Flucht und Asyl
Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in Europa die größte Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Über eine Million ukrainischer Krigsflüchtlinge leben in Deutschland.
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Die Bundesregierung betrachtet es als ihre humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtung, Menschen in Not schnell und unbürokratisch zu helfen. Die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung aller Schutzsuchenden bedeuten für Bund, Länder und Kommunen einen großen Kraftakt. Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen finanziell in Milliardenhöhe, mit der sofortigen Aufnahme der hilfebedürftigen Geflüchteten aus der Ukraine in das weitgehend vom Bund finanzierte System der Sozialgesetzbücher II und XII, Unterbringungsmöglichkeiten in Bundesimmobilien, Integrationsleistungen des Bundes und mit möglichst schnellen Asylverfahren.
Bund, Länder und Kommunen haben gemeinsame Arbeitseinheiten gegründet, um die wichtigsten Themen im Bereich Migration eng abgestimmt zu bearbeiten. Weiterführende Informationen zu den Beschlüssen zur gemeinsamen Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern finden Sie auf unserer Themenseite Bund-Länder-Beratungen.
Begrenzung der irregulären Migration
Immer wieder kommen Menschen nach Deutschland, die keine Aussicht auf Erteilung eines Aufenthaltsstatus in Deutschland haben. Ein Land, das sich der Humanität verpflichtet fühlt, muss Menschen Schutz gewähren können, die nachweislich vor Krieg oder politischer Verfolgung flüchten. Gleichzeitig gilt, dass diejenigen, die sich nicht auf solche Gründe berufen können, unser Land auch wieder verlassen müssen. Deshalb steuert und ordnet die Bundesregierung die irreguläre Migration auf allen Ebenen mit verschiedenen Maßnahmen.
Integration – in Gemeinschaft zusammenleben
Deutschland ist ein weltoffenes Land. Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, mit all den zugehörigen Rechten und Pflichten in die Gesellschaft einzubeziehen.
Unser Zusammenleben soll von Respekt, gegenseitigem Vertrauen, von Zusammengehörigkeitsgefühl und gemeinsamer Verantwortung geprägt sein. Die Integration von Zugewanderten soll Chancengleichheit und die tatsächliche Teilhabe in allen Bereichen ermöglichen, insbesondere am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Integration erfordert ein Engagement in vielen Lebensbereichen und von allen staatlichen Ebenen. Dies unterstützt die Bundesregierung mit umfassenden Integrationsangeboten, wie der Migrationsberatung für Erwachsene oder einer Vielfalt an Integrationsprojekten.
Integration in Kita und Schule
Frühe Bildung und eine gute Betreuung fördern Chancengerechtigkeit. Die Bundesregierung unterstützt deshalb mit dem KiTa-Qualitätsgesetz Maßnahmen, die die Qualität und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln und verbessern. Insgesamt werden dafür 2023 und 2024 rund vier Milliarden Euro bereitgestellt. Das kommt allen Kindern in Deutschland zu Gute, gleich ob mit oder ohne Migrationshintergrund.
Darüber hinaus hat der Bund 2022 die Länder und Kommunen unter anderem mit 3,5 Milliarden Euro bei der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von ukrainischen Flüchtlingen unterstützt. Davon stand eine Milliarde für die Integration ukrainischer Kinder in Kita und Schule sowie für Gesundheits- und Pflegekosten zur Verfügung. In diesem Jahr stellt der Bund den Ländern als unmittelbare Entlastung pauschal 3,75 Milliarden Euro zur Verfügung.
Integration in den Arbeitsmarkt
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat die Erwerbsquote der zwischen den Jahren 2013 und 2019 nach Deutschland geflüchteten Menschen untersucht. Die Studie zeigt: 54 Prozent der Geflüchteten, die seit sechs Jahren in Deutschland leben, sind erwerbstätig. 65 Prozent von ihnen arbeiten in Vollzeit. Dies liegt über dem Durchschnitt: Deutschlandweit sind es 62 Prozent. Auch von den 2015 nach Deutschland Gekommenen sind über die Hälfte berufstätig.
Neben der Erwerbstätigkeit steigt auch das Bildungsniveau. Immer mehr Geflüchtete üben eine qualifizierte Berufstätigkeit aus. Das ist gut für Deutschland. Denn werden Geflüchtete erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert, hilft das, den Fachkräftemangel einzudämmen und die Sozialsysteme zu sichern. Das Anerkennungsgesetz verbessert die Chancen für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Nach der erfolgreichen Anerkennung sind neun von zehn Fachkräfte mit ausländischem Berufsabschluss erwerbstätig.