Eine stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Beschäftigung

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Drei Menschen sitzen um einen Tisch herum. Der Tisch ist voll mit Broschüren, Büchern und einem Laptop. Ein Mann trägt einen Anzug. Er führt mit den anderen beiden ein Beratungsgespräch. Sie hören interessiert zu.

Im Themenbereich stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Beschäftigung hat die Konferenz zur Zukunft Europas sechs Vorschläge mit vielen Maßnahmen erarbeitet. Die Bundesregierung hat – über ihr Hinwirken auf Umsetzungsfortschritte im EU-Rahmen hinaus – geprüft, wo sie auch national zu deren Umsetzung beitragen kann und was sie schon getan hat.

Foto: imago images/Rainer Weisflog

Vorschlag 12: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und weitere Vertiefung des Binnenmarktes

Ziel ist es, eine unternehmerische Kultur in der EU zu fördern, in der innovative Unternehmen aller Größenordnungen gedeihen können, um zu einer widerstandsfähigeren Gesellschaft mit stärkerem Zusammenhalt beizutragen.

Die Zukunftskonferenz schlägt vor, Innovationen in Schlüsseltechnologien zu fördern (Maßnahme 12.5).

Das tut die Bundesregierung:

Die Bundesregierung sieht die Förderung von Innovationen in Schlüsseltechnologien- Forschung als einen zentralen Aufgabenbereich an. Es gibt eine ganze Reihe von nationalen Initiativen wie zum Beispiel die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation . Damit soll die Innovationskraft Deutschlands gestärkt und die technologische Souveränität Europas gesichert werden. Bis 2025 soll ein ressortübergreifendes Fundament geschaffen werden, um die Ressourcen der Bundesregierung zu bündeln.

Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit europäischen Partnern, der Europäischen Kommission und arbeitet eng mit zentralen Förderprogrammen zusammen. So unterstützt die Bundesregierung zum Beispiel Horizont Europa , das zentrale Finanzierungsprogramm der EU für Forschung und Innovation. Es dient der Bekämpfung des Klimawandels, der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums der EU

Darüber hinaus werden auch weitere Instrumente wie zum Beispiel ERA-Netze und EUREKA genutzt, um den europäischen Forschungsraum zu stärken. Auch wettbewerbliche Instrumente wie die europäischen „Important Projects for Common European Interest“ (IPCEI ) werden genutzt, um die wirtschaftliche Verwertung von Innovationen voranzubringen. 

Die Zukunftskonferenz möchte die grenzübergreifende Zusammenarbeit stärken, um den Zusammenhalt und die Widerstandsfähigkeit innerhalb und außerhalb der Regionen zu fördern (Maßnahme 12.15).

Das tut die Bundesregierung:

In der Diskussion über die Stärkung von Resilienz hat sich die Bundesregierung im Herbst 2021 für eine Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit – insbesondere auch als Krisenvorsorge – ausgesprochen.

Vorschlag 13: Integrative Arbeitsmärkte

Ziel ist, gerechte Arbeitsbedingungen sicherzustellen, Geschlechter gleichzustellen und junge Menschen zu fördern. Die EU, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner sind angehalten, der Armut trotz Erwerbstätigkeit ein Ende zu setzen. 

Die Zukunftskonferenz fordert gesetzliche Mindestlöhne in allen Mitgliedstaaten, sodass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen angemessenen und vergleichbaren Lebensstandard erreichen können. Gleichzeitig sollen die Tarifverhandlungen in der gesamten EU gestärkt und gefördert werden (Maßnahme 13.1).

Das tut die Bundesregierung: 

In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Oktober 2022 12 Euro brutto pro Stunde. Insbesondere Menschen mit Minijobs, Frauen und Geringqualifizierte profitieren vom gesetzlichen Mindestlohn. Die gesetzliche Mindestlohnhöhe orientiert sich dabei an einem Wert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns. Dieser Wert wird auch in der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in Europa als möglicher Referenzwert genannt.

Die Stärkung der Tarifbindung ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, damit möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Schutz durch Tarifverträge profitieren. Das Ziel der Bundesregierung ist es, Rahmenbedingungen derart auszugestalten, dass eine höhere Bindungskraft von Tarifverträgen ermöglicht und gefördert wird. Hierzu sieht der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode mehrere konkrete Maßnahmen vor.

Die Zukunftskonferenz spricht sich für eine stärkere Durchsetzung der Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften aus, die eine gesunde Work-Life-Balance gewährleisten (Maßnahme 13.2).

Das tut die Bundesregierung: 

Um geordnete und sichere Arbeitsbedingungen herzustellen, sind in Deutschland die entsprechenden Pflichten des Arbeitgebers sowie die Rechte der Beschäftigten gesetzlich geregelt. So bestehen beispielsweise bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten. Durch die Einführung einer Mindestbesichtigungsquote im Rahmen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes wird eine deutliche Steigerung der Betriebsbesichtigungen und damit eine höhere Kontrolldichte geschaffen. Darüber hinaus schreibt das Gesetz die Einrichtung einer Prüfstelle vor, welche die Betriebsbesichtigungsquote statistisch erfasst und auswertet. Auch wurde der Höchstbetrag bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz von 15.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht.

Die Zukunftskonferenz setzt sich für die Förderung der Jugendbeschäftigung ein (Maßnahme 13.7).

Das tut die Bundesregierung: 

Eine gute berufliche Qualifizierung ist zentrale Voraussetzung für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Um junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen, gibt es in Deutschland ein umfassendes Beratungs- und Maßnahmenpaket . Dieses besteht aus der beruflichen Orientierung, die schon sehr früh in der Schule beginnt. Ob ein längeres Praktikum, eine außerbetriebliche Ausbildung oder sozialpädagogische Unterstützung bei der Ausbildung im Betrieb – die Ausbildungsförderung kann für viele junge Menschen mit unterschiedlichsten Ausgangslagen eine wichtige Unterstützung bieten. Dieses Instrumentarium wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ständig weiterentwickelt.

Mit den Jugendberufsagenturen stehen in Deutschland zudem mittlerweile fast flächendeckend Ansprechpartner für junge Menschen zur Verfügung, die sich nach der Schule beruflich orientieren.

Der Zukunftskonferenz ist es wichtig, in die Qualifikationen der Menschen zu investieren. Bürgerinnen und Bürger müssen sich an die ständig verändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen. Deshalb ist wichtig, lebenslanges Lernen zu fördern – unter anderem durch Austauschprogramme in allen Lebensphasen. Ein Recht auf lebenslanges Lernen und das Recht auf Weiterbildung gilt es sicherzustellen (Maßnahme 13.9).

Das tut die Bundesregierung: 

Weiterbildung und Qualifizierung nehmen eine zentrale Schlüsselrolle bei der Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt ein.

In Deutschland wurden Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancen- und Arbeit-von-morgen-Gesetz ausgeweitet und flexibilisiert. Sie zielen auf diejenigen, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die vom Strukturwandel betroffen sind oder eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Beschäftigte erhalten damit grundsätzlich Zugang zu den Fördermöglichkeiten unabhängig von Qualifikation, Lebensalter oder Betriebsgröße.

Mit der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) hat die Bundesregierung mit Beteiligung der Sozialpartner ein breites Bündnis von Akteuren zusammengebracht und setzt hiermit auch zukünftig wichtige Impulse für die berufliche Weiterbildung. Im September 2022 haben BMAS und BMBF mit Vertreterinnen und Vertretern der anderen 15 Partner ein Konzept zur Weiterentwicklung und Fortsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie vorgestellt.

Um das politische Ziel einer „Weiterbildungsrepublik“ zu stärken, soll zweimal in dieser Legislaturperiode eine Nationale Weiterbildungskonferenz auf Ministerinnenebene stattfinden. 

Vorschlag 15: Demografischer Wandel

Durch niedrige Geburtenraten und eine stetig alternde Bevölkerung ergeben sich verschiedenste Herausforderungen des demografischen Wandels. Ziel muss es deshalb sein, Menschen aller Generationen während ihres gesamten Lebenszyklus zu fördern. 

Die Zukunftskonferenz fordert, ein flexibles Renteneintrittsalter sowie das Renteneintrittsalter nach Beruf zu differenzieren (Maßnahme 15.6).

Das tut die Bundesregierung: 

In Deutschland können Versicherte flexibel und entsprechend den individuellen Bedürfnissen über ihren Renteneintritt entscheiden. Ab dem Alter von 63 Jahren besteht die Möglichkeit, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen. Hierfür muss die sogenannte Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Versicherte, die aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung schwerbehindert sind, können zudem bereits ab dem Alter von 62 Jahren eine vorgezogene Altersrente beziehen. 

Darüber hinaus möchte die Bundesregierung die bestehende Hinzuverdienstbeschränkung bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente ab dem 1. Januar 2023 aufheben. Damit kann der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zukünftig noch flexibler gestaltet werden.

Die Zukunftskonferenz fordert die Einführung von Mindestrenten (Maßnahme 15.7).

Das tut die Bundesregierung: 

In Deutschland erfüllt diese Aufgabe grundsätzlich die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß des Sozialgesetzbuch XII. 

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Im Mittelpunkt der Konferenz zur Zukunft Europas standen und stehen die Bürgerinnen und Bürger ganz Europas. Ein Jahr lang diskutierten sie europäische Zukunftsthemen – von der Corona Pandemie über den Klimawandel und die Digitalisierung bis hin zu sozialer Gerechtigkeit. 49 Vorschläge mit über 300 Maßnahmen PDF, 700 KB, nicht barrierefrei werden nun geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.