Ausgaben des Bundes auf Sparflamme

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Vorläufige Haushaltsführung Ausgaben des Bundes auf Sparflamme

Für 2018 gibt es noch keinen Bundeshaushalt. Deshalb greifen ab Januar die grundgesetzlichen Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung. Sie setzen den Ausgaben des Bundes enge Grenzen. Der geschäftsführende Bundesfinanzminister Altmaier hat den Bundesministerien nun Einzelheiten bekanntgegeben.

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50-Euro-Geldscheine mit schwarz-rot-goldenem band

Da es noch keinen beschlossenen Bundeshaushalt für 2018 gibt, greift zunächst die vorläufige Haushaltsführung.

Foto: Trutschel/photothek.net

Wie wird der Bundeshaushalt erstellt?

Der Deutsche Bundestag beschließt für jedes Jahr einen neuen Haushalt (Artikel 110 Grundgesetz). Erst nachdem das Parlament die Ausgaben genau bestimmt hat, darf die Regierung sie vornehmen. Das bezeichnet das Grundgesetz als Gebot der Vorherigkeit. Das Haushaltsgesetz tritt normalerweise zum 1. Januar, also zu Beginn des Haushaltsjahres, in Kraft.

Was ist eine vorläufige Haushaltsführung?

Tritt das Haushaltsgesetz erst später im Jahr in Kraft, kommt es zu einer Phase der vorläufigen Haushaltsführung (Artikel 111 Grundgesetz). Die Regierung gibt dann also Geld aus, obwohl das Parlament noch keinen neuen Haushalt beschlossen hat.

Was passiert, wenn es keinen "ordentlichen" Haushalt gibt?

Wird das Haushaltsgesetz nicht rechtzeitig zu Beginn des Haushaltsjahres verkündet, darf die Bundesregierung nur Ausgaben leisten, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen (Artikel 111 Grundgesetz). Grundsätzlich dürfen nur Maßnahmen fortgeführt werden, die bereits begonnen wurden. Es können also keine neuen Programme oder neue Investitionen auf den Weg gebracht werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Der geschäftsführende Bundesminister der Finanzen, Peter Altmaier, hat einen Haushaltsführungserlass an die obersten Bundesbehörden verschickt. Es handelt sich dabei um ein Rundschreiben mit genauen Anweisungen. Dies stellt eine gleichmäßige Verfahrensweise aller Einrichtungen sicher.

Grundlage und Obergrenze bildet ab Januar der Haushaltsentwurf 2018, den das Bundeskabinett im Juni 2017 verabschiedet hatte. Sachausgaben dürfen bis zu 45 Prozent seiner Höhe geleistet werden.

Warum gibt es eine vorläufige Haushaltsführung?

Das Budgetrecht liegt beim Parlament. Die Regierung darf daher nicht in unverhältnismäßiger Weise dem Willen des Gesetzgebers vorweggreifen.

Wann wird es einen "ordentlichen" Haushalt geben?

Momentan ist nicht absehbar, wann das Parlament einen Haushalt für das Jahr 2018 beschließen wird. Bei der letzten vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2014 hat es von der Wahl der Bundeskanzlerin (Dezember 2013) bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetz (Juli 2014) sechs Monate gedauert.