Kohleausstieg und Strukturstärkung
Das Ende der Stromgewinnung durch die Verbrennung von Kohle soll möglichst noch vor 2038 kommen. Parallel soll die Wirtschaftsstruktur in den betroffenen Regionen gestärkt werden. Das Gesetzespaket der Bundesregierung zum Kohleausstieg und zur Strukturstärkung wird flankiert durch eine Bund-Länder-Vereinbarung, sowie Strukturhilfen.
3 Min. Lesedauer
Das Kohleausstiegsgesetz regelt deutschlandweit das Ende der Kohleverstromung. Bis spätestens im Jahr 2038 soll das letzte Kohlekraftwerk in Deutschland stillgelegt werden. Der Bund unterstützt den Strukturwandel in den Kohleregionen, damit dort genügend sichere und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen. Das Ende der Stromgewinnung durch die Verbrennung von Kohle wird Deutschlands Anteil am CO2-Ausstoß erheblich reduzieren.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 vorgesehen, den Kohleausstieg in Deutschland idealerweise bis 2030 vorzuziehen.
Das Kohleausstiegsgesetz aus dem Jahr 2020 definiert den Pfad zur schrittweisen Reduzierung der Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle. Bis zum Jahr 2022 sollte der Anteil der Kohleverstromung durch Stein- sowie Braunkohlekraftwerke auf jeweils rund 15 Gigawatt zurückgefahren werden. Bis 2030 sind weitere Schritte auf rund acht Gigawatt Leistung bei den Steinkohlekraftwerken und neun Gigawatt Leistung bei den Braunkohlekraftwerken vorgesehen. Spätestens mit Ablauf des Jahres 2038 sollen die letzten Kohlekraftwerke stillgelegt werden.
Der Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2030 wird acht Jahre eher erfolgen als ursprünglich im Kohleausstiegsgesetz geplant. Gleichzeitig werden infolge des Ausfalls der russischen Gaslieferungen vorübergehend Kohlekraftkraftwerke wieder ans Netz genommen, um Gas zu sparen und die Energieversorgung in den Wintern zu sichern. So werde sichergestellt, „dass Klimaschutz und Energiesicherheit eng verknüpft werden können, ohne dass die langfristigen Ziele aufgegeben werden“, sagte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck.
Kompromiss für alle Betroffenen
Das Gesetzespaket zum Kohleausstieg und zur Strukturstärkung ist Ergebnis langer Verhandlungen mit allen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen. Damit stellt es einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen dar. Vor dem Hintergrund des gleichzeitigen Ausstiegs aus der Atomkraft ist das eine historische Leistung.
Teil des Pakets sind daher auch die Belange der Regionen und Betroffenen vor Ort. Neue, hochwertige Arbeitsplätze sollen entstehen und der Ausbau der Infrastruktur so gestaltet werden, dass sich neue Unternehmen ansiedeln können und junge Menschen eine Zukunftsperspektive haben.
Bis zu 40 Milliarden Euro Unterstützung für den Strukturwandel in den Kohleregionen
Eine Bund-Länder-Vereinbarung ermöglicht, konkrete Projekte in den Kohleregionen zu realisieren und die vorgesehenen Haushaltsmittel zu verausgaben. Für die Braunkohleregionen und die Standorte von Steinkohlekraftwerken stehen bis 2038 insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro zur Verfügung. Die jährlichen Berichte zum Umsetzungsstand der Investitionen zeigen die Fortschritte: Im Rahmen der Finanzhilfen des Bundes an die Länder wurden zahlreiche Projekte mit einem geplanten Volumen von 5,46 Milliarden Euro vorgelegt und durch den Bund bestätigt. Die Unterstützung durch weitere 19,4 Milliarden Euro für 105 bundeseigene Maßnahmen wurden durch das Bund-Länder-Koordinierungs-Gremium beschlossen. Mehr als 3000 neue Stellen wurden durch die Ansiedlung von Behörden und Bundeseinrichtungen geschaffen.
Energieversorgung sicherstellen
Ein weiteres wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, die Energieversorgung auch während der Reduzierung der Kohleverstromung dauerhaft und möglichst kostengünstig sicherzustellen. Das Gesetz sieht deshalb spezielle Vorkehrungen vor:
- Die Auswirkungen der schrittweisen Stilllegung von Kohlekraftwerken auf die Versorgungssicherheit werden regelmäßig überprüft. In den Jahren 2026, 2029 und 2032 wird die Bundesregierung prüfen, ob die Zeitpunkte für die Stilllegungen von Kraftwerken, die ab 2030 vorgesehen sind, jeweils drei Jahre vorgezogen werden können.
- Auch die Auswirkungen auf die Strompreise werden regelmäßig überprüft. Je nach Ergebnis dieser Prüfungen sind Ermächtigungen zur Entlastung für die privaten und gewerblichen Stromverbraucher vorgesehen.