Mehr Strom und Wärme aus Erdenergie

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Energiewende Mehr Strom und Wärme aus Erdenergie

Erdwärme ist klimaneutral, unerschöpflich und steht gleichmäßig zur Verfügung. Man kann mit ihr heizen, kühlen und Strom erzeugen. Um sie stärker zu nutzen, ermöglicht die Bundesregierung schnellere und einfachere Genehmigungen.

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Ein Rohr mit der Aufschrift Erdwärme.

Die Geothermie soll zukünftig einen großen Anteil der Wärmeerzeugung abdecken.

Foto: action press/Lindoerfer

Geothermie, also Erdwärme, könnte einen hohen Wärmebedarf decken. Denn die Energiequelle steht ganzjährig zur Verfügung und ist dabei klimafreundlich. Die Erdwärme kann eingesetzt werden, um zu heizen, zu kühlen oder auch um Strom zu erzeugen. Sie ergänzt die Energieversorgung optimal in Zeiten, in denen Sonnen- und Windstrom nicht zur Verfügung steht. Die Bundesregierung verbessert daher die Genehmigungsverfahren für Geothermie und baut Bürokratie ab.

Das Kabinett hat dazu den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern beschlossen.

Zusammen mit Wärmepumpen soll die Geothermie zukünftig einen großen Anteil der Wärmeerzeugung abdecken. Das sichert eine effiziente, klimafreundliche und CO2-arme Wärmeversorgung. Wärmepumpen nutzen Wärme aus der Umwelt wie oberflächennahe Erdwärme, See- und Flusswasser, Abwasser, Abwärme oder auch Luft. Das kann im privaten Gebrauch geschehen oder auch in großem Stil, wie dieses Geothermie-Projekt in Schwerin zeigt.  

Online-Genehmigungen, kürzere Verfahren, weniger Behörden

Das Gesetz wird die Genehmigungsverfahren zukünftig beschleunigen, vereinfachen und digitalisieren. Konkret wird es unter anderem bei der Zulassung im Bergrecht Fristen geben, damit die Entscheidung nicht so lange dauert. Zudem sollen Genehmigungsverfahren online möglich sein und die Anzahl der beteiligten Behörden im Verfahren verringert werden. Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher bekommen bei Genehmigungsentscheidungen außerdem ein stärkeres Gewicht, da sie im überragenden öffentlichen Interesse sind. 

Die Regelungen zahlen sowohl auf die Wärmewende als auch auf den Bürokratieabbau ein. Mit dem Gesetz wird auch die EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie umgesetzt (RED III). Die Beschleunigungsmaßnahmen sind Teil der von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsinitiative.