Bürgerinnen und Bürger sollen zuverlässig und sicher mit Strom und Gas versorgt werden – auch wenn einzelne ihre Kosten nicht begleichen können.
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Können Mieterinnen und Mieter höhere Betriebskostenvorauszahlungen kurzfristig nicht zahlen, erhalten sie Schutz vor Kündigungen.
Die Bundesregierung will zudem Sperrungen von Strom und Gas verhindern, indem sie die Möglichkeit schafft, Energiekosten zu stunden, wenn einzelne Verbraucher trotz Inanspruchnahme aller Unterstützungsleistungen sowie vertraglichen Finanzierungsmöglichkeiten ihre Kosten nicht bezahlen können. Das Energierecht wird entsprechend angepasst.