Das Gesetz über digitale Dienste

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Digital Services Act Das Gesetz über digitale Dienste

Mit dem Gesetz über digitale Dienste können illegale Inhalte schneller entfernt werden. Auch die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern im Internet werden umfassender geschützt. Das Gesetz ist seit dem 17. Februar vollständig anwendbar. Fragen und Antworten.

2 Min. Lesedauer

Ein Mann schaut auf einen Monitor, der eine digitale Einkaufsplattform zeigt.

Das Gesetz über digitale Dienste soll die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer im Internet schützen.

Foto: imago images/Levine-Roberts

Worum geht es beim Gesetz über digitale Dienste?

Das Gesetz über digitale Dienste (englisch Digital Services Act, DSA) zielt auf ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld ab. Die Vorschriften im Gesetz über digitale Dienste sind ein einheitliches gemeinsames Regelwerk für die gesamte Europäische Union. Sie schützen Nutzerinnen und Nutzer besser und bieten Unternehmen im gesamten Binnenmarkt Rechtssicherheit. Es gilt für alle digitalen Dienste, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln.

Das Gesetz über digitale Dienste erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer. Hierunter fällt auch die Redefreiheit im Internet. Für große Online-Plattformen und Suchmaschinen, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer erreichen, gelten besondere Sorgfaltsanforderungen, wie zum Beispiel die Pflicht zur Risikoanalyse und Risikominimierung. Dazu sollen illegale Inhalte auf Plattformen besser bekämpft werden. Dies betrifft neben Hassrede beispielsweise auch gefälschte Produkte, die zum Kauf angeboten werden. Zudem soll die Entscheidungsfreiheit und Autonomie der Nutzerinnen und Nutzer gestärkt werden, beispielsweise durch das Verbot sogenannter dark patterns, bei denen Nutzerinnen und Nutzer zu Entscheidungen verleitet werden können, die sie nicht frei getroffen hätten.

Für welche Anbieter gilt das Gesetz über digitale Dienste?

Alle Online-Vermittler, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Vorschriften beachten. Dies gilt unabhängig davon, ob diese in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. Online-Anbieter sind zum Beispiel Internetanbieter, Domänennamen-Registrierstellen, Hosting-Dienste wie Cloud- und Webhosting-Dienste, Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft und Social-Media-Plattformen. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten besondere Vorschriften, weil diese besondere Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte und für Schäden in der Gesellschaft bergen.

Wie geht es weiter?

Das Gesetz über digitale Dienste ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und ist seit dem 17. Februar 2024 vollumfassend anwendbar. Die Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz auf den Weg gebracht, um die nationalen Vorschriften auf Bundes- und Länderebene an die neuen europarechtlichen Vorgaben anzupassen. Es ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten.

Ein wichtiger Bestandteil ist die Einsetzung nationaler DSA-Koordinatoren (Digital Service Coordinators, DSC) in den Mitgliedstaaten. Während die EU-Kommission sehr große Plattformen und Suchmaschinen beaufsichtigt, sind die DSCs für kleinere Plattformen zuständig und dienen als zentrale Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger. Seit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes können die Bundesnetzagentur und die weiteren zuständigen Behörden bei Verstößen dieser Unternehmen gegen den DSA die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen. Unabhängig hiervon können Strafverfolgungs- und Marktüberwachungsbehörden ebenso wie die Landesmedienanstalten weiterhin jederzeit gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen.