23. August 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit
23. August 1990: Die Volkskammer beschließt in einer turbulenten Sitzung den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 des Grundgesetzes. Von 363 Abgeordneten stimmen 294 dem Beitritt zu, 62 votieren dagegen, sieben enthalten sich.
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"… mit Wirkung vom 3. Oktober 1990"
Der Beschluss ist kurz und eindeutig:
"Die Volkskammer erklärt den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990. Sie geht davon aus,
- dass die Beratungen zum Einigungsvertrag zu diesem Termin abgeschlossen sind,
- die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der die außen- und sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Einheit regelt,
- die Länderbildung soweit vorbereitet ist, dass die Wahl in den Länderparlamenten am 14. Oktober 1990 durchgeführt werden kann.
Vorstehender Beschluss wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 30. Tagung am 23. August 1990 gefasst."
Kein Bedauern
Der Vorsitzende der PDS, Gregor Gysi, tritt ans Rednerpult: "Das Parlament hat nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober beschlossen." Die Befürworter der Einheit – und sie sind in der übergroßen Mehrheit – applaudieren stürmisch. Sie hegen kein bisschen Bedauern über den bevorstehenden "Untergang". Etliche Abgeordnete hätten den Beschluss gerne schon viel eher herbeigeführt.
Das ganze Haus habe gejubelt erzählt der ehemalige DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière. Zwar habe es auch Unsicherheiten gegeben, aber das Gefühl der Dankbarkeit und Erleichterung habe überwogen.
Einige Tage später, am 31. August, unterschreiben Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günter Krause den "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands", kurz den Einigungsvertrag.
Die Politiker haben den über 1.000 Seiten starken Vertrag in nur vier Sitzungen ausgehandelt. Beide Seiten sind sich einig, dass dies der unkomplizierteste und zügigste Weg zur Deutschen Einheit ist – und dass man ihn beschreiten muss, solange die internationale Situation günstig ist, insbesondere in Moskau.
Am 20. September 1990 stimmen der Deutsche Bundestag und die Volkskammer über den Einigungsvertrag ab. In beiden Parlamenten erhält er die nötige Zweidrittelmehrheit.