Immissionsschutzrecht erweitert
Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist am 9. Juli 2024 in Kraft getreten. Damit ist das Klima als Schutzgut vorgesegen sowie ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Anlagen.
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Um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, sind noch viele Maßnahmen notwendig. Unter anderem will die Bundesregierung beim Genehmigen von Anlagenbau auch das Immissionsschutzrecht für den Klimaschutz nutzen. Denn indem etwa Anlagen mit erneuerbaren Energien schneller geplant und gebaut werden, können sukzessive bisherige Anlagen mit fossilen Energien auch zurückgefahren werden. Die Bundesregierung hatte eine entsprechende Neuregelung entworfen. Der Bundestag hatte am 6. Juni 2024 die ergänzte Neuregelung beschlossen.
Im Bundesklimaschutzgesetz ist für Deutschland festgehalten, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dieses Ziel ist über verbindliche Zwischenziele zu erreichen. So müssen bis 2030 die Treibhausgasemissionen bereits jährlich um 36 bis 41 Millionen Tonnen verringert werden.
Klima als Schutzgut
Mit der Neuregelung wird das „Klima“ als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. Hierdurch können die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Klimaschutz enthalten.
Schneller genehmigen
Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist es, Genehmigungsverfahren von Anlagen, die dem Immissionsschutzrecht unterliegen, merklich zu beschleunigen. Dies betrifft zum Beispiel Windenergieanlagen an Land und Elektrolyseuren für grünen Wasserstoff. Betreibern von Windenergieanlagen wird es sogar erleichtert, einzelne zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren über einen Vorbescheid klären zu lassen. Beschleunigte Zulassungsverfahren benötigen aber auch die Gesamtheit industrieller Anlagen, die an eine klimaneutrale Produktionsweise angepasst werden müssen.
Außerdem ist eine Verlängerung der Genehmigungsfristen nicht mehr unbeschränkt möglich. Anlagenbetreibern wird zudem das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren erleichtert. Die Frist für Genehmigungsverfahren beginnt zu laufen, wenn die Behörde innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht reagiert oder die erstmalig nachgeforderten Unterlagen vom Antragsteller nachgereicht wurden. So soll verhindert werden, dass der Fristbeginn durch wiederholtes Nachfragen verzögert wird. Nicht zuletzt sollen Verfahren digitalisiert werden.
Erörterung und Baubeginn vereinfacht
Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird auf einen Erörterungstermin verzichtet. Bei anderen Anlagen findet ein Erörterungstermin nur statt, wenn der Vorhabenträger dies beantragt oder die Durchführung aus Sicht der Behörde im Einzelfall geboten ist. In diesem Fall ist der Erörterungstermin binnen einer Frist von vier Wochen durchzuführen.
Vereinfacht wird das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn: Es muss keine Prognoseentscheidung bei Änderungsgenehmigungen sowie Genehmigungen von Anlagen auf bestehenden Standorten vorgelegt werden. Die Prüfung des Betriebs der Anlage findet erst im Rahmen der finalen Genehmigung statt.
Umsetzen von EU-Recht
Daneben dient das Gesetz der Umsetzung einzelner Vorgaben der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU: Werden Industrieanlagen dergestalt geändert oder erweitert, dass die Schwellenwerte nach der Industrieemissions-Richtlinie überschritten werden, wird künftig die Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren stets beteiligt.
Was ist der Unterschied zwischen Emissionen und Immissionen?
Der Begriff Emission bezeichnet die Freisetzung von Schadstoffen, beispielsweise CO2 oder Methan, in die Atmosphäre. Immissionen hingegen beschreiben die Auswirkungen dieser Schadstoffe auf den Menschen und seine Umwelt.
Ein Beispiel: Autos stoßen im Straßenverkehr schädliche Abgase aus (Emissionen). Diese führen zu einer schlechteren Luftqualität, welche sich wiederum schädlich auf Menschen, Tieren sowie der Pflanzenwelt auswirkt (Immissionen). Das Ziel von Immissionsschutzmaßnahmen ist es, die negativen Einwirkungen von Schadstoffen auf den Menschen und seine Umwelt zu verringern.