihre Fragen auch Ihnen zugänglich machen wollen.

Zusatzfrage

Danke für den sachdienlichen Hinweis.

Ich habe dann eine empirische Frage an das Finanzministerium oder Herrn Kall: Es wurde ja auf den großen Umfang der Kleinen Anfrage hingewiesen. Ist Ihnen bekannt, ob es jemals in der letzten Legislaturperiode eine Kleine Anfrage gegeben hat, die mehr als 550 Einzelanfragen enthielt?

Kall (BMI)

Mir ist das nicht bekannt. Ich weiß es nicht, ob das jemand anders beantworten kann. Aber Kleine Anfragen werden auch nicht in den Pressereferaten bearbeitet, sondern in den Kabinetts- und Parlamentsreferaten und dann in den Fachreferaten. Insofern wären wir auch nicht die allergrößten Experten für diese Fragen.

Frage 

Ich wollte das Familienministerium zu der gleichen Sache befragen. Mich würde interessieren, wie Sie auf diese Anfrage blicken. Herr Giegold hatte ja gesagt, das sei ein Versuch, die Zivilgesellschaft mundtot zu machen. Die Stärkung der Zivilgesellschaft ist ja auch eine Aufgabe Ihres Hauses über diverse Förderprogramme. Vielleicht können Sie eine Stellungnahme dazu abgeben?

Jobe (BMFSFJ)

Vielen Dank, dass Sie auch uns nach der Kleinen Anfrage fragen. Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Es gibt das parlamentarische Fragewesen, und wir werden mit unserem Teil dazu beitragen, die Fragen zu beantworten.

Frage

An das BMF: Können Sie eine Summe nennen, mit der NGOs im Jahr insgesamt unterstützt werden?

Wetter (BMF)

Das läuft ja in den einzelnen Ressorts; daher haben wir da keine Gesamtsumme. Mir liegt aktuell keine Gesamtsumme vor. Das müssten die einzelnen Ressorts, aus denen die Förderprogramme laufen, beantworten. Das ist Ressortzuständigkeit.

Zusatzfrage

Herr Kall, haben Sie dazu irgendwelche Zahlen?

Kall (BMI)

Ich meine, unser Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“, das bei der Bundeszentrale für politische Bildung läuft, zuletzt mit 15 Millionen Euro im Jahr, ist ein deutlich kleineres Programm als zum Beispiel „Demokratie leben!“. Insofern: Es gibt verschiedene Programme, und das wird sicherlich alles in der Antwort dargelegt werden.

Frage 

Eine Frage an die Bundesregierung: Können Sie etwas dazu sagen, worum es bei dem gestrigen Treffen des Bundeskanzlers und Friedrich Merz ging und wie es aus ihrer Sicht gelaufen ist?

StS Hebestreit

Es stimmt, dass sich der Oppositionsführer und Wahlsieger der Bundestagswahl, Friedrich Merz, gestern mit dem Bundeskanzler etwa eine Stunde lang im Bundeskanzleramt getroffen hat. Es gab Heißgetränke, und man hat sich ausgetauscht. Viel mehr würde ich dazu zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekanntgeben.

Zusatzfrage

Vielleicht eine generelle Nachfrage: Sind Sie mit der Art einverstanden, wie sich Herr Merz dem Kanzler gegenüber seit dem Wahlsieg verhalten hat?

StS Hebestreit

Das liegt nicht an mir, das zu beurteilen. Richtig und wichtig ist - das hat der Bundeskanzler am Wahlabend gesagt, nachdem er die Niederlage eingeräumt hat -, dass es einen ordentlichen Übergang geben wird. Wir warten jetzt die Regierungsbildung der künftigen Bundesregierung ab. Der neue Bundestag wird sich Ende März konstituieren. Das ist der Moment, an dem diese Bundesregierung dann nur noch geschäftsführend im Amt ist. Sie ist aber voll handlungsfähig. Es gibt also keine Phase, in der man nicht Entscheidungen treffen kann, nicht reisen und niemanden empfangen kann. Das ist alles klar geregelt. Natürlich wird alles, was die nächste Legislaturperiode betrifft, auch mit denjenigen, die künftig voraussichtlich die Verantwortung übernehmen wollen, besprochen.

Frage 

Herr Hebestreit, ich möchte auf die Übergangsphase zurückkommen. Es gab ja auch die Idee, dass Herr Merz schon einmal - ich sage es jetzt salopp - mitläuft, wie Herr Scholz das damals als Vizekanzler bei Kanzlerin Merkel getan hat. Gibt es da eine konkrete Verabredung?

Zweite Frage in dem Zusammenhang: Gibt es auch Grenzen, wo sich eine Zusammenarbeit einfach verbietet, zum Beispiel bei der Geheimhaltung?

StS Hebestreit

Ich bin manchmal etwas verwundert, wie kurz das Gedächtnis ist. Der jetzige Bundeskanzler war vorher - wie Sie richtig sagen - Vizekanzler und Bundesminister der Finanzen. Der Bundesminister der Finanzen begleitet grundsätzlich die Regierungschefin oder den Regierungschef zu G20-Gipfeln. So war das auch in der vergangenen Legislaturperiode. Und dann gab es diese journalistisch glückliche Situation, dass die künftige Altbundeskanzlerin und der designierte neue Bundeskanzler gemeinsam in Rom beim G20-Gipfel waren. Das wäre, wenn die Wahl anders ausgegangen wäre, auch nicht anders gewesen, hätte Herr Scholz die Wahl beim letzten Mal nicht gewonnen. Insofern gab es dann dieses Gefühl, dass der Neue und die Amtsinhaberin gemeinsam auf einem Gipfel sind. Es waren aber unterschiedliche Rollen, nämlich der eine war Finanzminister und die andere war Bundeskanzlerin.

Es gibt kein Regierungspraktikum, und es gibt auch kein An-die-Hand-Nehmen. Regierungswechsel sind in Demokratien sehr üblich. Wenn ich jetzt an den EU-Gipfel denke: Es muss irgendwem die Idee gekommen sein, auch da könne man ihn mit hinnehmen. Ich weiß nicht, wer das war. Aber ein kurzes Nachdenken hätte geholfen. Es sind 27 Staats- und Regierungschefs aus 27 Demokratien, in denen regelmäßig Wahlen stattfinden, in denen es auch regelmäßig zu Regierungswechseln kommt. Wenn man dann immer mit zwei oder mehr Regierungsspitzen ankommen würde, dann würde das die Beratungen nicht unbedingt beschleunigen. Insofern ist das ein klares Verfahren. Der Bundeskanzler ist so lange im Amt, bis sein Nachfolger gewählt worden sein wird. So lange ist er im Amt und auch voll handlungsfähig.

Auf Ihre zweite Frage: Natürlich wird der irgendwann designierte Bundeskanzler - - - Wir müssen noch eine Regierungsbildung abwarten; wir sind am dritten Tag einer Bundestagswahl mit einem herausfordernden Ergebnis für viele Parteien. Wenn es sich jetzt so gestaltet, wie es im Augenblick den Anschein hat, dass es eine Regierung von CDU/CSU und SPD geben wird, dann kann das vergleichsweise kurzfristig passieren. Dann käme es zu einer - ich sage einmal - klassischen Regierungsbildung von einigen wenigen Monaten, von einem Monat oder zwei Monaten, vielleicht etwas länger. Sollte sich das nicht materialisieren, könnte das etwas länger dauern. Wir erinnern uns an die Phase 2017 bis 2018, wo es zwischen der Bundestagswahl und der Konstituierung der Bundesregierung fünf Monate waren. Für diesen Fall hat unsere Verfassung vorgesorgt, und deshalb gibt es eine amtierende Bundesregierung beziehungsweise eine geschäftsführende Bundesregierung. Die Zusammenarbeit ist eng und gut. Ich glaube, das ist auch sehr vernünftig, wie man da miteinander umgeht. Das zeichnet unser Land ja auch aus, dass wir immer wieder gute und partnerschaftliche Regierungswechsel hinbekommen. Das war nicht anders, als Helmut Schmidt an Helmut Kohl übergeben hat, als Helmut Kohl an Gerhard Schröder übergeben hat, als Gerhard Schröder an Angela Merkel übergeben hat oder als Angela Merkel an Olaf Scholz übergeben hat. Für die anderen kann ich nicht sprechen; das war lange vor meiner Zeit. Aber ich gehe auch davon aus, dass das alles sehr zivil und partnerschaftlich abgelaufen ist.

Ich weiß, dass man manchmal durch Ereignisse, die nicht in Deutschland stattgefunden haben, Sorgen hat. Aber Deutschland ist eine stabile Demokratie. Die politisch Agierenden und Handelnden sind sich ihrer Verantwortung immer bewusst, und das gilt auch in diesem Fall.

Frage 

Herr Hebestreit, war die Schuldenbremse Thema beim Gespräch zwischen dem Bundeskanzler und dem Oppositionsführer und möglicherweise auch eine vorfristige beziehungsweise mit dem alten Bundestag zu unternehmende Reform?

StS Hebestreit

Ich habe, glaube ich, alles, was ich zu dem Gespräch sagen wollte, auf die Frage von dem Kollegen geantwortet, und dabei würde ich es belassen. Ich wiederhole: Es gab Heißgetränke.

Frage 

Noch einmal zur Schuldenbremse: Wie ist denn generell die Haltung der noch amtierenden Bundesregierung - demokratiepolitisch gesehen? Könnte man also mit dem alten Bundestag jetzt noch sauber etwas entscheiden, obwohl eigentlich das Parlament abgewählt und ein neues gewählt ist, das einfach nur noch nicht im Amt ist?

StS Hebestreit

Das Schöne an einem Rechtsstaat ist ja, dass es ein Rechtsstaat ist: Es gibt klare Regeln und Verfahren. Bis sich der neue Bundestag konstituiert haben wird - das wird Ende März der Fall sein -, ist der alte Bundestag voll handlungsfähig. Er könnte also Entscheidungen treffen. Das ist auch nicht völlig ohne historisches Vorbild. 1998 - der Bundeskanzler hat sich selbst daran erinnert, da er zu diesem Zeitpunkt gerade schon neu in den Bundestag gewählter, aber noch nicht installierter Abgeordneter war - hat der alte Bundestag über den Kosovoeinsatz der Bundeswehr entschieden, also auch eine sehr weitreichende Entscheidung. Das passiert natürlich alles immer in Absprache und passierte auch damals in Absprache mit der voraussichtlich künftigen Regierung. Insofern gäbe es, glaube ich, sicherlich die Möglichkeit. Ich bin jetzt nur Erfahrungsjurist und nicht Verfassungsrechtler, was Fristen, Konnotationen oder so etwas angeht. Das müssen die Fraktionen im Deutschen Bundestag erst einmal miteinander und dann natürlich in den üblichen Verfahren klären. Aber demokratietheoretisch, wie Sie gefragt haben, ist das bis zur Konstituierung des neuen Bundestags einwandfrei möglich.

Frage 

Zur Frage der Handlungsfähigkeit - die Frage geht an das Finanz- und das Verteidigungsministerium - von Regierung und Parlament in der Übergangszeit: Bereiten sich Ihre Häuser darauf vor, möglichst rasch ein neues Sondervermögen für die Bundeswehr unterfüttern und einbringen zu können?

Wetter (BMF)

Ich glaube, Herr Hebestreit hat sich dazu gerade ausführlich geäußert. Wie er auch gesagt hat, müssen erst einmal die Gespräche zwischen den Fraktionen im Bundestag laufen. Der Minister hat sich dazu auch bereits geäußert.

Stempfle (BMVg)

Ich kann mich dem anschließen. Der Meinungsbildungsprozess läuft noch. Die Absprachen laufen im Moment. Deswegen kann ich dazu nichts sagen.

Zusatzfrage

Ja, Herr Hebestreit hat die Funktionsfähigkeit betont. Aber genau deswegen frage ich nach. Anträge können ja dann zügiger diskutiert und auch verabschiedet werden, wenn sie inhaltlich von den Ressorts vorbereitet worden sind. Vielleicht können Sie doch sagen, ob man sich in Ihren Ressorts darauf vorbereitet, die Argumentation, die Begründung, die Details hinsichtlich eines neuen Sondervermögens ganz rasch einbringen zu können.

StS Hebestreit

Ich glaube, man kann grundsätzlich und nicht nur in dieser Frage einmal ein Loblied auf die Ministerialbürokratie, die ja von außen nicht immer nur positiv gesehen wird, anstimmen und sagen: Wir sind in der Regel auf alles vorbereitet und können auch sehr zügig agieren. Aber es braucht einen politischen Willen, das zu tun. Wenn es diesen politischen Willen gibt, dann wird es nicht daran hängen, dass es im Bundesministerium der Finanzen, im Bundeskanzleramt oder im Bundesministerium der Verteidigung zu lange dauern würde, so etwas zu erstellen.

Frage 

An das Verteidigungsministerium: Gibt es eigentlich eine Vorstellung davon, wie groß das Sondervermögen sein soll? Wie groß ist denn überhaupt der Bedarf der Bundeswehr? Über welche Summen wird da geredet?

Stempfle (BMVg)

Natürlich gibt es dazu Pläne, die vorliegen. Wichtig wird noch einmal sein, wie die Fähigkeitsanforderungen der Nato sein werden, die sich natürlich auch an Deutschland richten. Die werden dann im Juni auf dem Tisch liegen. Die werden eine Rolle spielen. Ansonsten gibt es natürlich auch Vorstellungen davon, wie groß der Bedarf ist. Dazu kann ich jetzt aber nichts sagen. Dafür muss man, wie gesagt, auch noch einmal den Juni abwarten. Deswegen ist es jetzt einfach zu früh, um schon mit Zahlen zu hantieren. So weit sind wir einfach noch nicht.

Frage 

Herr Hebestreit, Friedrich Merz hat ja am Montag mehr oder weniger Benjamin Netanjahu nach Deutschland eingeladen und auch gesagt, es werde Mittel und Wege geben, um an dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vorbeizukommen, also dass er hier nicht verhaftet wird. Es sei ein Unding, dass ein israelischer Ministerpräsident nicht einfach hierherkommen könne. Was sagt denn der Bundeskanzler dazu?

StS Hebestreit

Sehen Sie es mir nach, dass ich nur für die aktuelle Regierung und auch nur für die Zeit, die ich überblicken kann, sprechen kann. Wenn der künftige Bundeskanzler eine Einladung ausspricht, dann kann das meine Nachfolgerin oder mein Nachfolger hier explizit ausführen.

Ich glaube, wir hatten hier vor einigen Monaten schon einmal eine Runde bezüglich dieses Themas, an die ich mich noch lebhaft zurückerinnere. Da gibt es von meiner Seite aus keinen neuen Stand. Ich weiß auch nichts von aktuellen Erwägungen und Planungen des israelischen Ministerpräsidenten, nach Deutschland zu reisen. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir das sicherlich hier auch besprechen.

Zusatz 

Aber ein Unterschied ist ja schon da. Ich kann mich daran erinnern, dass Sie auch gesagt haben, Sie könnten sich nicht wirklich vorstellen, dass Herr Netanjahu hier nicht willkommen sei, aber das stünde ja zurzeit gar nicht an. Aber das ist ja ein Unterschied, weil Friedrich Merz eigentlich mehr oder weniger gesagt hat: Komm einmal ruhig hierher, das kriegen wir irgendwie hin!

StS Hebestreit

Es stimmt, dass das ein Unterschied ist.

Frage 

Ich würde einmal auf die demokratietheoretische Frage des Kollegen (zum Sondervermögen) zurückkommen. Herr Hebestreit, Sie haben die Bedenken, die der Kollege geäußert hatte, jetzt ziemlich nonchalant zur Seite gewischt und auf den Rechtsstaat verwiesen. Die Frage betraf ja aber eher die Repräsentation des Wählerwillens. Da ist es ja durchaus so, dass man diese Abstimmung durch ein eigentlich abgewähltes Parlament vorziehen will, wissend, dass es danach eine Sperrminorität von AfD und Linken geben wird, die keine Zweidrittelmehrheit ermöglicht. Deshalb würde ich da gerne noch einmal nachfragen und wissen, ob Sie wirklich eine Widerspiegelung des Wählerwillens sehen, wenn man jetzt sehr bewusst eine Abstimmung forciert, wissend, dass es in der eigentlich neuen Konstellation diese Mehrheiten nicht mehr gibt.

StS Hebestreit

Ich habe lediglich auf eine Fachfrage des Kollegen hin den Rechtsstaat und die rechtliche Situation dargelegt. Wenn Ihnen das missfällt oder wenn Sie mit dem Wählerwillen argumentieren, dann ist Ihnen das unbenommen. Aber die Arbeit des neuen Bundestags, in dem sich der Wählerwille in einer parlamentarischen Demokratie ja manifestiert, die Sie und ich ja sehr schätzen, wird dann mit der konstituierenden Sitzung beginnen. Bis dahin hat das sozusagen alte Parlament das Prä. Insofern ist dem Wählerwillen immer Rechnung getragen, entweder durch das alte Parlament bis zur Frist, und dafür gibt es gesetzliche Fristen, die vorgesehen sind. Die sind, glaube ich, dass der sich maximal 30 Tage nach der Bundestagswahl konstituieren muss. Das muss eingehalten werden. Bis dahin hat der alte Bundestag all seine Pflichten und Rechte. Dann müssen die Fraktionen im Deutschen Bundestag entscheiden, wie sie das politisch angehen wollen und dann auch Ihre kritischen Fragen, die Sie stellen, damit beantworten.

Zusatz 

Das heißt, um es noch einmal zusammenzufassen, der jetzt noch geschäftsführend tätige Kanzler hat kein Problem damit, dass der Wählerwille in dieser Form ignoriert wird.

StS Hebestreit

Zuerst einmal ist der Bundeskanzler im Augenblick nicht geschäftsführend im Amt, sondern geschäftsführend im Amt wird er erst nach der Konstituierung des neuen Deutschen Bundestages sein. Ab da an ist auch - - - Zwischen einer Wahl und der Umsetzung des Wahlergebnisses gibt es immer eine Frist. Das ist in Ländern sehr unterschiedlich. Es gibt ganz lange Fristen - Monate, manchmal ein halbes Jahr -, und es gibt sehr, sehr kurze Fristen wie beispielsweise im Vereinigten Königreich, wo das von einem auf den anderen Tag geschieht. Bei uns sind es 30 Tage. Es ist genau geregelt, was man dann in den 30 Tagen tun kann und wie die Rechte sind. Daran hält man sich auch allenthalben. Das ist auch in diesem Fall nicht anders. Ich habe ja auf das historische Beispiel 1998 verwiesen.

Ich habe mich nicht dazu geäußert, wie sich der Bundeskanzler zu den einzelnen Vorschlägen verhalten hat oder verhält. Das ist jetzt im Augenblick in den Fraktionen des Deutschen Bundestages entscheidend, weil man ja eine verfassungsändernde Mehrheit benötigt, wenn man entweder eine Veränderung der Schuldenregel will oder noch ein weiteres Sondervermögen braucht. Das geht nicht bei der Minderheitsregierung von Rot-Grün, die im Augenblick im Amt ist, sondern dafür braucht man auch Oppositionsparteien, und dann muss das dort miteinander besprochen werden.

Dass der Bundeskanzler grundsätzlich und auch im Wahlkampf immer wieder darauf hingewiesen hat, dass es in der kommenden Legislaturperiode ein Finanzproblem geben wird, was die Finanzierung unserer Sicherheit und Verteidigung angeht und was die weitere Unterstützung für die Ukraine angeht, haben Sie im Wahlkampf sicherlich alle eng verfolgt, auch, was andere dazu gesagt haben. Aber irgendwann setzt sich dann auch die Vernunft durch, manchmal früher, manchmal später.

Frage

Können Sie uns bitte über die europäischen Initiativen von Ursula von der Leyen und Keir Starmer bezüglich der Verteidigungsausgaben informieren? Es geht um eine europäische Verteidigungsbank. Ist Herr Kukies damit einverstanden?

Wird Bundeskanzler Scholz dieses Wochenende nach London fahren?

Wetter (BMF)

Ich glaube, auch darüber laufen gerade die politischen Diskussionen. Dem habe ich aktuell nichts hinzuzufügen.

StS Hebestreit

Zu den Reiseplänen: Sollte es von britischer Seite eine offizielle Einladung geben, dann würde der Bundeskanzler am Sonntag gegen Mittag auch in London sein.

Frage 

Es geht um einen weiteren Flug mit Menschen aus Afghanistan, der gelandet ist. Ich habe Fragen an das AA und das BMI; ich bin mir nicht ganz sicher. Ist es zutreffend, dass dieser Flug wegen der Bundestagswahl verschoben wurde? Wie viele Afghanen wird Deutschland noch über verschiedene Programme einfliegen?

Deschauer (AA)

Ich kann vielleicht einmal anfangen und Max Kall vom BMI dann gerne etwas ergänzen. – Ich kann einmal sagen, dass am 25. Februar ein Charterflug von Islamabad nach Berlin durchgeführt wurde. An Bord dieses Flugzeugs waren 155 gefährdete Personen. Sie kennen das: Es handelt sich um verschiedene Aufnahmelinien - so nennt man das -, um Personen aus den Aufnahmeverfahren für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan wie dem Bundesaufnahmeprogramm und auch dem Ortskräfteverfahren. Das hat die Bundesregierung durchgeführt. Die Personen sind hier gestern, am 25. Februar, in Berlin angekommen. Um vielleicht - ich entnehme Ihrer Frage auch ein gewisses Interesse daran, wie sich diese Gruppe gegebenenfalls zusammengesetzt haben könnte - auch noch einmal ein kleines Schlaglicht darauf zu werfen: Ungefähr 80 Frauen und Mädchen, darunter mehr als 60 Minderjährige und 40 Kinder unter zehn Jahren, waren an Bord dieser Maschine.

Sie kennen das im Grundsatz, und ich kann es noch einmal einordnen: Es gibt im Rahmen der Gesamtgeltungsdauer der Aufnahmeprogramme, die die Bundesregierung durchgeführt hat, eine Größenordnung von ungefähr 48 000 Afghaninnen und Afghanen, die eine Aufnahmezusage erhalten haben. Davon sind - die Kollegen, die zuhören, können das vielleicht noch korrigieren, falls die Zahl nicht ganz exakt ist - ungefähr 35 500 nach intensivster Prüfung - das umfasst Sicherheitsverfahren der Bundesregierung in Kooperation insbesondere mit dem BMI und der Bundespolizei inklusive Sicherheitsinterviews - eingereist. Jetzt muss ich noch kurz die Passage finden, in der steht, wie viele Personen noch eine Aufnahmezusage - - - Das sind ja rechtsverbindliche Zusagen, die dann auch einzuhalten sind. In Aufnahmeverfahren befinden sich insgesamt - das ist summarisch und umfasst alle Aufnahmeverfahren - ca. 3000 Personen mit einer Aufnahmezusage. Das ist der aktuelle Stand.

Die Kollegen haben zugehört. Es sind etwa 35 800 Personen, die nach der Sicherheitsüberprüfung in gemeinsamer Kooperation einreisen konnten.

Kall (BMI)

Ich kann vielleicht noch ergänzen, dass es bei der Verlegung solcher Flüge oder der Terminierung solcher Flüge keinerlei Bezüge zu Wahlen gibt. Das hat mit der Bundestagswahl nichts zu tun gehabt, sondern dieser Flug ist auf Initiative des AA und mit Einverständnis des BMI jetzt auf diesen Tag terminiert worden. Das hat etwas mit Landegenehmigungen zu tun, mit Flügen, sozusagen mit den tatsächlichen Gegebenheiten dessen, wann das möglich ist.

Wir haben immer gesagt: Die Zusagen für Menschen, die jetzt auch schon in Pakistan sind, die schon verbindlich erteilt worden sind, müssen erfüllt werden. Aber es gibt keine neuen Aufnahmezusagen. Eine künftige Bundesregierung muss darüber entscheiden, wie es mit humanitären Aufnahmen besonders gefährdeter Personen aus Afghanistan weitergeht. Diese Bundesregierung ist sozusagen noch in der Pflicht, Zusagen zu erfüllen. Deswegen gibt es auch diese Aufnahmen noch.

Für uns hat Sicherheit oberste Priorität in diesen Verfahren. Es gibt sehr strenge Aufnahme- und Sicherheitskriterien inklusive der Sicherheitsinterviews, die vor Ort in Pakistan geführt werden, und natürlich inklusive einer Abfrage sämtlicher Erkenntnisse, die den Sicherheitsbehörden bezüglich der Personen vorliegen. Nur wenn keine sicherheitsrelevanten Erkenntnisse vorliegen und diese strenge Überprüfung durchlaufen ist, kann eine Aufnahmezusage gegeben werden und auch eine Aufnahme in Deutschland erfolgen. Alle Personen, die aufgenommen werden, sind also sehr streng von den Sicherheitsbehörden überprüft worden.

Zusatzfrage

Ist bereits ein nächster Flug terminiert, und, wenn ja, für wann?

Kall (BMI)

So etwas kündigen wir nicht an. Das hängt immer von den Gegebenheiten ab, praktischen Gegebenheiten, logistischen Gegebenheiten, der Überprüfung der Personen etc., sodass man jetzt auch keinen Termin prognostizieren kann. Aber, wie gesagt, die Zusagen, die gegeben worden sind, müssen natürlich auch eingehalten werden.

Frage 

Frau Deschauer, vielleicht habe ich es nicht mitbekommen. Wie viele Ortskräfte waren auf diesem Flug?

Es gibt wilde Angaben, was dieser Flug gekostet haben soll. Können Sie die Kosten nennen?

Deschauer (AA)

Ich meine, ich hätte die Zahl der Ortskräfte noch nicht genannt. Wie ich sehe, waren darunter unter anderem 27 Personen im Ortskräfteverfahren inklusive ihrer Familienangehöriger.

Bezüglich der Kosten würde ich an das BMI verweisen, aber auch auf das, was Max Kall gerade beschrieben hat. Wie Sie wissen und wie wir auch schon oft erläutert haben, handelt es sich um ein sehr komplexes Verfahren, für das verschiedene Aspekte eine Rolle spielen, auch wenn es um die Terminierung geht. Es geht um Sicherheitsanforderungen, die natürlich vollumfänglich erfüllt sein müssen, um intensive Prüfungen. Auch die Landesinnenbehörden müssen natürlich entsprechend informiert sein. Die Flughäfen müssen überhaupt bereitstehen, damit solch eine Landung vonstattengehen kann, und auch ein Flugzeug muss bereitstehen. Insofern kann ich nur noch ergänzen, dass wir immer komplexe Verfahren vor uns hatten und haben. Was die Kosten angeht, kann Max Kall noch ergänzen.

Kall (BMI)

Die Kosten für eine einzelne Maßnahme kann ich Ihnen nicht nennen. Die Gesamtkosten für das aktuelle Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan liegen in dieser Legislaturperiode bisher bei ungefähr 25 Millionen Euro. Das sind, wie gesagt, die Gesamtkosten für das aktuelle Programm.

Frage 

Ich habe noch nicht ganz verstanden, warum der Flug verschoben wurde. Wie kam es dazu?

Die 3000, sind das diejenigen, die zwar eine Zusage haben, aber noch in Afghanistan sind? Sind das dann alle, oder ist das sozusagen ein weiterführender Prozess?

Kall (BMI)

Ich habe schon gesagt, dass keine neuen Zusagen erfolgen. Die Zahlen hat Frau Deschauer genannt.

Noch einmal: Es hängt von einer Vielzahl von Umständen von den Landegenehmigungen und Flügen, dem Chartern von Flugzeugen über die Unterbringungskapazitäten in Deutschland bis hin zur Überprüfung der Personen ab, wann eine solche Maßnahme stattfinden kann. Sofern nicht alle Voraussetzungen vorliegen, muss ein Flug gegebenenfalls verschoben werden. So war es auch in diesem Fall.

Frage 

Herr Kall, vor allen Dingen nach dem Anschlag von Aschaffenburg gab es eine politische Diskussion über den psychologischen Zustand der Menschen, die nach Deutschland kommen. Hat sich diesbezüglich bei der Sicherheitsüberprüfung irgendetwas geändert? Sind bei der Untersuchung jetzt auch Psychologen an Bord?

Kall (BMI)

Die Sicherheitsinterviews werden von Expertinnen und Experten der Sicherheitsbehörden durchgeführt. Darin wird natürlich sehr genau auf etwaige Radikalisierungen und auf die Vorgeschichte der jeweiligen Person etc. geachtet. Sicherlich wird auch auf alles an Risikofaktoren geachtet, was die Sicherheitsbehörden kennen. Die Frage, ob auch Psychologen eingebunden sind, könnten Sie vielleicht direkt an die Behörden, an das Bundesamt für Verfassungsschutz oder das BKA, richten. Das kann ich Ihnen von hier aus nicht sagen.

Frage 

Der Brüsselkorrespondent der „taz“ hat seine Wahlunterlagen gestern bekommen. Uns bei den „NachDenkSeiten“ haben Dutzende Leserbriefe erreicht, die Ähnliches aus Belgien, Griechenland, Spanien und anderen EU-Ländern berichteten. Selbst der deutsche Botschafter in London konnte aus diesem Grund nicht wählen.

Hat die Bundesregierung mittlerweile einen Überblick darüber, wie viele der 230 000 eingeschriebenen und wahlberechtigten Auslandsdeutschen wegen zu spät zugestellter Wahlunterlagen nicht an der Wahl teilnehmen konnten?

Kall (BMI)

Die Organisation der Wahl obliegt der Bundeswahlleiterin und den Landeswahlleitungen. Insofern würde ich Sie bitten, sich dorthin zu wenden. Eingetragen in die Wählerverzeichnisse hatten sich 213 000 im Ausland lebende Deutsche. Meines Wissens kann man aufgrund des Wahlgeheimnisses etc. nicht nachvollziehen, wie viele tatsächlich gewählt haben. Aber diese Frage würde sich an die Bundeswahlleiterin richten.

Zusatz 

Das heißt, die Bundesregierung hat dazu keine Erkenntnisse.

Kall (BMI)

Ich habe es Ihnen gerade geschildert. Es gibt die Erkenntnis, wie viele sich in das Wählerverzeichnis eingetragen haben. Diese Zahl haben wir hier schon mehrfach genannt. Aus sehr guten Gründen gibt es eine unabhängige Leitung der Wahl, der das obliegt. Deswegen der Verweis an die Bundeswahlleiterin.

Wenn es Diskussionen über eine etwaige Wahlprüfung gibt, dann obliegt das dem Deutschen Bundestag. Insofern sind wir auch dafür nicht der richtige Ansprechpartner, sondern das obliegt den gesetzlich zuständigen Stellen.

Zusatzfrage

Gibt es ein festes Prozedere, wie mit den Wahlunterlagen aus dem Ausland, die zwar abgeschickt wurden, aber zu spät eingetroffen sind, umgegangen wird? Werden sie vernichtet oder für den Fall einer Wahlanfechtung, wie es das BSW bereits angedeutet hat, zentral archiviert?

Kall (BMI)

Nach meiner Erinnerung hat sich die Bundeswahlleiterin dazu geäußert. Das ist die richtige Stelle. Daher nochmals die Bitte, sich an die Bundeswahlleiterin zu wenden.

Frage 

Herr Hebestreit, heute Vormittag gab es ein Briefing des französischen Präsidenten im Kreis der EU-Staats- und -Regierungschefs zu seinem Gesprächen mit US-Präsident Trump. Ich gehe davon aus, dass auch Herr Scholz daran teilgenommen hat.

Können Sie etwas über die Inhalte berichten?

StS Hebestreit

Nein. Das war eine vertrauliche Runde der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Der französische Staatspräsident hat dort seine Erkenntnisse aus seinem jüngsten USA-Aufenthalt und seinem Gespräch mit dem US-Präsidenten dargelegt. Das fand heute Vormittag statt. Der Bundeskanzler hat daran in seinem Büro im Reichstag teilgenommen.

Zusatzfrage

Hat auch der britische Premier als Regierungschef eines Nicht-EU-Staats daran teilgenommen?

StS Hebestreit

Nein, es war auf Einladung von António Costa, dem EU-Ratspräsidenten. Aufgrund von Entwicklungen im Vereinigten Königreich vor einigen Jahren ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der Europäischen Union.

Frage 

Stimmt es, dass die Bundesregierung kürzlich mehr Einfluss innerhalb der Nato gefordert hat?

StS Hebestreit

Die Nato ist ein Verteidigungsbündnis, das aus mehr als 30 Partnerstaaten besteht. Die Bundesrepublik ist seit 1955 Teil dieses Bündnisses, übernimmt ihre Aufgaben und hat mit der Steigerung der Verteidigungsleistung in den letzten Jahren, mit der Stärkung der Ostflanke, der Luftraumüberwachung im Baltikum und mit der Brigade, die wir in Litauen stationieren, massiv Verantwortung übernommen. Aber ich denke, das ist ein so partnerschaftliches und freundschaftliches Miteinander in der Nato, dass es solche Wortmeldungen gar nicht bräuchte.

Zusatzfrage

„Business Insider“ hat berichtet, dass sich Deutschland mehr Besetzungen hoher Posten durch Deutsche erhoffe. Können Sie daraus irgendetwas ableiten?

StS Hebestreit

Ich würde solche Presseberichte grundsätzlich nicht kommentieren und auch nicht überschätzen.

Stempfle (BMVg)

Ich vermute, das geht auf den Nato-Gipfel von Vilnius im Juli 2023 zurück. Dort ging es um eine Revision der Nato-Kommandostruktur. In dem Zusammenhang wird sich jedes Mitgliedsland überlegen, inwiefern man sich vor Ort noch besser aufstellen und einbringen kann. Aber das betrifft alle Länder. Dass wir als - ich will es einmal so sagen - stärkstes Land in Europa natürlich auch unsere Verantwortung übernehmen, ist auch klar.

Frage 

Frau Deschauer, es geht um die Reisehinweise für die USA, die das Auswärtige Amt aktualisiert hat, und zwar zum Geschlechtseintrag im Pass. Wie lautet Ihre diesbezügliche Empfehlung genau? Warum gibt es diese Empfehlung jetzt?

Deschauer (AA)

Das müsste ich im Wortlaut, der mir gerade nicht vorliegt, nachschauen. Die Antwort würde ich Ihnen gegebenenfalls im Laufe dieser Sitzung, sofern sie nach dieser Frage noch weitergehen sollte, nachreichen.

Frage 

Die 12. Spezialbrigade „Asow“ der ukrainischen Nationalgarde hat kürzlich ihr internationales Bataillon in Schloss Diedersdorf in Brandenburg, südlich von Berlin, einquartiert. Man suche nach Unterstützern, so die offizielle Begründung für die Präsenz in Deutschland.

Mich würde eine Antwort von der Bundesregierung interessieren, wer diese nach wie vor zumindest teilweise offen mit NS-Symbolik agierende Spezialbrigade eingeladen und in Deutschland finanziert hat. Im Zweifelsfall geht die Frage an Herrn Stempfle.

Stempfle (BMVg)

Wenn diese Asow-Brigade oder Teile davon in Deutschland sein sollten, dann wird das nicht durch uns genehmigt, sondern das liegt im Bereich der Sicherheitsbehörden. Deswegen sind diese dafür zuständig. Ich weiß nicht, ob Herr Kall oder die Landessicherheitsbehörden, die dafür zuständig sind, etwas dazu sagen können. Aber das BMVg hat damit nichts zu tun.

Kall (BMI)

Auch ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Sie müssen sich gegebenenfalls an die brandenburgischen Behörden wenden.

Zusatzfrage

Der ehemalige Bundeswehrsoldat Peter R., der als eine Art von Pressesprecher des internationalen Bataillons von Asow agiert, behauptete auf Schloss Diedersdorf gegenüber einer nicht ganz unbekannten deutschen Boulevardzeitung, man habe in der Einheit angeblich alle nationalsozialistischen Symbole untersagt und verbannt. Allerdings zeigen just im Interview mit jener Zeitung eingeblendete aktuelle Bilder mehrere Kämpfer der Brigade mit dem Wolfsangelsymbol auf ihrer Uniform. Das ist ursprünglich das Truppenabzeichen der SS-Panzer-Division „Das Reich“. Laut einer Bewertung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gilt dieses Zeichen als grundsätzlich verbotenes Kennzeichen im Sinne des § 86a des Strafgesetzbuches.

Teilen BMVg und BMI die damalige Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes? Wenn ja, wieso hat man die Nutzung dieser Symbolik in Brandenburg in keiner Form sanktioniert?

Kall (BMI)

Wenn Sie nach der Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens oder bestimmter Symbole fragen, dann ist das eine Frage an zuständige Strafverfolgungsbehörden. Daher die Bitte, sich an diese zu wenden.

Zusatzfrage

Meine Frage bezog sich auf das Wolfsangelsymbol. Teilt das BMI die Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, dass diese in Deutschland grundsätzlich verboten sind?

Kall (BMI)

Noch einmal: Die Frage, was verboten und was dann auch strafbar ist, ist eine Sache, die Strafverfolgungsbehörden prüfen und die dann in Gerichtsverfahren festgestellt wird. Dementsprechend ist das eine Frage an Polizei und Justiz und nicht an das BMI.

Frage 

Ich will ein Thema aufrufen, das vorhin in den Wartesaal verschoben wurde, Stichwort: Haftbefehl gegen Netanjahu.

Herr Kall, sind deutsche Polizeibehörden gehalten, internationale Haftbefehle umzusetzen, wenn die betreffende Person in den Geltungsbereich deutschen Rechts gerät?

Kall (BMI)

Was den IStGH und Haftbefehle des IStGH angeht, ist das eine völkerstrafrechtliche Frage und damit eine Frage an das BMJ oder das AA.

 Strauß (BMJ)

Ich kann gern für das BMJ ergänzen. Die Zusammenarbeit Deutschlands mit dem Internationalen Strafgerichtshof folgt gesetzlichen Regeln. Sie sind im Einzelnen komplex. Sie können sie insbesondere im Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof nachlesen.

Zusatzfrage

Ich bin zwar auch kein Jurist, aber meine Kenntnis ist, dass internationale Haftbefehle von Staaten, die den IStGH anerkennen, wie es Deutschland tut, umgesetzt werden müssen, wenn eine Person in den Handlungsbereich deutscher Rechtsorgane gerät. Davon gehe ich aus.

Gibt es in Deutschland rechtsfreie Räume, in denen sich die Zielperson eines internationalen Haftbefehls aufhalten könnte, ohne dass deutsche Behörden, seien es Polizei- oder Justizbehörden, Eingriffsmöglichkeiten hätten?

 Strauß (BMJ)

Ich mache mir die von Ihnen genannte Bewertung nicht zu eigen und kann nur auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. Das alles ist gesetzlich geregelt, und das Verfahren ist im Einzelnen recht komplex.

Zusatzfrage

Bedeutet die Regelung, dass deutsche Justiz- und Polizeibehörden gehalten sind, internationale Haftbefehle in Deutschland zu vollstrecken, ja oder nein?

 Strauß (BMJ)

Dazu wurde sich an dieser Stelle schon verschiedentlich geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage 

Ich bin ein bisschen überrascht über Ihre Nichtantwort an den Kollegen. Denn das ist selbst für Laien sehr ersichtlich. Wenn man sich sowohl das beim Internationalen Strafgerichtshof als auch die Umsetzung in der deutschen Gerichtsbarkeit anschaut, dann gibt es überhaupt keine Frage. Das müssen die deutschen Behörden umsetzen. Darauf basiert auch meine Frage.

Die Forderung von Merz, die Festnahme von Netanjahu zu verhindern, impliziert einen massiven Eingriff in die Gewaltenteilung. Denn er muss in die etablierten Festnahme- und auch Überstellungverfahren eingreifen.

Sehen das Justiz- und das Innenministerium auch nur irgendeinen Bereich der Legalität, in dem Herr Merz als dann aktueller Kanzler in dieser Form in die Gewaltenteilung eingreifen dürfte?

 Strauß (BMJ)

Auch Ihre Bewertung dieses potenziellen, hypothetischen Vorgangs mache ich mir hier nicht zu eigen. Wie ich gerade schon gesagt habe, bewerten wir keine hypothetischen Fragen. Insbesondere bewerten wir als Sprecherinnen und Sprecher einer aktuellen Bundesregierung nicht Fragen, was eine mögliche zukünftige Bundesregierung machen wird.

Zusatzfrage

Meine Frage war grundsätzlicher Art, ob es irgendwelche Fälle gibt, in denen ein Kanzler als Vertreter der Exekutive in Bereiche, die eigentlich ausschließlich die Judikative betreffen, eingreifen kann. Das sollte im Bereich Ihrer Expertise sein, und das können Sie auch so grundsätzlich beantworten.

 Strauß (BMJ)

Noch einmal: Die Zusammenarbeit Deutschlands mit dem Internationalen Strafgerichtshof folgt gesetzlichen Regeln. Diese finden Sie im Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof. Selbstverständlich kann der Bundeskanzler nicht Landesjustizverwaltungen Weisungen erteilen.

Noch einmal: Das Verfahren ist gesetzlich geregelt und im Einzelnen komplex.

Frage 

(zu einer Kleinen Anfrage des BSW zu Kontakten der Bundesregierung zur Rüstungsindustrie) Auf eine Anfrage des BSW nach dem Drehtüreffekt zwischen Bundesverteidigungsministerium, Bundeswehr und Unternehmen oder Interessensverbänden der Rüstungsindustrie antwortet die Bundesregierung, dass unter ihrer Ägide 411 Bundeswehrangehörige, darunter fünf Ministerialbeamte, direkt zu Rüstungskonzernen wie Rheinmetall, ThyssenKrupp, Diehl Defence und Krauss-Maffei gewechselt sind, und das Ganze ohne jede Karenzzeit. Das heißt, ein Beamter, der zuvor für die Waffenbeschaffung tätig war, kann völlig umgehend als Lobbyist für Waffenverkäufe auf die andere Seite wechseln. Da würde mich grundsätzlich interessieren, wieso das BMVg in solchen Fällen, in denen der Interessenswiderspruch evident ist, keine Karenzzeit vorsieht.

Stempfle (BMVg)

Ich reiche die Antwort nach.

Zusatzfrage

In derselben Anfrage wird nach dem Treffen von Wirtschaftsminister Habeck mit Vertretern der Rüstungsindustrie gefragt, und daraufhin hat die Bundesregierung eine erstaunlich lange Liste vorgelegt, auf der 178 solcher Treffen seit Amtsantritt von Habeck 2022 bis Ende 2024 aufgeführt sind. Das ergibt ja umgerechnet ein Treffen pro Woche mit Rüstungslobbyisten. Da würde mich interessieren: Wie rechtfertigt Herr Habeck diese enorme Anzahl an Vertretern der Rüstungslobby in seiner Amtszeit?

Einhorn (BMWK)

Wir wissen ja alle, was - ich glaube, es war vorgestern - vor drei Jahren mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine passiert ist. Das hat - auch das ist hier sehr häufig besprochen worden - natürlich auch in der Rüstungspolitik und mit den Rüstungsunternehmen viel Austausch in Deutschland erfordert. Das ist also der Zusammenhang, in dem diese Treffen vornehmlich zu sehen sind.

Zu der Gesamtzahl kann ich jetzt nichts sagen. Das sind vielleicht auch Treffen, bei denen mehrere Unternehmen an einem Termin teilgenommen haben. Das ist jetzt aber nur eine Mutmaßung. Die Antworten auf eventuelle konkrete Nachfragen müsste ich nachreichen.

Frage 

An das Finanzministerium zum Defizit bei der Bundesbank: Wie fällt die Reaktion in Ihrem Haus aus, und wie bewerten Sie das gerade auch mit Blick auf kommende Haushalte?

Wetter (BMF)

Vielen Dank für die Nachfrage. - Grundsätzlich verweise ich zu dem Defizit bei der Bundesbank auf die Bundesbank. Die Bundesbank stellt ihren Jahresabschluss unabhängig von der Bundesregierung auf. Wir können daher keine fixen Aussagen über zukünftige Entwicklungen und zu Gewinnen und Verlusten treffen.

Wir berücksichtigen jedoch natürlich die Aussagen der Bundesbank dazu. Bei Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2023 im letzten Jahr sagte Bundesbankpräsident Nagel bereits: „Wir gehen davon aus, dass die Belastungen für das laufende Jahr erneut erheblich sein werden. Sie dürften die verbliebenen Rücklagen übersteigen“. Das wurde auch berücksichtigt. Für das laufende Haushaltsjahr 2025 haben wir daher nicht mit einem Bundesbankgewinnen gerechnet, sodass das jetzt keine neuen Lücken in den Haushalt reißen wird. Der Höhepunkt der jährlichen Belastung dürfte überschritten sein, sagte Joachim Nagel bei der Vorstellung des Jahresabschlusses. Das sind sozusagen die Punkte, von denen wir aktuell ausgehen.

Deschauer (AA)

(zu den Reise- und Sicherheitshinweisen für die USA). Ich habe mich schlau gemacht, und wie Sie wissen, ist das Auswärtige Amt ein sehr serviceorientiertes Haus. Jedem, der einmal eine Reise tut, ist, glaube ich, auch schon aufgefallen, dass wir Reise- und Sicherheitshinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts führen. Diese werden regelmäßig aktualisiert. In der Rubrik der Reisehinweise aktualisieren wir natürlich auch - so auch in diesem Fall -, wenn es Änderungen bei Einreisemodalitäten gibt. Das ist quasi eine Servicedienstleistung, die wir da zur Verfügung stellen.

Natürlich kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger besonders auch auf den entsprechenden einschlägigen Seiten der zuständigen Behörden - das wäre in dem Fall die US-Botschaft - oder auch der US-Regierung informieren, wie man denn am besten in die USA einreisen kann. Viele von Ihnen waren sicherlich schon dort und haben ein sogenanntes ESTA ausgefüllt. Dabei gab es eine Neuerung, die wir servicemäßig aufgenommen haben, nämlich eine Executive Order vom 20. Januar 2025, gemäß der Einreisende in die USA in Zukunft bei ESTA- oder Visumsanträgen das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben müssen. Ich lese jetzt nicht die ganze Passage vor; die findet sich in der Rubrik Reisehinweise als Service des AA. Für weiterführende Recherchen können Sie dann auf den Seiten der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika nachschauen.

Frage 

Ich möchte trotzdem noch einmal nachhaken: Warum sahen Sie sich dazu veranlasst, diesen Reisehinweis jetzt so aufzunehmen?

Deschauer (AA)

Ich glaube, ich war da sehr ausführlich. Wir geben für alle Länder den bestmöglichen aktuellen, unserer Kenntnis nach bekannten Stand. Dazu gehört dann auch die Information, inwiefern sich Reisemodalitäten verändern. Insofern ist die Aktualisierung der Reise- und Sicherheitshinweise - in diesem Fall geht es um die Einreisemodalitäten - ein ganz normaler Vorgang, den wir grundsätzlich vornehmen.