Was passiert nach der Bundestagswahl?

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Wahlwissen Was passiert nach der Bundestagswahl?

Die Bürgerinnen und Bürger haben gewählt, die Sitze des Bundestages sind neu verteilt. Der Fokus liegt nun auf der Bildung einer neuen Regierung. Was bedeutet das für die Arbeit der amtierenden Bundesregierung? Ab wann ist sie geschäftsführend tätig? Finden Sie hier Fragen und Antworten.

4 Min. Lesedauer

Grafik mit Text "Die Regierungsbildung. Fragen? Antworten!

Fragen und Antworten zur Regierungsbildung

Foto: Bundesregierung

Was passiert bis eine neue Regierung gebildet ist?

Nach der Bundestagswahl bleibt die amtierende Bundesregierung vollständig handlungsfähig. Sie arbeitet, solange es das Grundgesetz vorsieht. Dementsprechend arbeitet die Bundesregierung bis zur konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages als amtierende Bundesregierung und gegebenenfalls anschließend – auf Ersuchen des Bundespräsidenten – weiter als geschäftsführende Regierung. Die einschlägigen Artikel des Grundgesetzes sind die Artikel 39, 63, 64 und 69. Die bisherige Bundesregierung bleibt dann geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung gebildet wurde.

Was ist eine „geschäftsführende Bundesregierung“ – und was darf sie?

Damit es nach den Bundestagswahlen keine Phase ohne Regierung gibt, hat das Grundgesetz eine Regelung getroffen: die Einsetzung einer geschäftsführenden Bundesregierung. Dies wird besonders relevant, wenn sich die Bildung einer neuen Regierung verzögert, etwa weil Koalitionsverhandlungen andauern.

Das Grundgesetz sieht vor, dass 30 Tage nach der Bundestagswahl die konstituierende Sitzung des Bundestages erfolgen muss. Das Amtsverhältnis der Mitglieder der Bundesregierung endet mit diesem Zusammentritt des neuen Bundestages.

Im Ältestenrat des Bundestages wurde der 26. Oktober 2021 als Tag der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages der 20. Legislaturperiode festgelegt.

Entsprechend der langjährigen Staatspraxis bittet der Bundespräsident die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler vor Zusammentritt des Bundestages in einem Schreiben, die Geschäfte gemäß Art. 69 Abs. 3 GG weiterzuführen. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bittet dann – ebenfalls noch vor der Sitzung des neuen Bundestages – die Bundesministerinnen und Bundesminister darum, ebenfalls die Geschäfte weiterzuführen.

Eine geschäftsführende Bundesregierung besitzt dieselben Befugnisse wie eine „regulär“ im Amt befindliche Regierung. Bislang war es jedoch gängige Staatspraxis, keine Entscheidungen zu treffen, die eine nachfolgende Bundesregierung binden würden, wie zum Beispiel die Verabschiedung von Gesetzesentwürfen.

Da das Budgetrecht beim Parlament liegt, kann die geschäftsführende Regierung keinen „ordentlichen Haushalt“ beschließen. Die vorläufige Haushaltsführung, wie sie etwa 2018 zum Tragen kam, setzt der geschäftsführenden Regierung enge Grenzen.

Wie wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt und die Regierung gebildet?

Das Grundgesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, wie eine neue Bundeskanzlerin oder ein neuer Bundeskanzler gewählt und eine Regierung gebildet werden kann. Diese sind in Artikel 63 des Grundgesetzes geregelt.

Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt des Bundeskanzlers vor.

Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Das heißt: die Hälfte der Mitglieder des Bundestags plus mindestens eine Stimme. Man spricht auch von der „Kanzlermehrheit“.

Erreicht der oder die Vorgeschlagene in einem ersten Wahlgang diese Mehrheit nicht, können die Abgeordneten des Bundestags innerhalb von vierzehn Tagen auch einen anderen Kandidaten oder eine andere Kandidatin wählen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. Auch hierbei ist die absolute Mehrheit notwendig (Artikel 63 Abs. 3 GG).

Hat auch in dieser Phase kein Kandidat oder keine Kandidatin die absolute Mehrheit im Bundestag bekommen, findet unverzüglich ein neuer, letzter Wahlgang statt. In diesem Wahlgang ist gewählt, wer die meisten abgegebenen Stimmen erhält (einfache Mehrheit).

Ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit – also mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages – gewählt, so muss der Bundespräsident sie oder ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen.

Erreicht die oder der Gewählte nur die einfache Mehrheit (also die meisten Stimmen), muss der Bundespräsident sie oder ihn entweder binnen sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen (Artikel 63 Abs. 4 GG). Löst der Bundespräsident den Bundestag auf, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden (Art. 39 Abs. 1 S. 4 GG).

Bis wann muss eine neue Regierung gebildet werden?

Das Grundgesetz sieht keine starre Frist für die Wahl eines Bundeskanzlers oder einer Bundeskanzlerin und damit für die Regierungsbildung vor. Die bisherige Bundesregierung bleibt solange geschäftsführend im Amt, bis sie von einer neuen Regierung abgelöst wird.

Warum berichtet bundesregierung.de nicht aus möglichen Sondierungs- oder Koalitionsgesprächen?

Wenn es zu Sondierungs- und Koalitionsgesprächen kommt, sind dort ausschließlich die Vertreter der politischen Parteien tätig. Das Presse- und Informationsamt unterrichtet die Öffentlichkeit hingegen nur über Vorhaben, Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung. Weitere Hintergründe sind im Leitbild des Bundespresseamtes  zu finden.

Dieser Grundsatz gilt auch für die Internetpräsenz: Auf www.bundesregierung.de  wird ausschließlich über das Handeln der Bundesregierung informiert. Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern. Diese regierungsamtliche Kommunikation ist vom Handeln und der Kommunikation der politischen Parteien zu trennen.

Was sind Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen?

Sondierungsgespräche könnte man auch Vorverhandlungen nennen. Wenn die politischen Parteien Sondierungsgespräche führen, wollen sie in der Regel ausloten, welche Kompromisse möglich sind und ob es sich lohnt, weiter an einer gemeinsamen Regierungsbildung zu arbeiten.

Bewerten die politischen Parteien die Sondierungsgespräche erfolgsversprechend, verabreden sie sich in der Regel anschließend zu Koalitionsverhandlungen. Verhandlungspartner sind dann entsprechend diejenigen politischen Parteien, die die künftige Regierung bilden wollen. Häufig bereiten Fachleute der Parteien auf der Arbeitsebene Papiere vor. Ziel ist, am Ende einen Koalitionsvertrag abzuschließen.

Was regelt ein Koalitionsvertrag?

Einigen sich die beteiligten politischen Parteien auf eine Regierungskoalition, legen sie üblicherweise in einem Koalitionsvertrag die Ziele schriftlich nieder, auf die sie sich für ihre zukünftige Regierungsarbeit geeinigt haben.

Ein Koalitionsvertrag wird in der Regel für die Dauer einer Wahlperiode geschlossen. Inhaltlich werden darin meist Leitlinien oder Eckpunkte der Koalitionsarbeit bestimmt. Teilweise werden aber auch einzelne Sachentscheidungen getroffen oder Gesetzgebungsvorhaben schon detailgenau beschrieben.  

Darüber hinaus wird festgelegt, wer welches Bundesministerium und damit ein entsprechendes Ressort leitet.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung
Was sind Koalitionsverhandlungen und ein Koalitionsvertrag?
Was ist eine Koalition?
"Vertrauen ist der Schmierstoff einer Koalition“