Verbraucherinformation
Am 1. August 2014 trat das Gesetz zur Honorarberatung in Kraft. Damit wurde erstmals das eigenständige Berufsbild eines unabhängigen Anlageberaters geschaffen. Das Gesetz bestimmt, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden vergütet werden dürfen und unabhängig von Provisionszahlungen der Anbieter von Finanzanlageprodukten sein müssen. Dies spiegelt sich in der Bezeichnung "Honorar-Berater" wider. Allerdings assoziieren Verbraucher mit dieser Bezeichnung häufig nur die Kostenpflichtigkeit des Angebots, nicht aber die vorhandene Unabhängigkeit und nachgewiesene Qualifikation.
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Honorarberatung als Alternative zur provisionsbasierten Beratung soll gestärkt werden
Im Koalitionsvertrag von 2013 hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die unabhängige Honorarberatung als Alternative zur Beratung auf Provisionsbasis weiter zu stärken. Hierfür sollen zentrale Eigenschaften der Honorarberatung für den Verbraucher bereits an der Berufsbezeichnung eindeutig erkennbar sein.
Klare und verständliche Berufsbezeichnungen unterstützen Verbraucher bei der Wahl des richtigen Angebots
Die Berufsbezeichnung für provisionsunabhängige Beratung soll gleichermaßen die folgenden wichtigen Merkmale vermitteln:
- Der Kunde bezahlt die Beratung
- Der Berater erhält keine Provision und ist unabhängig vom Anbieter
- Der Berater berücksichtigt Produkte unterschiedlicher Anbieter
- Die fachliche Eignung des Beraters wird von staatlicher Stelle geprüft
Unklar war, ob Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Begriff des "Honorar-Beraters" alle oben genannten Merkmale verknüpfen. Aus diesem Grund wurden in Fokusgruppen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern mögliche alternative Begriffe entwickelt und anschließend mit über 1.000 Personen in einem Online-Experiment auf assoziierte Merkmale, Verständlichkeit und Prägnanz hin getestet.
Die Berufsbezeichnungen "freier Berater" und "unabhängiger Berater" führen häufiger zu zutreffenden Assoziationen
Die Befragung mit über 1.000 Personen zeigte, dass die bestehende Bezeichnung "Honorar-Berater" von den Befragten am stärksten damit verbunden wird, dass der Kunde für die Beratungsleistung zahlt. Die Erwartung hoher Kosten stellt hierbei eine mögliche Hürde zur Inanspruchnahme dar. Gleichzeitig vermittelt der Begriff "Honorar-Berater" nicht eindeutig, dass der Berater unabhängig von Provisionszahlungen ist. Begriffe wie „unabhängiger Berater oder "freier Berater" wurden als wesentlich zutreffender bewertet. Insbesondere bestand ein deutlicher Unterschied zwischen Teilnehmern mit niedriger und mit hoher Finanzkompetenz. Personen mit niedriger Finanzkompetenz war der Aspekt der Unabhängigkeit beim "Honorar-Berater" wesentlich weniger oft deutlich als Personen mit hoher Finanzkompetenz.
Aus den Ergebnissen folgt, dass die Bezeichnungen "Unabhängiger Berater", "Freier Berater" oder auch "Freier Experte" besser geeignet sind als die Bezeichnung "Honorar-Berater", um die wesentlichen Bestimmungsmerkmale (allein im Dienst des Kunden tätig, unabhängig von Provisionszahlungen, wird vom Kunden bezahlt etc.) der Honorarberatung zu kommunizieren.
Dieses Ergebnis wurde dem weiteren ministeriellen und parlamentarischen Verfahren zur Verfügung gestellt und ist in das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz eingegangen. Die Gesetzesänderung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen.
im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV)