Das Recht auf Reparatur kommt 

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EU-Richtlinie umsetzen Das Recht auf Reparatur kommt 

Reparieren statt wegwerfen: Das schont Ressourcen, verringert die Müllmengen und schont die Umwelt. Anfang Juli 2024 ist eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft getreten. Sie muss bis Ende Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

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Auf dem Foto zu sehen sind zahlreiche Handys, die bereits entsorgt worden sind. Im Vordergrund halten zwei Hände, die in Handschuhen stecken, ein Smartphone hoch.

Mit Reparaturen können Konsumentinnen und Konsumenten Ressourcen schonen und die Umwelt schützen.

Foto: Getty Images/iStockphoto/baranozdemir

Noch immer werfen viele Konsumentinnen und Konsumenten kaputte Produkte weg, statt sie reparieren zu lassen. Das liegt zum einen an der fehlenden Wertschätzung der Produkte, zum anderen aber auch an der fehlenden Möglichkeit, die Lebensdauer durch Reparaturen zu verlängern. Die massenhafte Entsorgung von Produkten verursacht Müllberge, die vermeidbar wären und belastet die Umwelt stark.

Deswegen hat die Bundesregierung im Jahr 2021 das sogenannte Recht auf Reparatur in den Koalitionsvertrag aufgenommen und sich seitdem für die Schaffung einer EU-Regelung eingesetzt. Im Juli 2024 ist eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft getreten, die bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Kosten und Dauer von Reparaturen

Der Anreiz für eine Reparatur fehlt, wenn sie zu lange dauert oder aber zu teuer ist. Das Gewährleistungsrecht und die dazugehörige Rechtsprechung geben Auskunft darüber, was in so einem Fall für Konsumentinnen und Konsumenten zumutbar ist: Hier ist beispielsweise eine Reparaturdauer von bis zu vier Wochen anerkannt. Prinzipiell müssen Reparateure in die Lage versetzt werden, die anerkannte Dauer einhalten zu können – hierzu müssen allerdings auch entsprechende Ersatzteile lieferbar sein.

Dabei gilt das Recht auf Reparatur nicht nur innerhalb der Gewährleistungszeit, sondern auch für einen bestimmten Zeitraum darüber hinaus. Noch zu entscheiden gilt, in welchen Fällen eine Reparatur für die Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei sein wird. Mit all diesen Herausforderungen befasst sich die Bundesregierung im Zuge der nationalen Umsetzung.

Der digitale Produktpass

Ein wichtiges Element der neuen Regelung ist zudem der digitale Produktpass. Interessierte sollen darin ablesen können, wie ein Produkt hergestellt wurde, ob es repariert werden kann und ob seine Bestandteile wiederverwertbar sind. Die entsprechend relevanten Angaben im standardisierten Format ermöglichen allen Akteuren in der Wertschöpfungs- und Lieferkette, ihren jeweiligen Beitrag für eine Kreislaufwirtschaft zu erbringen.

Dabei stammen die Daten aus allen Phasen des Produktlebenszyklus und können in all diesen Phasen für verschiedene Zwecke genutzt werden – von dem Design über die Herstellung bis zu der Entsorgung. Der digitale Produktpass hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern folglich dabei, nachhaltigere Produktentscheidungen zu treffen.

Über das Ökodesign zum nachhaltigen Produkt

Seit 2005 stellt die EU-Ökodesign-Richtlinie für den europäischen Markt bereits ökologische Mindestanforderungen an Produkte. So informieren Energielabel Interessierte über die Energieeffizienz eines Elektrogerätes. Das Label wurde im Laufe der Zeit um weitere umweltbezogene Angaben, wie beispielsweise zum Wasserverbrauch eines Gerätes, ergänzt.

Im Juli 2024 wurde die Richtlinie durch die sogenannte EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte ersetzt: Damit ist der Anwendungsbereich auf neue Umweltaspekte und nahezu alle Produkte erweitert worden.

Darüber hinaus sollen künftig vermehrt Rohstoffe gespart werden. Zu den ersten neuen Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, zählen beispielsweise Textilien und Schuhe, Möbel sowie Chemikalien. Generelle Ausnahmen gibt es nur für wenige Produktbereiche, beispielsweise Produkte des Bereiches Sicherheit und Verteidigung. Vom Geltungsbereich umfasst werden auch Onlinehandel und Importware.