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NachhaltigkeitsstrategieDie Bedeutung von Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern ist in der aktuellen Legislaturperiode 2021-2026 von der Berliner Landesregierung hervorgehoben worden. Um dieser Bedeutung Rechnung zu tragen, ist die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie 2030 in einem breiten Beteiligungsprozess vorgesehen, um die Selbstverpflichtung des Landes Berlin zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen mit Leben zu füllen. Damit sollen eine regelmäßige Berichterstattung und die Ausrichtung von Förderprogrammen des Landes Berlin an den Nachhaltigkeitszielen verknüpft werden.

Ein Ausgangspunkt für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie ist die 2021 veröffentlichte Darstellung „Die 17 Nachhaltigkeitsziele in Berlin – Beispiele zur Umsetzung auf Landesebene“ PDF, 6 MB, nicht barrierefrei
Leitbild / SchwerpunkteEinige Beispiele von zukunftsgerichteter Nachhaltigkeitspolitik in Berlin sind unter anderem:
  • Klimaneutralität des Landes Berlin bis spätestens 2045
    Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz schreibt rechtsverbindlich vor, die Gesamtsumme der CO2-Emissionen im Land Berlin bis zum Jahr 2030 um min. 70%, bis zum Jahr 2040 um min. 90% und bis spätestens zum Jahr 2045 um min. 95% gegenüber dem Emissionsniveau von 1990 zu verringern.
  • Das Leitbild „Nachhaltige Behörde“
    Als erste Senatsverwaltung in Berlin hat sich die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ein Leitbild unter dem Titel „Nachhaltige Behörde“ gegeben und bringt so die Diversity-Förderung, Frauenrechte, CO 2 -neutrale Verwaltung und nachhaltige Beschaffung in ihren Handlungsfeldern voran. Die gesamte Berliner Landesverwaltung wird bis 2030 weitgehend klimaneutral organisiert sein.
  • Die Vorschriften zur umweltverträglichen Beschaffung
    Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt ist mit den einzelnen Leistungsblättern (inkl. Rechentools für Lebenszykluskostenberechnung) für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen eine handhabbare Arbeitsgrundlage für umweltverträgliche Beschaffung.

Eine Besonderheit Berlins in der Nachhaltigkeitspolitik ist die Verfolgung des Umweltgerechtigkeitsansatzes. Um das sozialraumorientierte Verwaltungshandeln in den Teilräumen der Hauptstadt zu stärken und Grundlagen für eine Neuausrichtung der Umweltpolitik bereitzustellen, hat das Land Berlin bundesweit als erster Metropolenraum die Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption erarbeitet. Hier wurden durch die Analyse von fünf Indikatoren (Lärmbelastung, Luftqualität, Bioklima, Grünflächenversorgung und Sozialem Index) besonders stark belastete Regionen im Stadtgebiet identifiziert und auf dem Umweltgerechtigkeitsatlas anschaulich dargestellt.
 
Federführendes RessortSenatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Referat Umweltpolitik und Umweltförderung
Arbeitsbereich Nachhaltigkeit und Umweltgerechtigkeit
Christina Fanenbruck, christina.fanenbruck[at]senuvk.berlin.de
Institutionelle VerankerungDie Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz federführend gesteuert. Die Vernetzung zum Thema erfolgt darüber hinaus fach- und anlassbezogen. Die Einrichtung eines ressortübergreifenden Gremiums ist im Rahmen der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie grundsätzlich angedacht.
Vertikale IntegrationBislang nicht zutreffend
Indikatoren / ZieleDer Kernindikatorenbericht zur nachhaltigen Entwicklung Berlins wurde 2021 aktualisiert und um eine Reihe weiterer Indikatoren ergänzt. Dadurch ist nun jedes Nachhaltigkeitsziel mit mindestens einem Indikator in Berlin hinterlegt. Der Kernindikatorenbericht wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und ggf. durch weitere Indikatoren ergänzt.
Sonstige Anmerkungen / Aktivitäten

Stand: 01. April 2022