Besserer Schutz für Hilfskräfte

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Strafrecht wird verschärft Besserer Schutz für Hilfskräfte

Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, werden immer wieder Ziel von Angriffen. Darauf hat nun die Bundesregierung reagiert. Mit neuen Regeln sollen Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und Personen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, besser geschützt werden.

1 Min. Lesedauer

Helfer im Einsatz: Polizei und Rettungskräfte bei einem Verkehrsunfall.

Wer Menschen angreift, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, soll härter bestraft werden.

Foto: imago images/Einsatz-Report24/Julian Buchner

Viele Menschen engagieren sich für das gesellschaftliche Leben. Damit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag. Dafür schulden wir ihnen großen Dank. Wir schulden ihnen aber auch Sicherheit und die Gewissheit, dass sie ihre Arbeit frei von Angst und Angriffen leisten können.

Neue strafrechtliche Regeln

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Ziel ist es, potenziellen Tätern ein klares Stopp-Schild zu setzen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Menschen angegriffen werden, die für das Gemeinwohl tätig sind. Alle Taten müssen konsequent verfolgt werden. Die zunehmende Verrohung wird nicht geduldet.

Folgende Personen sollen geschützt werden: Menschen, die sich in Vereinen, in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Flüchtlingshilfe, bei Feuerwehren, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten, in der Kommunalpolitik, in politischen Parteien und in vielen anderen Bereichen ehrenamtlich engagieren.

Höhere Strafen bei Widerstand

Widerstand und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sollen zudem verschärft werden. Künftig wird eine Tat als ein besonders schwerer Fall geahndet, wenn es zu einem hinterlistigen Überfall kommt. Dann können höhere Strafen verhängt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt und dort angegriffen werden.

Die Änderung kommt insbesondere Polizistinnen und Polizisten, aber auch Hilfeleistenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes sowie Ärztinnen und Ärzten eines Notdienstes oder in einer Notaufnahme zugute.

Schutz für kommunale Mandatsträger

Der Gesetzentwurf soll auch Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger auf europäischer und kommunaler Ebene besser schützen. Gerade Kommunalpolitikerinnen und -politiker sind für einen funktionierenden Rechtsstaat elementar. Gleichzeitig sind sie aber in ihren Gemeinden besonders exponiert. Immer öfter schlägt ihnen Hass und Hetze entgegen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden sie gegen Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung besser geschützt.