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Nachhaltigkeitsstrategie | Die Bedeutung von Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern ist in der aktuellen Legislaturperiode 2021-2026 von der Berliner Landesregierung hervorgehoben worden. Um dieser Bedeutung Rechnung zu tragen, ist die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie 2030 in einem breiten Beteiligungsprozess vorgesehen, um die Selbstverpflichtung des Landes Berlin zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen mit Leben zu füllen. Damit sollen eine regelmäßige Berichterstattung und die Ausrichtung von Förderprogrammen des Landes Berlin an den Nachhaltigkeitszielen verknüpft werden. Ein Ausgangspunkt für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie ist die 2021 veröffentlichte Darstellung „Die 17 Nachhaltigkeitsziele in Berlin – Beispiele zur Umsetzung auf Landesebene“ PDF, 6 MB, nicht barrierefrei . |
Leitbild / Schwerpunkte | Einige Beispiele von zukunftsgerichteter Nachhaltigkeitspolitik in Berlin sind unter anderem:
Eine Besonderheit Berlins in der Nachhaltigkeitspolitik ist die Verfolgung des Umweltgerechtigkeitsansatzes. Um das sozialraumorientierte Verwaltungshandeln in den Teilräumen der Hauptstadt zu stärken und Grundlagen für eine Neuausrichtung der Umweltpolitik bereitzustellen, hat das Land Berlin bundesweit als erster Metropolenraum die Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption erarbeitet. Hier wurden durch die Analyse von fünf Indikatoren (Lärmbelastung, Luftqualität, Bioklima, Grünflächenversorgung und Sozialem Index) besonders stark belastete Regionen im Stadtgebiet identifiziert und auf dem Umweltgerechtigkeitsatlas anschaulich dargestellt. |
Federführendes Ressort | Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Referat Umweltpolitik und Umweltförderung Arbeitsbereich Nachhaltigkeit und Umweltgerechtigkeit Christina Fanenbruck, christina.fanenbruck[at]senuvk.berlin.de |
Institutionelle Verankerung | Die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz federführend gesteuert. Die Vernetzung zum Thema erfolgt darüber hinaus fach- und anlassbezogen. Die Einrichtung eines ressortübergreifenden Gremiums ist im Rahmen der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie grundsätzlich angedacht. |
Vertikale Integration | Bislang nicht zutreffend |
Indikatoren / Ziele | Der Kernindikatorenbericht zur nachhaltigen Entwicklung Berlins wurde 2021 aktualisiert und um eine Reihe weiterer Indikatoren ergänzt. Dadurch ist nun jedes Nachhaltigkeitsziel mit mindestens einem Indikator in Berlin hinterlegt. Der Kernindikatorenbericht wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und ggf. durch weitere Indikatoren ergänzt. |
Sonstige Anmerkungen / Aktivitäten |
Stand: 01. April 2022