Recht einfach!
Rund 6 Millionen Rentnerinnen und Rentner, Pensionärinnen und Pensionäre sind aktuell steuerpflichtig. Häufig liegen bei ihnen keine komplexen Steuerfälle vor. Um die Steuererklärung für sie zu vereinfachen, testen derzeit mehrere Bundesländer ein vereinfachtes Formular für die Steuererklärung bei Alterseinkünften. Wirksam regieren unterstützt die Pilotierung und Weiterentwicklung der vereinfachten Steuererklärung. Dabei werden über 1.500 Bürgerinnen und Bürgern und mehr als 100 Mitarbeiter der Finanzämter einbezogen.
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Einfachere Steuererklärung im Alter
Rund 6 Millionen Rentnerinnen und Rentner, Pensionärinnen und Pensionäre sind aktuell steuerpflichtig. Häufig liegen bei ihnen keine komplexen Steuerfälle vor, sodass eine Vielzahl der Eintragungs- und Abzugsmöglichkeiten auf den regulären Einkommensteuervordrucken nicht benötigt wird. Unterstützt vom BMF und aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem wirksam-regieren-Projekt „Formularlabor Einkommensteuer“ testen Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen aktuell eine vereinfachte Steuererklärung für Alterseinkünfte. Zum Beispiel müssen bei der vereinfachten Erklärung Angaben, die der Finanzverwaltung schon elektronisch vorliegen (z.B. Renten und Pensionen) nicht mehr erklärt werden; Abzugsmöglichkeiten beschränken sich auf die am häufigsten vorkommenden Fälle. Rentnerinnen und Rentner in den pilotierenden Bundesländern haben in diesem Jahr die Wahl zwischen den herkömmlichen und dem vereinfachten Formular.
Rentnerinnen und Rentner testen und helfen Steuererklärung weiter zu vereinfachen
Wirksam regieren unterstützt den Test der vereinfachten Steuerklärung in den Bundesländern empirisch. Dabei werden über 1.500 Bürgerinnen und Bürgern sowie über 100 Mitarbeiter aus Finanzämtern zu ihren Erfahrungen und ihrer Zufriedenheit mit der vereinfachten Steuererklärung befragt und Einzelinterviews geführt, um weitere Möglichkeiten der Vereinfachung herauszuarbeiten. Zentrale Fragen sind hierbei, ob die vereinfachten Formulare praxistauglich sind und tatsächlich als Vereinfachung erlebt werden, ob sich dadurch Beratungsgespräche in den Finanzämtern verändern und wo weitere Verbesserungsmöglichkeiten bestehen.
im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)