Folgen des Klimawandels anpacken

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Bundes-Klimaanpassungsgesetz   Folgen des Klimawandels anpacken

Extreme Wetterereignisse werden immer häufiger – auch in Deutschland. Bund, Länder und Gemeinden müssen deswegen jetzt gezielt Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vornehmen. Das am 1. Juli 2024 in Kraft getretene Gesetz gibt dafür den Rahmen.

3 Min. Lesedauer

Blick auf den trockenen Boden eines Weizenfeldes.

Ein vertrockneter Weizenacker: Der Klimawandel und seine Folgen sind eine Gefahr für Leben und Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft, Infrastruktur, Natur und Ökosysteme.

Foto: picture alliance/dpa

Die Bundesregierung kommt – angesichts der Folgen des Klimawandels – ihrer vorsorgenden Aufgabe nach: Es hat mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz für Bund, Länder und Gemeinden einen Rahmen für Klimaanpassungsmaßnahmen vorgelegt. Bereits vorhandene Aktivitäten zum Umgang mit Klimafolgen und extremem Wetter wurden darin integriert. Das Gesetz ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.

Besser steuerbar, transparenter und gerechter

Der Klimawandel und seine Folgen sind eine Gefahr für Leben und Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft, Infrastruktur sowie Natur und Ökosysteme. Verstärkte, zielgerichtete und ganzheitliche Anstrengungen sind daher erforderlich. Es gilt, unsere Schutzgüter widerstandsfähiger gegen die klimawandelbedingten Gefahren zu machen. Einzelne Maßnahmen sollen koordiniert vorangetrieben und besser steuerbar, transparenter sowie gerechter werden.

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen hierbei, beratend und finanziell. So gibt das Zentrum KlimaAnpassung einen Überblick über Anpassungsmaßnahmen und berät Kommunen in ihren Strategien. Mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung werden bereits nachhaltige und integrierte Klimaanpassungsprozesse vor Ort unterstützt, etwa mit der Förderung von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern. Die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird weiterentwickelt und verstetigt.

Stärkere Betonung auf Vorsorge

Mit dem Gesetz verpflichtet sich die Bundesregierung, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Diese soll regelmäßig fortgeschrieben und entsprechend ihrer Zuständigkeit umgesetzt werden. Das bereits bestehende Berichtswesen zur Deutschen Anpassungsstrategie wird weiterentwickelt.

Die neue Strategie soll den vorsorgenden Aspekt stärker betonen: Neben der Anpassung an die bereits stattfindenden Klimaveränderungen sollen die künftig häufigeren, extremeren und anhaltenderen Folgen des Klimawandels mit passenden Maßnahmen angegangen werden. Die Folgen des Klimawandels, wie Hitzewellen, Dürren, Stürme, Anstiege der Meeresspiegel und starke Regenfälle, müssen jetzt in den Blick rücken.

Unsicherheiten kein Grund für Nichtstun

Unvermeidbare Unsicherheiten in der Risikoabschätzung sind durch vorsorgende Bestimmungen ausdrücklich zu berücksichtigen. Damit können Wissenslücken hinsichtlich der Risikoabschätzung nicht herangezogen werden, um Nicht- Handeln zu begründen. Die Sachlage erfordert vielmehr rasches Handeln.

Klimaanpassung fachübergreifend integrieren

Bei Planungen und Entscheidungen von Trägern der öffentlichen Hand soll Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigt werden. Praktisch soll dieses Berücksichtigungsgebot im Rahmen der ohnehin stattfindenden Abwägungsentscheidung umgesetzt werden. Es werden damit weder ein eigenständiges Prüfverfahren noch Dokumentationspflichten begründet. 

Mit dem Berücksichtigungsgebot soll auch eine Gesetzeslücke geschlossen werden.  Denn lang nicht alle Bereiche enthalten ein Berücksichtigungsgebot für Belange der Klimaanpassung. Zugleich enthalten zahlreiche Fachgesetze bereits das Gebot, auf die Klimaanpassung einzugehen; das Berücksichtigungsgebot verweist ausdrücklich auf diese bestehenden Fachgesetze. Zugleich sind nicht alle Planungen und Entscheidungen, von Trägern öffentlicher Aufgaben von  Belangen der Klimaanpassung betroffen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn negative Auswirkungen für Klimaanpassungsbelange nicht zu erwarten sind, etwa bei Anlagen für Erneuerbare Energien und Netzen.

Viele Nachhaltigkeitsziele angegangen

Das Gesetz dient nebenbei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. So hilft es konkret, immerhin zwölf von siebzehn Nachhaltigkeitszielen umzusetzen:

  • In erster Linie dient das Vorhaben dazu, Maßnahmen gegen die Folgen des bereits passierten und passierenden Klimawandels sowie der möglichen künftigen Folgen zu ergreifen. 
  • Außerdem dient er dazu, global Verantwortung wahrzunehmen, natürliche Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltiges Wirtschaften zu stärken.
  • Nicht zuletzt bezweckt das Vorhaben, den sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft zu wahren und zu verbessern. Es will zudem Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung nutzen.

Nennenswert sind hierbei die Querverbindungen untereinander und deren integrierender Charakter. Synergien gilt es zu erkennen, sodann auch zu nutzen. Alle diese Wirkungen sind bedeutend für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung von deutscher Seite aus.