Wahlwissen: Briefwahl
Mit der Briefwahl kann vor dem eigentlichen Wahltag gewählt werden – bequem von zu Hause oder unterwegs. Wo können die Unterlagen beantragt werden? Welche Fristen gelten? Kann auch aus dem Ausland gewählt werden? Alle Informationen zur Briefwahl im Überblick.
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Anfang des Jahres 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag neu gewählt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Am Wahltag stehen in der gesamten Bundesrepublik zahlreiche Wahllokale zur Stimmabgabe zur Verfügung.
Wer möchte, kann jedoch schon vor dem Wahltag per Briefwahl wählen. Dafür muss lediglich ein Wahlschein beantragt werden. Die Briefwahl steht jedem offen und bietet vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Reisenden oder im Ausland lebenden Wählerinnen und Wählern eine praktische Möglichkeit, an der Bundestagswahl teilzunehmen.
So beantrage ich die Briefwahlunterlagen
- Wo stelle ich den Antrag? Der Wahlschein kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden. Das geht persönlich, schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail – und bei vielen Gemeinden auch online. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
- Ab wann kann ich den Antrag stellen? Sofort nach Bekanntgabe des Wahltermins. Sie müssen nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten. Der späteste Zeitpunkt ist am Freitag vor der Wahl um 18:00 Uhr. In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
- Welche Angaben werden benötigt? Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift. Bei Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich.
So erhalte ich die Briefwahlunterlagen
- Die Unterlagen werden per Post an die gemeldete Wohnanschrift oder eine alternative Adresse, beispielsweise den Urlaubsort, geschickt. Die alternative Adresse kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angegeben werden.
- Sie können die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Dort können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle).
So funktioniert die Briefwahl
- Stimmzettel ausfüllen: Kreuzen Sie den Stimmzettel wie gewohnt an.
- Stimmzettelumschlag verschließen: Legen Sie den Stimmzettel in den vorgesehenen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
- Wahlschein unterschreiben: Der unterschriebene Wahlschein kommt zusammen mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Rückumschlag.
- Abschicken oder abgeben: Senden Sie den Wahlbrief per Post ab oder geben Sie ihn direkt bei der zuständigen Behörde ab.
Wichtige Fristen für die Briefwahl
Abschicken des Wahlbriefs:
- Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
- Für einen rechtzeitigen Versand sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl abgesendet werden.
Schnelle Abwicklung:
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie den Wahlbrief direkt nach Erhalt der Briefwahlunterlagen ausfüllen und absenden.
Briefwahl aus dem Ausland
- Die Teilnahme an der Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich.
- Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind. Weitere Informationen für sogenannte Auslandsdeutsche finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
- Achten Sie darauf, den Wahlbrief rechtzeitig abzusenden, damit er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr ankommt.
- Für den Versand aus außereuropäischen Ländern empfiehlt sich Luftpost mit einem Priority-Aufkleber.
Auszählung der Briefwahlstimmen
Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden sogenannte Briefwahlvorstände innerhalb des Wahlkreises eingesetzt. Diese zählen nach der Wahl, also am Wahltag nach 18:00 Uhr, die bis dahin eingegangen und geprüften Briefwahlunterlagen aus.
Weitere Informationen zur Vorbereitung der Bundestagswahl finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.