Wissen vertiefen zur EU
Den Herausforderungen einer globalisierten Welt können Staaten nur gemeinsam begegnen. Deshalb setzt sich Deutschland seit mehr als 60 Jahren in der Europäischen Union aktiv für die umfassende Bewältigung globaler Probleme ein.
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Als Gründungsmitglied ist Deutschland seit den 1950er Jahren Mitglied in der Europäischen Union, damals bekannt als Europäische Gemeinschaft. Ziel dieses Zusammenschlusses nur wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war es, langfristigen Frieden in Europa durch wirtschaftliche Verflechtung zu schaffen.
Die Europäische Union als globaler Akteur
Inzwischen haben sich in diversen Erweiterungsrunden 27 Staaten der Europäischen Idee von Frieden durch Wohlstand angeschlossen. Damit verbunden haben sich die Kompetenzen der Union ausgeweitet. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht im November 1993 versucht die EU geschlossen gegenüber Drittstaaten aufzutreten, insbesondere bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Dazu gehört, dass die EU einen Beobachterstatus bei den G7-Treffen hat. Darüber hinaus ist die EU-Mitglied der G20 und vertritt die Mitgliedstaaten in der Welthandelsorganisation (WTO).
Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik ist seit dem 1. Dezember 2024 die Estin Kaja Kallas. Ihr obliegt die Aufgabe, die EU nach außen hin zu repräsentieren und Verhandlungen mit Drittstaaten oder supranationalen Organisationen zu führen. Seit dem Vertrag von Lissabon untersteht dem Amt der Hohen Vertreterin der sogenannte Europäische Auswärtige Dienst (EAD). Der EAD ist eine vom Rat und von der Kommission unabhängige, eigenständige Institution. Er besteht aus einer Zentrale in Brüssel und den circa 140 EU-Delegationen in Drittländern und bei internationalen Organisationen.
Da der Bereich der Außenpolitik zu den Kernelementen der nationalstaatlichen Souveränität gehört, kann die Hohe Vertreterin nicht ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten handeln. Bei ihrer Arbeit ist sie deshalb auf die Regierungen der Mitgliedstaaten angewiesen. Diese treten zweimal pro Halbjahr im Europäischen Rat zusammen und bestimmen dort die Grundsätze und allgemeinen Leitlinien der GASP. Die EU-Staaten sind verpflichtet, in ihrer eigenen Außenpolitik nichts zu tun, das im Widerspruch zur vereinbarten GASP steht.
Für die Sicherheit Europas: Die GSVP
Deutschland beteiligt sich aktiv in der GSVP. Seit 1999 übernimmt die EU humanitäre Aufgaben, Rettungseinsätze, zivile Missionen und militärische Operationen zur Krisenbewältigung in Drittstaaten. Für die Sicherheit Europas geht es bei der GSVP um Krisenprävention, Krisenbewältigung und Krisennachsorge. Die EU hat dafür zivile, polizeiliche und militärische Instrumente - von zivilen Krisenreaktionsteams bis hin zu zwei einsatzfähigen EU-Gefechtsverbänden.
Dabei wirken deutsche Expertinnen und Experten, Polizistinnen und Polizisten, Zollbeamtinnen und -beamte sowie Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bei fast allen GSVP-Einsätzen mit. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags lassen sich regelmäßig über die Missionen informieren. Bei bewaffneten militärischen Operationen beraten sie und stimmen über das Bundestagsmandat ab, das für solche Einsätze erforderlich ist. Die Neuorganisation der Bundeswehr in Eingreifkräfte, Stabilisierungskräfte und Unterstützungskräfte ist ein Teil der deutschen Maßnahmen, um europäische Aufgaben wahrzunehmen.
Die ENP fördert Reformprozesse
Deutschland bemüht sich seit jeher um enge und freundschaftliche Beziehungen der Europäischen Union zu ihren unmittelbaren Nachbarn. Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde 2003 unter maßgeblicher Mitwirkung Deutschlands entwickelt, um Wohlstand, Sicherheit, Stabilität sowie rechtsstaatliche und demokratische Strukturen in den Nachbarstaaten der EU zu fördern.
Sie richtet sich an die unmittelbaren Nachbarn der EU im Osten (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Ukraine, seit 2009 unter dem Dach der Östlichen Partnerschaft) und im Süden (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, palästinensische Gebiete, Jordanien, Libanon, Syrien).
Die letzte Anpassung der ENP erfolgte 2011 als Reaktion auf die Arabischen Umbrüche. Seitdem soll die Unterstützung der EU für ihre Nachbarn stärker an Bedingungen geknüpft sein: Je umfassender ein Land bei seinen internen Reformen vorankommt, desto mehr Unterstützung soll es erhalten. Zudem findet z.B. über Mobilitätspartnerschaften eine verstärkte sektorbezogene Zusammenarbeit statt. Den Partnerländern wird eine Beteiligung an EU-Programmen und Zusammenarbeit mit EU-Agenturen ermöglicht.