Fragen und Antworten
Menschen, die vor Verfolgung, Krieg und Folter fliehen, muss schnell und unbürokratisch geholfen werden. Warum Zuwanderung gleichzeitig geordnet und gesteuert werden muss – in Deutschland und in Europa. Wichtige Antworten auf Fragen zur deutschen Migrationspolitik.
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Deutschland hat rund eine Million Menschen aus der Ukraine aufgenommen, die aufgrund des russischen Angriffskrieges geflüchtet sind. Darüber hinaus kommen auch aus vielen anderen Staaten Schutzsuchende nach Deutschland – aktuell insbesondere Menschen aus Afghanistan, der Türkei und Syrien.
Es ist unsere humanitäre und völkerrechtliche Pflicht, Menschen, die in Not sind, schnell und unbürokratisch zu helfen. Wer nach Deutschland kommt und die Voraussetzungen für einen Schutz erfüllt (zum Beispiel bei Verfolgung aus politischen Gründen), muss diesen bekommen. Unser Land war und ist bereit, hilfsbedürftigen Menschen Unterstützung zu gewähren. Es ist eine gesamtstaatliche Verpflichtung, der wir uns – Bund, Länder und Kommunen mit Hilfe der Zivilgesellschaft – gemeinsam stellen müssen.
Geflüchtete aufzunehmen und zu versorgen, ist eine Aufgabe, die an Ort und Stelle geleistet werden muss, in den Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen umfassend, um die Geflüchteten in menschenwürdigen Unterkünften unterzubringen. Mit Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch hat der Bund den Kommunen die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften erleichtert. Diese Sonderregelungen werden bis Ende 2027 verlängert. Der Bund stellt den Kommunen Immobilien des Bundes zur Verfügung. Die Länder und Kommunen zahlen für diese Gebäude und Grundstücke keine Miete. Aktuell überlässt der Bund den Kommunen rund 340 Liegenschaften mit etwa 70.000 Unterbringungsplätzen. Daneben haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen.
Die Aufnahme, Versorgung und Betreuung Geflüchteter sind in erster Linie Aufgaben von Ländern und Kommunen. Das Grundgesetz regelt, dass sie dafür auch die Kosten tragen. Angesichts stark erhöhter Flüchtlingszahlen beteiligte sich der Bund in den Jahren 2015/16 an den Kosten der Länder und Kommunen. Die Unterstützung hat der Bund auch nach 2015/16 aus gesamtstaatlicher Verantwortung fortgesetzt.
Die vom Bund für Flucht und Migration getätigten Ausgaben, mit denen Länder und Kommunen unmittelbar oder mittelbar entlastet werden, summierten sich allein im Jahr 2023 auf mehr als 18 Milliarden Euro. Hierzu zählten 3,75 Milliarden Euro, mit denen die Länder pauschal über die vertikale Umsatzsteuerverteilung unterstützt wurden und die ausdrücklich auch den Kommunen zugutekommen sollen. Zusätzlich finanziert der Bund fast vollständig die Bürgergeldleistungen an hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine und anerkannte Asylsuchende aus anderen Staaten, die im Bundeshaushalt enthaltenen Integrationsleistungen sowie die mietzinsfreie Überlassung von Gebäuden und Grundstücken.
In seiner Besprechung mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 6. November 2023 hat der Bundeskanzler für den Bund zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung von Ländern und Kommunen zugesagt. So wird die bisherige allgemeine Flüchtlingspauschale ab diesem Jahr zu einer in Abhängigkeit von der Anzahl der Schutzsuchenden zu zahlenden Pauschale (sogenannte „Pro-Kopf-Pauschale“) weiterentwickelt und das „atmende“ System der Unterstützungsleistungen durch den Bund damit nochmals verstärkt. Der Bund zahlt seit 2024 pro Asylerstantragstellerin bzw. Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale in Höhe von 7.500 Euro. Hierfür erhalten die Länder in der ersten Hälfte eine Abschlagszahlung in Höhe von 1,75 Milliarden Euro. Jeweils im Folgejahr wird eine Spitzabrechnung durchgeführt. Sollte die Zahl der Asylerstanträge deutlich sinken, wird der Bund in jedem Fall eine Milliarde Euro pro Jahr als Flüchtlingspauschale an Länder und Kommunen leisten, um die notwendige Infrastruktur zu erhalten.
Darüber hinaus wurden Veränderungen bei den Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie für anerkannte Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften vereinbart. Diese führen zu einer weiteren Entlastung bei Ländern und Kommunen in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro pro Jahr und den Ländern und Kommunen vom Bund zusichert. Laut Zugangszahlen des Jahres 2023 entlassten diese Maßnahmen zusammen mit der sogenannten Pro-Kopf-Pauschale die Länder und Kommunen im Jahr 2024 um insgesamt etwa 3,5 Milliarden Euro.
Seit 2020 trägt der Bund außerdem einen deutlich höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft. Das entlastet Länder und Kommunen dauerhaft in Milliardenhöhe.
Menschen, die in Deutschland leben und bedürftig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung für ihren Lebensunterhalt bekommen – auch Geflüchtete. Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Ausländer mit Duldung können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Diese Leistungen weichen in mehrfacher Hinsicht von den Ansprüchen ab, die Bedürftige gemäß Bürgergeld oder Sozialhilfe haben:
- Der Lebensunterhalt kann zu großen Teilen durch Sachleistungen sichergestellt werden. Etwa durch Verpflegung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Bekleidungsausgabe und/oder durch Wertgutscheine, Geldleistungen oder eine Bezahlkarte.
- Die Leistungssätze bei Geldleistungen sind geringer als die Regelbedarfe für Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger.
- Asylbewerber sind zunächst nicht krankenversichert. Staatliche Stellen – das Sozialamt oder das Gesundheitsamt – gewährleisten aber eine gesundheitliche Grundversorgung. Das bedeutet: Behandlungen bei akuter Erkrankung, bei Schmerzen und während der Schwangerschaft.
Diese abgesenkten Leistungen gelten seit dem 27. Februar 2024 für einen Zeitraum von 36 Monaten (zuvor: 18 Monate). Danach stehen auch Geflüchteten in der Regel Leistungen in Höhe des Bürgergeldes oder der Sozialhilfe – sogenannte Analogleistungen – zu.
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten sofort Bürgergeld und damit verbunden eine Arbeitserlaubnis. Hintergrund: Die Europäische Union hatte kurz nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie im März 2022 erstmalig in Kraft gesetzt. Diese Richtlinie gibt es für den Fall, dass viele Menschen gleichzeitig und aus demselben Grund in der EU Schutz suchen, zum Beispiel durch einen Krieg oder durch Verfolgung einer Bevölkerungsgruppe. Durch diese Richtlinie wird das Asylverfahren für Geflüchtete aus diesem Land quasi „übersprungen“.
Seit Januar 2024 erhalten Geflüchtete, die Bürgergeld oder Sozilhilfe beziehen und in Gemeinschaftsunterkünften mit Vollverpflegung leben, kein Bargeld mehr für Lebensmittel und Haushaltsenergie.
Bereits Ende 2022 hat die Bundesregierung gesetzliche Regelungen beschlossen, durch die für Straftäter und Gefährder die Ausweisung und die Anordnung einer Abschiebungshaft erleichtert wird. Im Januar 2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sorgen dafür, dass Asylverfahren noch schneller abgewickelt werden können.
Das zeigen auch diese Zahlen: Die Dauer der Asylverfahren in Deutschland sinkt deutlich. Das behördliche Verfahren dauerte 2023 durchschnittlich 6,8 Monate. 2022 waren es noch 7,6 Monate. Auch die Dauer der Gerichtsverfahren ist 2023 deutlich gegenüber dem Vorjahr um gut fünf Monate gesunken.
Zur weiteren Beschleunigung der Asylverfahren werden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusätzlich über 1.100 Kräfte eingestellt.
Zur schnelleren Bearbeitung von Asylanträgen und den Ausbau des Ausländerzentralregisters stellt der Bund 2024 dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie dem Bundesverwaltungsamt zusätzlich 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Februar 2023 hat die Bundesregierung einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen eingesetzt. Seine Aufgabe ist die Gestaltung praxistauglicher und partnerschaftlicher Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern unter Beachtung menschenrechtlicher Standards.
Bereits im Dezember 2022 hat die Bundesregierung das erste umfassende bilaterale Mobilitäts- und Migrationsabkommen mit Indien geschlossen. Am 19.12.2023 hat Bundesinnenministerin Faeser ein Migrationsabkommen mit Georgien unterzeichnet. Nach den erfolgreichen Gesprächen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser im vergangenen Oktober hat am 23.01.2024 eine interministerielle Delegation unter Leitung des Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, eine umfassende Migrationspartnerschaft mit Marokko verabredet. Auch mit Kenia wurde in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz und dem kenianischen Präsidenten William Ruto am 13.09.2024 eine für beide Seiten gewinnbringende Migrationspartnerschaft unterzeichnet. Mit Usbekistan wurde ebenfalls ein umfassendes Migrationsabkommen ausgehandelt, das am 16.09.2024 von Bundesinnenministerin Faeser unterzeichnet wurde. Neben Moldau verhandelt die Bundesregierung aktuell noch mit Kolumbien und Kirgistan.
Am 1. Mai 2023 sind Regelungen zum Ausländerzentralregister in Kraft getreten, die Voraussetzungen für einen verbesserten behördenübergreifenden Datenaustausch schaffen. Mit dem zwischen Bund und Ländern geschlossenen Pakt für den Rechtsstaat hat sich der Bund an den Kosten für die bessere personelle Ausstattung der Justiz in den letzten Jahren beteiligt.
Die Bundesregierung hat am 1. November 2023 zur Entlastung der Ausländer- und Leistungsbehörden den Gesetzentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht auf den Weg gebracht. Dieser hat einen verbesserten Datenaustausch über das Ausländerzentralregister (AZR) zum Ziel. Im AZR sollen künftig Angaben dazu erfasst werden, ob Betroffene existenzsichernde Leistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten, Achten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Unterhaltsvorschussgesetz) erhalten, welche Behörde für die Gewährung zuständig ist und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden. Ausländer- und Leistungsbehörden (etwa Sozialämter und Jobcenter) sollen entlastet werden, indem manuelle Abfragen zu Sozialleistungen entfallen.
Die Bundesregierung setzt sich entschlossen dafür ein, die irreguläre Migration durch konsequentere Durchführung von Ausweisungen zu verringern. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen und in seine Heimat zurückkehren. Dazu tragen die von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossenen gesetzlichen Regelungen bei, durch die beispielsweise für Straftäter und Gefährder die Ausweisung und Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert wurde.
Das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die irreguläre Migration. Dort werden Erkenntnisse, insbesondere zur Schleuserkriminalität, zur illegalen Beschäftigung und zum Missbrauch von Sozialleistungen von den beteiligten Behörden zusammengetragen und ausgewertet.
Um die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 16. Oktober 2023 vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der Europäischen Kommission notifiziert. Zugleich wurden die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich erneut notifiziert.
Am 9. September 2024 hat das Bundesinnenministerium die Anordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark für die Dauer von sechs Monaten bei der Europäischen Kommission notifiziert. Damit werden ab dem 16. September 2024 an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen möglich sein. So besteht an allen neun Landgrenzen das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen, einschließlich der Möglichkeit von Zurückweisungen nach Maßgabe des europäischen und nationalen Rechts. Daneben setzt sich die Bundesregierung auf der europäischen Ebene dafür ein, die EU-Außengrenzen vor irregulärer Migration zu schützen.
Im Februar 2023 hat die Bundesregierung einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen eingesetzt. Seine Aufgabe besteht in der Gestaltung praxistauglicher und partnerschaftlicher Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern unter Beachtung menschenrechtlicher Standards. Ziel dieser Abkommen wird die Eindämmung irregulärer Migration und die Förderung legaler Migration sein. Daneben fördert die Bundesregierung die freiwillige Rückkehr und Reintegration im Heimatland durch spezielle Programme und Projekte.
Georgien und die Republik Moldau wurden in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen. Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten können dadurch schneller bearbeitet und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – kann ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragstellende aus Georgien und der Republik Moldau bleibt dadurch unberührt.
Ein wesentlicher Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration sind schnellere Rückführungen und Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 11. Oktober 2023 auf den Weg gebracht und am 27. Februar 2024 mit einer Ausnahme in Kraft getreten. Die Regelung zur Durchsuchung der Wohnung nach Sachen und Datenträgern zur Identitätsfeststellung gilt seit dem 1. August 2024.
Das Rückführungspaket sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen. Dabei geht es auch um die schnelle Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.
Am 1. November 2023 hat die Bundesregierung erhebliche Erhöhungen der Strafen für Schleuser auf den Weg gebracht. Bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Schleusung oder bei Fällen mit Waffen, Gesundheitsgefährdung, unbegleiteten Minderjährigen oder Durchbrechen einer Polizeikontrolle soll künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe gelten, so dass diese Straftaten als Verbrechen eingestuft werden. Die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung steht Polizei und Staatsanwaltschaft künftig bei allen Schleusungsdelikten zur Verfügung.
Ausländer und Ausländerinnen, die terroristische Taten öffentlich verherrlichen, sollen künftig leichter ausgewiesen und auch abgeschoben werden können. Die Bundesregierung hat deshalb am 26. Juni 2024 zwei Änderungen im Ausweisungsrecht auf den Weg gebracht. Zum einen wurden die Voraussetzungen für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse im Aufenthaltsgesetz herabgesetzt. Und zwar insbesondere in den Fällen, in denen eine ausländische Person zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft, indem sie öffentlich terroristische Taten billigt oder dafür wirbt. Zum anderen wurde eine neue Fallgruppe für ein schweres Ausweisungsinteresse im Aufenthaltsgesetz eingeführt. Danach wiegt das öffentliche Interesse an der Ausweisung besonders schwer, wenn jemand eine Straftat gemäß § 140 StGB begangen –also eine Straftat belohnt oder gebilligt hat – und es sich dabei um eine terroristische Straftat handelt. Auch auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für die Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration ein. Im Dezember 2018 stimmte Deutschland im Rahmen der Vereinten Nationen dem Globalen Pakt für Flüchtlinge (GCR) zu. Damit wurde innerhalb der internationalen Gemeinschaft erstmals ein umfassendes Rahmenwerk für eine gerechtere globale Verteilung von Flüchtlingen geschaffen. In diesem Rahmen fand 2019 das erste Globale Flüchtlingsforum (GRF) in Genf statt. Mit Übergangshilfen, Sonderinitiativen und humanitärer Hilfe trägt die Bundesregierung dazu bei, Menschen in Krisensituationen zu stärken und Flüchtlinge zu unterstützen. Daneben fördert sie die Aufklärung in Drittstaaten über Risiken und Alternativen zu irregulärer Migration.
Die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben sich im Dezember 2023 auf einen Kompromiss für die Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems geeinigt. Nach Unterzeichnung des Reformpakets durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rats im Mai 2024 wurde das Reformpaket am 22. Mai im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Rechtsakte traten Mitte Juni in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben seitdem zwei Jahre Zeit, die Rechtsakte in die Praxis umzusetzen.
Zu der EU-Asylreform gehört ein wirksamer Schutz an den europäischen Außengrenzen mit einheitlichen Standards für Registrierungen und Zuständigkeiten sowie ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus.
Die Integration von geflüchteten Menschen, die dauerhaft bei uns bleiben, hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Integration geht alle an: Alteingesessene und Zugewanderte.
Nur durch eine gelungene Integration schaffen wir es, den Menschen, die grausame Schicksale erlitten haben, eine neue Zukunftsperspektive in unserem Land zu geben. Integration beginnt in den Köpfen eines jeden Einzelnen und geht einher mit Akzeptanz und Respekt gegenüber denjenigen, die sich in unserem Land eine neue Zukunft aufbauen müssen und wollen. Besondere Bedeutung hat die frühzeitige Sprach- und Wertevermittlung. Seit 2005 bietet der Bund daher ein staatliches Integrationsangebot an.
2024 stellt der Bund für Erstorientierungs- und Integrationskurse sowie die Migrationsberatung für Erwachsene knapp 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen ersten Migrationspaket hat die Bundesregierung verbesserte Voraussetzungen für die Integration geschaffen. Durch das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten langjährig Geduldete durch eine einjährige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit, notwendige Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Damit werden die sog. Kettenduldungen unterbrochen. Auch der Zugang zu Integrationskursen wurde erleichtert.
Am 1. November 2023 hat die Bundesregierung Neuregelungen auf den Weg gebracht, um Asylsuchenden und Geduldeten einen früheren und leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Frühestens nach drei und spätestens nach sechs Monaten in Deutschland soll künftig die Arbeitsaufnahme für Asylsuchende möglich sein. Ausschlussgründe, die zum Beispiel für Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsstaaten gelten, bleiben erhalten.
Alle Kinder und Jugendliche in unserem Land müssen unabhängig von der sozialen Herkunft die Chance auf eine gute und erfolgreiche Bildung bekommen. Das gilt natürlich auch für geflüchtete Kinder, die bei uns sind. Wichtig ist deshalb eine schnelle und unbürokratische Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen an den Schulen. Auch der Zugang der Kinder zu Kindertagesbetreuungsangeboten soll nach Möglichkeit zügig ermöglicht werden. Der Bund unterstützt die Länder bei den Integrationskosten – auch im Bereich der Bildung.
Für das Gelingen von Integration spielt der Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle. Arbeit bedeutet nicht nur finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes. Sie ermöglicht sowohl ein selbstbestimmtes Dasein als auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Entscheidend für die Integration in den Arbeitsmarkt ist die rechtliche Erlaubnis, überhaupt in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Asylsuchende, deren Antrag positiv beschieden wurde, haben eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Aber auch wenn das Asylverfahren noch läuft oder der Asylantrag abgelehnt wurde, dürfen Geflüchtete gegebenenfalls in Deutschland arbeiten. Beispielsweise bei einem Abschiebungsverbot. Oder wenn jemand länger als drei Monate im Land ist. Hier helfen die zuständigen Ausländerbehörden bei der Frage, ob im Einzelfall die Aufnahme einer Beschäftigung möglich ist.
Wer eine Arbeitserlaubnis hat, kann auch eine Ausbildung machen und an Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dazu gehören auch Deutschkurse, die speziell das künftige Tätigkeitsfeld im Blick haben und beispielsweise Fachvokabular vermitteln. Richtiger Ansprechpartner, um geeignete Qualifizierungsmaßnahmen zu finden, ist die Bundesagentur für Arbeit.