Was macht die Bundesregierung gegen Islamismus?

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Islamismus Was macht die Bundesregierung gegen Islamismus?

Der Anschlag von Solingen hat erneut die Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus in Deutschland unter Beweis gestellt. Islamismus ist eine Form des Extremismus. Mit gezielten Maßnahmen geht die Bundesregierung entschieden dagegen vor.

3 Min. Lesedauer

Auf dem Foto zu sehen ist das Islamistische Zentrum in Hamburg, im Vordergrund sind Polizeiwagen und Einsatzkräfte zu sehen.

Die Sicherheitsbehörden setzen alle zulässigen Mittel ein, um Anschlagspläne zu verhindern und extremistische Aktivitäten zu verbieten – so auch im Islamischen Zentrum Hamburg.

Foto: picture alliance/dpa

Der Islamismus basiert auf der Überzeugung, dass der Islam nicht nur eine persönliche, private „Angelegenheit“ ist, sondern auch das gesellschaftliche Leben und die politische Ordnung bestimmen oder zumindest teilweise regeln sollte. Damit steht er im Widerspruch zu unserem Grundgesetz und den dort verankerten Grundsätzen der Volkssouveränität, der Trennung von Staat und Religion, der freien Meinungsäußerung und der allgemeinen Gleichberechtigung.

Die Bundesregierung geht mit einer Vielzahl an Maßnahmen gegen Islamismus vor:

Gemeinsames Lagezentrum

Die islamistische Szene steht im Fokus der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Sie arbeiten eng zusammen – vor allem im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum . Insgesamt 40 Behörden aus Polizei und Nachrichtendiensten tauschen sich in täglichen Lagebesprechungen aus. Dort werden alle relevanten Informationen zusammengeführt, analysiert und ausgewertet. Ziel ist es, den Islamismus wirkungsvoll zu bekämpfen.

Anschlagspläne verhindern

Von der nachrichtendienstlichen Beobachtung bis hin zu intensiven Ermittlungen setzen die Sicherheitsbehörden alle zulässigen Mittel ein. Dadurch haben sie in den letzten Monaten und Jahren mehrfach und frühzeitig zugegriffen. So konnten Anschlagspläne verhindert und extremistische Aktivitäten verboten werden. Das Islamische Zentrum Hamburg ist ein Beispiel dafür. Aber: Nicht alles, was die Bundesregierung tut, ist für die Öffentlichkeit sichtbar.

Vereinsverbote

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, Vereine zu verbieten . Das geschieht dann, wenn sie sich nicht an die deutschen Gesetze halten oder sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Vereinsverbote sind Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Mehrere extremistische Vereine, auch im Bereich des Islamismus wurden verboten. Dazu zählen der Verein „AL AQSA e.V.“ und „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V.“, die salafistischen Vereinigungen „Millatu Ibrahim“ und „DawaFFM“, der sogenannte „Islamischen Staat“ und die Vereinigung „Die Wahre Religion (DWR)“ und die damit im Zusammenhang stehenden Koranverteilaktion „LIES!“.

Prävention

Erst im Mai dieses Jahres hat die Bundesregierung die umfassende Strategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus “ beschlossen. Ziel ist es, Menschen für demokratische Teilhabe zu gewinnen und extremistischem Gedankengut vorzubeugen. Die Strategie zeigt auf, wie Maßnahmen der politischen Bildung, Demokratieförderung und Extremismusprävention mit dem Handeln der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden politisch-strategisch ineinandergreifen können.

Beratungsstelle Radikalisierung

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt es eine Beratungsstelle Radikalisierung . An diese können sich alle wenden, die den Eindruck haben, ein Familienmitglied, ein Freund oder eine andere Person wende sich einer radikal islamistischen Gruppe zu. Mit einem qualifizierten Team können nächste Schritte besprochen werden. Bei Bedarf wird auch ein persönlicher Berater vor Ort vermittelt.

Deradikalisierung

Die Bundesregierung engagiert sich seit Jahren bei der Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus. Ziel ist es, dass Menschen sich nachhaltig von extremistisch orientiertem Denken und Handeln distanzieren. Hierfür unterstützen professionelle Teams in zivilgesellschaftlichen und staatlichen Institutionen nicht nur ausstiegswillige Personen mit Rat und Tat, sondern auch deren Umfeld.

Verstärktes Augenmerk auf Einbürgerungen

Im Juni dieses Jahres sind neue Regeln zur Einbürgerung in Kraft getreten. Jede Person, die die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchte, muss ein klares Bekenntnis zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung abgeben. Hier gilt: Islamismus, Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus.

Ausweisungen wurden erleichtert

Ebenfalls im Juni hat die Bundesregierung neue Regeln zur vereinfachten Ausweisung auf den Weg gebracht. Künftig soll aus der Billigung terroristischer Straftaten ein besonders schweres Ausweisungsinteresse folgen. Damit können Ausländerinnen und Ausländer, die terroristische Straftaten billigen, begrüßen oder verherrlichen, leichter ausgewiesen und im Anschluss abgeschoben werden.

Wichtige Unterscheidung: 
Der Islam ist eine der großen Religionen unserer Welt  – neben Christentum, Buddhismus, Hinduismus und Judentum. In Deuschland leben mittlerweile über fünf Millionen Muslime , die an Allah als Gott glauben.
Der Islamismus hingegen ist eine Form des Extremismus. Unter Berufung auf den Islam zielt er auf die Abschaffung des demokratischen Verfassungsstaats sowie seine Werte, seine Normen und Regeln. Damit stehen Islamisten insbesondere im Widerspruch zu den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Volkssouveränität, der Trennung von Staat und Religion, der freien Meinungsäußerung und der allgemeinen Gleichberechtigung.