Wahlwissen 2025
Um sichere Wahlen zu gewährleisten, organisiert und beobachtet die Bundeswahlleiterin die Wahlen und Wahlvorbereitungen in Deutschland auf Bundesebene. Warum ist das wichtig? Ist der Ablauf der Bundestagswahl sicher? Wichtige Fragen und Antworten im Überblick.
5 Min. Lesedauer

Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Dafür, dass die Wahlen sicher verlaufen, sorgt unter anderem die Bundeswahlleiterin.
Foto: Getty Images/istock/ThomasSaupe
Warum muss die Bundestagswahl geschützt werden?
Am 23. Februar ist Bundestagswahl. Die Gewährleistung und damit auch die sichere Durchführung parlamentarischer Wahlen ist für unsere Demokratie von hoher Bedeutung. Grundbedingungen für das Vertrauen der Bevölkerung in die Wahlorganisation und die Akzeptanz des Wahlergebnisses: Neutralität der Wahlorgane sowie der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Alle wesentlichen Schritte der Wahl sind öffentlich überprüfbar.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für vier Jahre gewählt werden.
Insbesondere müssen Wahlen vor illegitimer Einflussnahme geschützt werden. Denn Wahlen sind häufig Anlass für verstärkte illegitime Aktivitäten fremder Staaten. Bestimmte, oftmals autokratische Staaten versuchen gezielt, die Legitimität unserer Wahlen in Zweifel zu ziehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen. Diesen Bedrohungen muss entschlossen entgegengetreten werden.
Lesen Sie hier Weiteres zum Schutz der Bundestagswahl und zur Abwehr hybrider Bedrohungen.
Ist der Ablauf der Bundestagswahl sicher?
Die Bundeswahlleiterin und alle anderen Wahlorgane setzen mit Unterstützung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vielfältige Maßnahmen zur Gewährleistung sicherer Wahlen um. Darüber hinaus stellen verschiedene wahlrechtliche Sicherungsmechanismen eine ordnungsgemäße Wahl sicher und schützen vor Manipulationen.
Die Stimmabgabe findet sowohl in den Wahllokalen als auch per Briefwahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln statt. Wahlgeräte oder Online-Wahlverfahren werden in Deutschland nicht genutzt.
Sowohl die Stimmabgabe im Wahllokal als auch die Übersendung von Briefwahlunterlagen werden im Wählerregister vermerkt, sodass jede Wählerin und jeder Wähler nur einmal abstimmen kann. Wahlbetrug ist strafbar. Die in den Wahllokalen und die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden von ehrenamtlichen Wahlhelfenden aus der Wählerschaft öffentlich und für alle kontrollierbar ausgezählt.
Bei der Ergebnisermittlung erfolgen ausschließlich die Schnellmeldungen für das vorläufige Endergebnis am Wahlabend auch in elektronischer Form. Der Schutz dieser sensiblen Daten wird durch eine angemessene Informationssicherheit sichergestellt. Um eine korrekte und zeitgerechte Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bei bundesweiten Wahlen zu gewährleisten und den Gefährdungen im Cyberraum zu begegnen, hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe des BSI gemeinsam mit dem Länder-Kern-Team, den Landeswahlleitungen und der Bundeswahlleitung bereits im Dezember 2022 ein IT-Grundschutz-Profil erarbeitet. Dies soll die Informationssicherheit bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bundesweiter parlamentarischer Wahlen (Informationssicherheit bei Schnellmeldungen) garantieren. Es wurde vor der Bundestagswahl 2025 aktualisiert.
Das endgültige Wahlergebnis wird anhand der Niederschriften der Wahlvorstände in den Urnen- und Briefwahlbezirken durch die Kreis- und Landeswahlausschüsse und anschließend durch den Bundeswahlausschuss ermittelt. Eine Beeinflussung des endgültigen amtlichen Ergebnisses der Wahl durch Cyberangriffe ist technisch ausgeschlossen. Bei berechtigten Zweifeln besteht die Möglichkeit der Nachzählung der Ergebnisse in Wahlbezirken.
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundeswahlleiterin oder beim Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik.
Wie begegnet die Bundesregierung falschen oder irreführenden Informationen zur Sicherheit des Ablaufs der Bundestagswahl?
Aufklärung und der Grundsatz der Öffentlichkeit im Wahlverfahren sind die wichtigsten Maßnahmen gegen Desinformation. Um Desinformation entgegenzuwirken, informiert die Bundeswahlleiterin aktiv, umfassend und auf verschiedenen Kanälen (unter anderem über die Webseite, Soziale Medien, Pressemitteilungen und Interviews) über die Wahlvorbereitung sowie Regelungen des Wahlablaufs und der Stimmauszählung.
Die Bundeswahlleiterin ist die offizielle und überparteiliche Quelle für Informationen rund um das Wahlverfahren. Sie ist für das Erkennen und Bekämpfen von Desinformation zuständig, wenn die Information ihren Aufgabenbereich oder das Wahlverfahren allgemein betrifft. Ihr Team beobachtet die Lage in den Medien, um Desinformation zu erkennen und ihr zu begegnen. Dazu gehört auch die aktive Richtigstellung von falschen oder irreführenden Aussagen, die beispielsweise in den Sozialen Medien über den Ablauf der Bundestagswahl in Deutschland verbreitet werden.
Außerdem arbeitet die Bundeswahlleiterin mit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zusammen. Die bpb bietet ein sehr breites Spektrum an Informationen zu allen politischen Themen und stellt verschiedene Informationsangebote zur Bundestagswahl bereit. Über ihre Social Media-Accounts wird die Bundeszentrale für politische Bildung die Bundestagswahl in unterschiedlichen Formaten aufgreifen und diskutieren. Zudem können sich Nutzerinnen und Nutzer über den Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl informieren. Die Rolle und Gefahren von Desinformation bei der Bundestagswahl werden in ausgewählten Maßnahmen und Angeboten der bpb thematisiert.
Wie kann man falsche und irreführende Informationen erkennen und sich vor Desinformation schützen?
Falsche oder irreführende Nachrichten, Bilder oder Videos werden von Privatpersonen oft nicht böswillig verbreitet. Im Zweifel führen solche Meldungen aber dazu, dass Verunsicherung geschürt oder Panik verbreitet wird. Je emotionaler oder dramatischer eine Meldung ist, umso häufiger wird sie verbreitet. Deshalb ist es wichtig, sich nicht daran zu beteiligen und Ruhe zu bewahren. Inhalte sollten nicht ungeprüft weitergeleitet werden – besonders dann nicht, wenn die Inhalte zweifelhaft wirken. Dies ist gerade vor Wahlen besonders wichtig.
Es hilft immer, fragliche Nachrichten mit mindestens zwei weiteren Quellen zu vergleichen. Die aktuelle Nachrichtenlage bilden die Nachrichtensender und Tages- und Wochenzeitungen ab. Auch die offiziellen Webseiten und Social Media-Accounts der Institutionen liefern Informationen. Man sollte stets prüfen, wer das Video beziehungsweise das Bild oder die Nachricht veröffentlicht hat. Ist er oder sie der Urheber des Materials oder wurde es bereits mehrfach weitergeleitet? Die Angabe eines Klarnamens kann ein Indiz für die Echtheit eines Accounts sein.
Auch mögliche Angaben der Plattformbetreiber zur Unabhängigkeit oder Regierungsnähe einzelner Accounts können eine Entscheidungshilfe darstellen. Halten Sie sich in den Sozialen Medien an die verifizierten Accounts der offiziellen Stellen und Institutionen. Sehen Sie sich bei Webseiten das Impressum an. Es sollte eine für die Inhalte verantwortliche Person und eine vollständige Anschrift umfassen, nicht nur zum Beispiel eine anonyme E-Mail-Adresse.
Zahlreiche Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien greifen kursierende Meldungen und Behauptungen auf und unterziehen sie einer Überprüfung, um über Falschinformationen aufzuklären und sie richtigzustellen.
Lesen Sie hier Weiteres zum Thema Desinformation.