Empfehlungen des Bundeskanzleramtes und Bundesjustizministeriums
Alle Gesetze und Verordnungen, die von der Bundesregierung beschlossen und dann im Parlament beraten werden, sollen noch stärker als bisher auf ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung geprüft werden. Das empfehlen Bundeskanzleramt und Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Papier.
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Die Ministerien werden in dem Papier aufgefordert, die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und Ziele sowie Prinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) von Beginn an bei allen Prozessschritten der Konzeption und Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen einzubeziehen. Bisher erfolgt die Nachhaltigkeitsprüfung zum Abschluss eines Gesetzgebungsprozesses.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung sollten betroffene SDGs identifiziert werden. Gesetzliche Regelungen sollten so entwickelt werden, dass ihre Wirkungen auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele hinwirken. Darüber hinaus sollen explizit auch Konflikte und Wechselwirkungen zwischen betroffenen SDGs thematisiert werden.
Zudem sollen die Ressorts auf eine konsequente Anwendung der bestehenden webbasierten „Elektronischen Nachhaltigkeitsprüfung“ (eNAP) im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung hinwirken.