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Die Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die Interessen der gesamten Europäischen Union zu vertreten. Doch was heißt das? Und wie wird die Kommission gebildet? Ein Überblick.
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Was ist die Aufgabe der Europäischen Kommission?
Die Europäische Kommission (EU-Kommission) ist das ausführende Organ der Europäischen Union, also die Exekutive der Gemeinschaft. Sie besteht aus 27 Mitgliedern – je eins pro Mitgliedstaat. Ihre Aufgabe ist es, die Wahrung der Europäischen Verträge zu gewährleisten und die europäische Integration voranzutreiben. Die Kommission sitzt in Brüssel.
Außerdem hat die Kommission als einziges Organ der EU das Initiativrecht im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Allein sie kann die Gesetzvorschläge einbringen, über die der Ministerrat und das Europäische Parlament dann verhandeln. Die EU-Kommission stellt auch den EU-Haushalt auf, der von Rat und Parlament beschlossen wird. Nach dessen Verabschiedung verwaltet die Kommission die Haushaltsgelder.
Wie wird die Kommission gewählt?
Nach der Europawahl schlägt der Europäische Rat einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt des Kommissionspräsidenten oder der Kommissionspräsidentin vor. Er oder sie muss vom Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit bestätigt werden. Nach dem Vertrag von Lissabon muss der Europäische Rat dabei das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen.
Der Kommissionspräsident oder die Kommissionspräsidentin stellt sich dann ihr Kommissionsteam zusammen. Die Nominierung der einzelnen Kommissare und Kommissarinnen liegt allerdings bei den Nationalstaaten. Die Kommission als Ganzes muss in einem letzten Schritt vom EU-Parlament gebilligt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Welche Aufgaben hat die EU-Kommissionspräsidentin?
EU-Kommissionspräsidentin ist Ursula von der Leyen. Sie wurde im Juli 2019 vom Europäischen Parlament gewählt und im Juli 2024 wiedergewählt. Sie ist die erste Frau an der Spitze der EU-Kommission und Nachfolgerin des Luxemburgers Jean-Claude Juncker.
Die Präsidentin bestimmt die politischen Leitlinien, nach denen die Kommission arbeitet. Sie entscheidet, wie die Kommission organisiert ist und welche Aufgabenbereiche die einzelnen Kommissionsmitglieder übernehmen. Bei den Sitzungen des Europäischen Rates, bei den G7- und G20-Treffen und bei Verhandlungen mit Nicht-EU-Ländern vertritt die Präsidentin die EU-Kommission. Auch bei wichtigen Debatten sowohl im Europäischen Parlament als auch im Europäischen Rat vertritt sie die Europäische Kommission.
Was machen die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten?
Präsidentin von der Leyen wird von einem Team von acht Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen unterstützt. Diese leiten die Arbeit an den großen übergreifenden Themen, die in den politischen Leitlinien skizziert sind.
Drei von ihnen nehmen als sogenannte exekutive Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten eine doppelte Funktion wahr: Sie sind für eines der drei zentralen Themen der Agenda zuständig und gleichzeitig Kommissionsmitglieder.
Wer sind die Kommissarinnen und Kommissare?
Jedes Mitgliedsland schlägt eine Kommissarin oder einen Kommissar des eigenen Landes vor. Die Kommissionspräsidentin teilt dieser Person dann ein Ressort, eine sogenannte Generaldirektion, zu. Ähnlich wie die Fachministerinnen und Fachminister in Deutschland werden die Kommissarinnen und Kommissare mit bestimmten Themengebieten beauftragt.
Obwohl die Kommissarinnen und Kommissare in verschiedenen Themengebieten arbeiten, trifft die Kommission nur als Ganzes Entscheidungen – mit Mehrheitsbeschluss. Die Kommissarinnen und Kommissare vertreten nicht ihre Heimatländer, sondern sind an die europäischen Interessen und Ideen gebunden. Die Kommissionspräsidentin gibt die Richtlinien der politischen Arbeit der Kommission vor.
Was kann die Kommission bei Vertragsverletzungen unternehmen?
Die Kommissarinnen und Kommissare achten darauf, dass sich die Mitgliedstaaten an die europäischen Verträge halten. Wenn Regelungen verletzt werden, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das betreffende Land einleiten. Falls keine Einigung erzielt werden kann, landet dieses letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof.
Auch Unternehmen können mit Bußgeldern belegt werden, wenn sie gegen die Regelungen des Binnenmarktes verstoßen oder Kartelle für Preisabsprachen bilden. Die bisher höchste Geldstrafe wurde im Juli 2018 gegen den US-Konzern Google verhängt: 4,34 Milliarden Euro soll der Internetmagnat wegen Wettbewerbsverzerrung zahlen. Laut Kommission habe Google seine Marktmacht missbraucht, um sicherzustellen, dass der Internetverkehr auf Android-Geräten über Google-Suchmaschinen abläuft. Auf diese Weise wurden Mitbewerber benachteiligt.