Konferenz zur Zukunft Europas
49 Vorschläge mit allgemeinen Zielen und über 300 konkrete Ideen für die europäische Politik: Sie stammen von Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Mitgliedstaaten, die an der Konferenz zur Zukunft Europas mitgewirkt haben. Die Bundesregierung hat sich die Vorschläge genau angeguckt und – über ihr Hinwirken auf Umsetzungsfortschritte im EU-Rahmen hinaus – geprüft, wo sie auch national zu deren Umsetzung beitragen kann und was sie schon getan hat. Sie wollen wissen, was auch national schon umgesetzt wurde oder vorgesehen ist? Ein Überblick.
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Die Konferenz zur Zukunft Europas endete am 9. Mai 2022 – am Europatag – in Straßburg mit der Übergabe des Abschlussberichtes an den Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission. Vorausgegangen war eine ganzjährige außerordentliche Reihe europaweiter Diskussionen, Beratungen und Kooperationen von Bürgerinnen und Bürgern zur Frage, in was für einem Europa sie leben möchten. Der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission prüfen nun, wie welche Vorschläge umgesetzt werden können. Auf der Webseite der Zukunftskonferenz können Sie dazu mehr erfahren.
Rat arbeitet an Folgemaßnahmen
Die Arbeit des Rates – also des Gremiums der Mitgliedstaaten – an den Folgemaßnahmen zur Konferenz ist in vollem Gange. Auf der Tagung des Europäischen Rates am 23. und 24. Juni erklärten die Staats- und Regierungschefs, dass die EU-Institutionen für ein wirksames Follow-up des Abschlussberichts sorgen sollten. Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ und seine Vorbereitungsgremien haben seither regelmäßig über die Folgemaßnahmen der Konferenz beraten.
Der Rat hat insbesondere darüber beraten, wie in mehr Politikbereichen als bisher Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit statt mit Einstimmigkeit getroffen werden können. Auch hat der Rat die von der Konferenz vorgeschlagenen Maßnahmen, bei denen er eigenständig tätig werden kann, geprüft. Weitere Informationen zur Umsetzungsdebatte finden Sie auf der Website des Rates der EU.
Klar ist: Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, dass Europa gemeinsam handelt. Darauf zielen auch die Vorschläge ab. In einigen Bereichen – wie zum Beispiel der Handelspolitik – hat die EU die ausschließliche Zuständigkeit. In diesem Punkt können die Mitgliedstaaten nicht tätig werden. In anderen Bereichen – wie Umwelt, Verkehr und Energie – teilen sich die EU und die Mitgliedstaaten die Zuständigkeit. Und schließlich gibt es Bereiche, in denen die EU unterstützt oder koordiniert wie beispielsweise in der Kultur und in der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Hier ist die Bundesregierung national bereits tätig geworden
Im Folgenden finden Sie Beispiele, wo die Bundesregierung bereits – über die im EU-Kontext diskutierten Maßnahmen hinaus – auch national zur Umsetzung der Vorschläge tätig geworden ist. Die Liste ist nicht abschließend und auch die Bundesländer – zuständig in der Bundesrepublik zum Beispiel für Kultur und schulische Bildung – schauen sich die Vorschläge genau an.
Es ist schon viel auf den Weg gebracht, anbei eine Auswahl von Maßnahmen aus verschiedenen Politikbereichen:
- Klimawandel und Umwelt
- Gesundheit
- Eine stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Beschäftigung
- Die EU in der Welt
- Werte und Rechte, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit
- Digitaler Wandel
- Demokratie in Europa
- Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Im Mittelpunkt der Konferenz zur Zukunft Europas standen und stehen die Bürgerinnen und Bürger ganz Europas. Ein Jahr lang diskutierten sie europäische Zukunftsthemen – von der Corona Pandemie über den Klimawandel und die Digitalisierung bis hin zu sozialer Gerechtigkeit. 49 Vorschläge mit über 300 Maßnahmen PDF, 700 KB, nicht barrierefrei werden nun geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.