„Humane Begrenzung von irregulärer Migration“

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EU​​​​​​-Asyl- und Migrationspolitik „Humane Begrenzung von irregulärer Migration“

Der Rat der Europäischen Union hat die Gesetzestexte zur Reform der europäischen Migrations- und Asylpolitik final angenommen. Bundeskanzler Scholz lobt den solidarischen Ansatz der Regelungen und sieht darin eine Entlastung auch für Deutschland.

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Asylsuchende müssen künftig an den EU-Außengrenzen registriert werden.

Nach der neuen EU-Asylreform müssen Asylsuchende künftig bereits an den EU-Außengrenzen kontrolliert und registriert werden.

Foto: Ute Grabowsky

Der EU-Ministerrat hat am 14. Mai den finalen Beschluss für die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefasst. Bundeskanzler Olaf Scholz bezeichnete es als historische Einigung „für eine humane Begrenzung von irregulärer Migration. Für verlässliche Registrierungen an den Grenzen.“  Scholz lobte den solidarischen Ansatz der Reform und kündigte die Umsetzung des Vereinbarten an.

Die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament sowie die Europäische Kommission hatten sich bereits Ende Dezember letzten Jahres auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt. Im April dieses Jahres hat auch das Europaparlament die zehn Gesetzestexte angenommen und der Einigung zugestimmt.

Wirksamer Grenzschutz

Zu der EU-Asylreform gehört ein wirksamer Grenzschutz an den EU-Außengrenzen mit einheitlichen Standards für Registrierungen und Zuständigkeiten, sowie ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. „Wir haben bei der Migration eine tiefe Spaltung Europas überwunden“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu der EU-Reform. Auch weiterhin würden die EU und ihre Mitgliedstaaten die Menschen, die vor Kriegen und Terror in die EU fliehen, schützen – und künftig diese Verantwortung gerechter unter den Mitgliedstaaten verteilen. „Die irreguläre Migration werden wir wirksam begrenzen“, sagte Faeser.

Jede und jeder muss nach der neuen EU-Asylreform künftig an den EU-Außengrenzen strikt kontrolliert und registriert werden. Wer nur geringe Aussicht auf Schutz in der EU hat, wird ein rechtsstaatliches Asylverfahren an den Außengrenzen durchlaufen und im Fall einer Ablehnung von dort zurückkehren müssen. Die Innenministerin sagte hierzu: „Wir ermöglichen mit den Regelungen geordnete Asylverfahren statt Chaos und Rechtlosigkeit an den Außengrenzen. Dass das Europäische Parlament dem umfassenden Paket zugestimmt hat, ist ein sehr wichtiger Erfolg“.

Verpflichtender Solidaritätsmechanismus

Um das derzeitige System auszugleichen, bei dem einige wenige Mitgliedstaaten – nämlich die an den Außengrenzen – für die große Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, gilt ein neuer Solidaritätsmechanismus, der einfach, vorhersehbar und praktikabel ist.

„Mit dem Ja zur GEAS-Reform im Europäischen Parlament beweist die EU in schwierigen Zeiten Handlungsfähigkeit“, sagte Außenministerin Annalena Baerbock. Europa bekomme dadurch verbindliche Regeln mit Humanität und Ordnung. Die verpflichtende EU-Solidarität ist laut Baerbock ein Meilenstein. Dies sei auch eine gute Nachricht für Kommunen in Deutschland.

Informationen zur Migrationspolitik der Bundesregierung finden Sie in unseren Fragen und Antworten .

Die nächsten Schritte

Die neuen Vorschriften sind nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Mitte Juni 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen werden spätestens im Juni 2026 zur Anwendung kommen. Denn: Um die Änderungen in ihr nationales Recht einzuführen, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit.