Das tut die EU für mich
Es ist viel zu tun für die Gleichberechtigung: Frauen sind in Führungspositionen unterrepräsentiert, verdienen im Schnitt weniger und sind geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Nicht nur am Weltfrauentag setzt sich die EU für die Frauenrechte ein.
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Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundwert der Europäischen Union (EU). Festgehalten wurde dies bereits in den Römischen Verträgen von 1957. So bekämpft die EU die geschlechtsspezifische Diskriminierung bereits seit fast 70 Jahren.
In der „Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025“ hat die Europäische Kommission Ziele und Maßnahmen für die Gleichstellung von Frauen festgehalten. Europa ist heute einer der sichersten und fairsten Orte für Frauen weltweit – und setzt sich aktiv für die Gleichstellung von Frauen ein.
Gewalt gegen Frauen beenden
33 Prozent der Frauen in der EU waren Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt. Mehr als jede zweite Frau in der EU wurde schon sexuell belästigt.
Alle Mitgliedstaaten der EU und die EU selbst haben das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ - auch bekannt als „Istanbulkonvention“ - unterzeichnet. Das Übereinkommen verpflichtet die Mitgliedsstaaten jede Art von Gewalt zu verhüten und zu kriminalisieren, Opfer zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen.
Weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und -sterilisierung sowie Früh- und Zwangsehen sind Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt, die die Rechte von Frauen und Mädchen in der EU und weltweit schwer verletzen. Die EU plant, neben möglichen Gesetzen auch Empfehlungen zur Prävention solcher Praktiken vorzulegen – beispielsweise in Form von Bildungsmaßnahmen.
Um alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen weltweit zu beseitigen, haben die EU und die Vereinten Nationen (UN) die Spotlight-Initiative gestartet. Die Initiative wird von der EU mit 500 Millionen Euro unterstützt.
Vorurteile bekämpfen
44 Prozent der Europäerinnen und Europäer sind der Ansicht, dass Frauen sich hauptsächlich um Haushalt und Familie kümmern sollen.
Noch immer prägen geschlechterspezifische Vorurteile unsere Gesellschaft, wodurch die Gleichstellung der Geschlechter erschwert wird. Beeinflusst werden unsere Wahrnehmung und unser Werteverständnis beispielsweise von den Medien: Sie können dazu beitragen, Stereotypen entweder zu verstärken oder zu bekämpfen. Um Kultur und Medien im Sinne der Gleichstellung zu nutzen, unterstützt die Europäische Kommission im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ Projekte zur Förderung der Geschlechtergleichstellung.
Aber auch Künstliche Intelligenz (KI) und Algorithmen können geschlechterspezifische Diskriminierung wiederholen und verstärken. Um dem entgegenzuwirken, beteiligen sich Frauen gezielt an der Weiterentwicklung der KI. Auch dafür setzt sich die EU im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ ein.
Berufstätige Mütter schützen
Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern beträgt in der EU 15,7 Prozent.
Frauen leisten im Durchschnitt mehr Stunden unbezahlter Arbeit, beispielsweise während der Kinderbetreuung oder der Hausarbeit. Zudem arbeiten Mütter häufiger in Teilzeit, um ihren familiären Pflichten nachkommen zu können. So entsteht ein geschlechterspezifisches Lohngefälle. Die EU hat verschiedene Maßnahmen beschlossen, um dem entgegenzuwirken.
Zum wirtschaftlichen und körperlichen Schutz der (werdenden) Mütter sind einheitliche Regeln in allen Mitgliedstaaten eingeführt worden: Dadurch haben Mütter Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Auch stehen beiden Elternteilen jeweils mindestens vier Monate Urlaub zu, von denen mindestens zwei Monate bezahlt werden und nicht übertragbar sind.
Diese Maßnahmen sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und die Betreuungsarbeit zwischen den Eltern aufteilen. Das ist einer der Möglichkeiten, den Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern zu verringern.
Gleichzeitig müssen Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen in der ganzen EU vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs vor Arbeitsbedingungen geschützt werden, die ihre Gesundheit oder die ihres Kindes gefährden. Sie stehen auch unter Kündigungsschutz. Nach ihrer Elternzeit haben Mütter – wie auch Väter – das Recht, an denselben oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Frauen in Führungspositionen unterstützen
In den größten börsennotierten Unternehmen der EU liegt der Frauenanteil bei den Vorstandsvorsitzenden bei 7,7 Prozent – in den Aufsichtsgremien sogar nur bei 7,5 Prozent.
Die Beschäftigungsquote von Frauen in der EU ist heute zwar höher als je zuvor, doch in Führungspositionen in Unternehmen und Industrie sind Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Den Grund dafür sieht die Mehrheit der EU-Bevölkerung laut einer Umfrage in den vorherrschenden Rollenklischees: 43 Prozent der Europäerinnen und Europäer glauben, dass Geldverdienen die Hauptaufgabe von Männern ist.
Die Einführung von Geschlechterquoten hat Frauen dabei unterstützt, diese Vorurteile zu durchbrechen. 2022 hat die EU zudem Regeln verabschiedet, nach denen Frauen und Männer unter den nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Unternehmen ausgeglichen vertreten sein müssen.
Warum gibt es den Weltfrauentag? Am Internationalen Frauentag werden Frauen und Mädchen für die Erfolge in der Gleichberechtigung gefeiert und gestärkt. Gleichzeitig nutzen die Vereinten Nationen (UN) und zahlreiche Organisationen und Privatpersonen weltweit den Tag, um auf Ungleichheiten und Diskriminierung aufmerksam zu machen. In diesem Jahr liegt der Fokus des UN-Frauentages auf der Forderung, Gewalt gegen Frauen zu beenden.
Was macht die EU eigentlich für mich? Ob Austausch-Programme für junge Menschen, Finanzierung von Radwegen, strenge Vorgaben für hohe Lebensmittelstandards oder großzügige Rückgaberechte für Kundinnen und Kunden. In unserer Serie „Das tut die EU für mich“ lernen Sie ganz konkrete Beispiele kennen: