Frühzeitige Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen und Verordnungen

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Empfehlungen des Bundeskanzleramtes und Bundesjustizministeriums Frühzeitige Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen und Verordnungen

Alle Gesetze und Verordnungen, die von der Bundesregierung beschlossen und dann im Parlament beraten werden, sollen noch stärker als bisher auf ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung geprüft werden. Das empfehlen Bundeskanzleramt und Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Papier.  

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Paragrafen-Symbole an Türgriffen.

Künftig sollen Nachhaltigkeitsprinzipien bei neuen Gesetzen und Verordnungen von Beginn an mit einbezogen werden.

Foto: picture alliance / dpa / Oliver Berg

Die Ministerien werden in dem Papier aufgefordert, die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und Ziele sowie Prinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) von Beginn an bei allen Prozessschritten der Konzeption und Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen einzubeziehen. Bisher erfolgt die Nachhaltigkeitsprüfung zum Abschluss eines Gesetzgebungsprozesses.

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung sollten betroffene SDGs identifiziert werden. Gesetzliche Regelungen sollten so entwickelt werden, dass ihre Wirkungen auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele hinwirken. Darüber hinaus sollen explizit auch Konflikte und Wechselwirkungen zwischen betroffenen SDGs thematisiert werden.

Zudem sollen die Ressorts auf eine konsequente Anwendung der bestehenden webbasierten „Elektronischen Nachhaltigkeitsprüfung“ (eNAP) im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung hinwirken.

Empfehlungen zur „Stärkung der Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsziele  bei der Erstellung von Gesetzen und Verordnungen“ PDF, 142 KB, nicht barrierefrei