FAQ
Die Ukraine wehrt sich gegen den Angriffskrieg Russlands auf ihr Territorium. Die Bundesregierung unterstützt – in enger Absprache mit ihren Partnern und Verbündeten – das ukrainische Militär sowohl mit Ausrüstungs- als auch Waffenlieferungen.
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Die Ukraine benötigt eine Vielzahl von verschiedenen Waffensystemen, um sich gegen die russischen Angriffe von Land, aus der Luft und von See wehren zu können. Die Bundesregierung – wiederum in enger Absprache mit ihren Partnern und der ukrainischen Regierung – hat sich bei Waffenlieferungen stets vom Grundgedanken leiten lassen, das bereitzustellen, was verfügbar, entbehrlich, rasch umsetzbar und in der Ukraine effektiv und schnell einsetzbar ist.
Aus Beständen der Bundeswehr hat die Bundesregierung bereits kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine Panzerabwehrwaffen, Flugabwehrraketen, Maschinengewehre, Munition, Fahrzeuge und andere militärische Güter in die Ukraine geliefert. Im Dialog mit den Bündnispartnern und der ukrainischen Regierung wird laufend über weitere Unterstützung beraten. So hat die Bundesregierung die Ukraine unter anderem mit gepanzerten Gefechtsfahrzeugen wie dem Flugabwehrpanzer Gepard, der Panzerhaubitze 2000, dem Mehrfachraketenwerfer Mars II, dem Brückenlegepanzer Biber oder dem Bergepanzer Büffel unterstützt. Außerdem stellt sie auch Schützenpanzer vom Typ Marder, Kampfpanzer vom Typ Leopard und die Flugabwehrsysteme Patriot und IRIS-T SLM für das ukrainische Militär bereit.
Weitere Informationen finden Sie in einer Übersicht über deutsche militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine. Sie umfasst sowohl Abgaben aus Beständen der Bundeswehr, als auch aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung finanzierte Lieferungen durch die Industrie: „Militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine“
Weil die Bestände der Bundeswehr keine weiteren Abgaben von Großgerät möglich machen, hat die Bundesregierung entschieden, die Mittel für die sogenannte Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung deutlich zu erhöhen. Sie stellt der Ukraine mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung, damit sie sich die Militärgüter aus industrieller Produktion kaufen kann, die sie benötigt. „Unsere Lieferungen fügen sich auch weiterhin in das ein, was unsere engsten Verbündeten und Freunde ihrerseits auf den Weg gebracht haben“, so Scholz. „Unser gemeinsames Ziel ist es, das ukrainische Militär weiterhin so zu ertüchtigen, dass es sich auch erfolgreich gegen den russischen Angriff zur Wehr setzen kann.“
Die Ukraine nutzt hauptsächlich Waffensysteme sowjetischer oder russischer Bauart. Hierzu gibt es im Land eine funktionierende Logistik-Kette sowohl für Betrieb wie auch für die Instandhaltung der Systeme. Das schließt auch Munition und Ersatzteile mit ein.
Einige osteuropäische NATO-Partner verfügen ebenfalls noch über solche Waffensysteme, die auch in den ukrainischen Streitkräften genutzt werden. Dieses Gerät wäre zudem ohne zusätzliche Ausbildungszeit für die ukrainische Armee sofort einsetzbar.
Sollten sich diese NATO-Staaten entscheiden, ihr Gerät an die Ukraine abzugeben, so wäre Deutschland bereit, in einem Ringtausch die entstehenden Lücken auch durch Lieferungen schwerer Waffen aus deutscher Produktion auszugleichen.
Ausgangspunkt ist eine Bedarfsanfrage durch die Ukraine. Diese Anfragen werden anschließend geprüft – das Verteidigungsministerium entscheidet, ob das Material abgegeben werden kann. Danach werden das Kanzleramt, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima um ein Votum gebeten. Nach positiver Entscheidung wird der Versand vorbereitet.
Mit seinem Angriff auf die Ukraine hat Russland Fakten geschaffen, die die Sicherheitsordnung in Europa verändert haben. „Der 24. Februar 2022 markiert eine Zeitenwende in der Geschichte unseres Kontinents“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung am 27. Februar 2022. „Mit dem Überfall auf die Ukraine will Putin nicht nur ein unabhängiges Land von der Weltkarte tilgen. Er zertrümmert die europäische Sicherheitsordnung, wie sie seit der Schlussakte von Helsinki fast ein halbes Jahrhundert Bestand hatte.“
„Wir müssen die Ukraine in dieser verzweifelten Lage unterstützen“, sagte der Kanzler weiter. Deshalb sei die Bundesregierung vom Leitgedanken, keine Waffen in Krisenregionen zu liefern, abgerückt. Scholz: „Direkt zu Beginn des Krieges haben wir entschlossen gehandelt, und zwar mit beispiellosen Sanktionen und mit der Entscheidung, erstmals in größerem Umfang Waffen in dieses Kriegsgebiet zu liefern. Viele in Europa sind diesem unserem Schritt gefolgt.“ Angesichts des Angriffs auf die Ukraine sei es richtig und nötig gewesen, Waffen zu liefern, damit sich die Ukraine gegen den Krieg wehren könne.
Die Bundesregierung hat immer wieder ihre volle Solidarität mit der Ukraine unterstrichen und ihr die größtmögliche Unterstützung zugesichert. Mit Blick auf sämtliche Hilfeleistungen – ob militärisch oder humanitär – stimmt sich Deutschland dabei ganz eng mit seinen Partnern in Europa und auf der anderen Seite des Atlantiks ab. „Deutsche Alleingänge wären falsch“, sagte Bundeskanzler Scholz im April. „Die Verbundenheit und Geschlossenheit von uns als Partnern ist die Stärke, die wir haben.“
Bei aller Solidarität mit der Ukraine muss ein direktes Eingreifen in das Kriegsgeschehen unbedingt verhindert werden. Auch hier ist sich Deutschland mit seinen Partnern einig: „Als Staats- und Regierungschefs ist es gleichzeitig unsere Pflicht, eine Ausweitung des Kriegs auf andere Länder zu verhindern. Daher kann und wird die NATO nicht direkt in den Krieg eingreifen“, betonte der Kanzler.
Für die kommerzielle Lieferung von Kriegswaffen deutscher Unternehmen – also eine direkte Bestellung der Ukraine bei deutschen Rüstungsunternehmen – ist seitens der Industrie die erforderliche Kriegswaffen-Ausfuhrgenehmigung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klima formlos zu stellen. Zusätzlich ist eine Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, die im Nachgang zur Kriegswaffengenehmigung für die Ukraine jeweils unmittelbar erteilt wird.
In der Vergangenheit hat Deutschland nicht mehr benötigte Waffen aus Beständen der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) an seine europäischen Partner abgegeben. Aufgrund einer sogenannten Endverbleibklausel dürfen die Empfänger-Staaten diese Waffen nur mit Zustimmung der Bundesregierung an Dritte weitergeben. Auf diesem Weg hat die Ukraine beispielsweise Haubitzen der estnischen Armee oder Schützenpanzer aus Tschechien erhalten, die ursprünglich in der NVA verwendet wurden.
Ja – Deutschland beteiligt sich an der Europäischen Friedensfazilität (European Peace Facility, EPF). Der entscheidende Mehrwert ist dabei die neu geschaffene Möglichkeit, die Streitkräfte von EU-Partnerländern durch gezielte Lieferung von Ausrüstung und Rüstungsgütern zu ertüchtigen. Die Unterstützung für die Ukraine wird bilateral durch die EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Nachträglich kann hier eine Rückerstattung über das Instrument der EPF beantragt werden. Deutschland zahlt anteilige Pflichtbeiträge in den EPF-Topf ein und unterstützt damit auch Maßnahmen anderer europäischer Partner für die Ukraine.