Energieversorgung
Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen auch gefördert werden, wenn sie erst nach Ende 2026 in Betrieb gehen. Mit der Änderung des KWK-Gesetzes wird die Geltungsdauer für die Förderung bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.
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Mit der Gesetzesänderung sollen
mit entsprechenden Voraussetzungen auch noch nach Ende 2026 gefördert werden.Foto: Paul Langrock/laif
Moderne, flexible und steuerbare Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) leisten einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung bei Windstille und an trüben Tagen. Sie sind ebenso wichtig für die öffentliche Wärmeversorgung. Der Bund soll weiterhin Anlagen fördern können, die erst nach dem 31. Dezember 2026 ihren dauernden Betrieb aufnehmen werden.
Eine entsprechende Neuregelung wurde am 25. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. April 2025 in Kraft. Damit werden Planungs- und Investitionssicherheit für den notwendigen Zubau weiterer KWK-Anlagen geschaffen. Denn in der Regel dauert es mehr als zwei Jahre, bis Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse größerer KWK- und Wärmeversorgungsanlagen abgeschlossen sind. Das KWK-Gesetz ist Teil eines Gesetzespakets zum Energierecht.
Um eine längere Förderung zu ermöglichen, hatte das Kabinett am 11. Dezember eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Änderung des KWK-Gesetzes (KWKG) auf den Weg gebracht. Der Bundestag beschloss dann am 31. Januar mit den Stimmen der Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf von CDU/CSU, um die Geltungsdauer für die Förderung nach dem KWKG bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern. Der Bundesrat billigte diesen am 14. Februar abschließend.
Nach der alten Rechtslage war die Förderung neuer oder modernisierter KWK-Anlagen nur möglich, wenn diese bis spätestens zum 31. Dezember 2026 ihren Betrieb aufnehmen. Dasselbe gilt für Wärmenetze und Wärmespeicher.
Kraft-Wärme-Kopplung für die Energiewende
Der Strom- und Wärmemarkt wächst im Zuge der Energiewende künftig noch mehr zusammen. Immer mehr Häuser werden mit Wärmepumpen – also mit Strom – beheizt. Wärmenetze werden in vielen Kommunen weiterhin oder erstmals Gebiete zentral mit Wärme versorgen.
Moderne, künftig mit Brennstoffen betriebene KWK-Anlagen können noch lange eine wichtige Rolle im Energiesystem spielen, wenn sie modernisiert werden: Dies gilt sowohl für KWK-Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, als auch für KWK-Anlagen, die mit erneuerbaren Brennstoffen laufen. Denn bis etwa 2030 werden die KWK-Anlagen einen großen Teil der bisherigen fossilen Kraftwerke ersetzen. KWK-Anlagen, große Wärmenetze und -speicher werden bei zu wenig erneuerbaren Strom aus Wind- und Solaranlagen große Teile der restlichen Stromlast in den Netzen absichern. Denn Wind- und Sonnenkraft sind nicht an allen Tagen gleichmäßig zur Stromgewinnung vorhanden.