Fakten zur Wahl

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Wahlwissen kompakt Fakten zur Wahl

Wissen Sie, wieviele Menschen in Deutschland wahlberechtigt sind oder wie groß ein Stimmzettel sein darf? Wir haben Ihnen ein paar interessante Zahlen und Fakten zusammengestellt.

1 Min. Lesedauer

Zwei Wahlkabinen mit dem Hinweis, dass jede Wählerin, jeder WÄhler zwei Stimmen hat (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Jede und jeder Deutsche über 18 Jahren besitzt das Stimmrecht – unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung

Jede und jeder Deutsche über 18 Jahren besitzt das Stimmrecht – unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung

Foto: picture alliance / dpa / Jochen Lübke

  1. Die Bundestagswahl muss an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden.
  2. Bundespräsident Steinmeier hat in Abstimmung mit der Bundesregierung Sonntag, den 26. September 2021, festgelegt.
  3. Etwa 60,4 Millionen Deutsche sind wahlberechtigt – 31,2 Millionen Frauen und 29,2 Millionen Männer.
  4. Unter ihnen 2,8 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler.
  5. Bundesweit ist knapp die Hälfte der Wahlberechtigten zwischen 30 und 59 Jahre alt. Jeder Fünfte ist älter als 69 Jahre.
  6. Die meisten kommen aus Nordrhein-Westfalen, 12,8 Millionen Menschen, gefolgt von Bayern mit 9,4 Millionen.
  7. Es gibt 299 durchnummerierte Wahlkreise. Die Nummer 1 hat der Kreis Schleswig-Flensburg, Nummer 299 der Saarpfalz-Kreis.

Kreuz ist Pflicht – eine kleine Stimmzettelkunde

  1. Stimmzettel müssen mindestens DIN-A4-Größe  haben, auf weißem Papier gedruckt sein und man  darf nach dem Falten nicht erkennen können, wie gewählt wurde.
  2. Den bundesweit „längsten“ Stimmzettel –  gemessen an der Zahl der aufgeführten Landeslisten (27) und Parteilosen (7) – gab es bei der Bundestagswahl 2017 in „Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost“.
  3. Bei Stimmzetteln fehlt die rechte obere Ecke oder sie ist gelocht, damit Blinde Schablonen anlegen können, die das Lesen mit den Fingern ermöglichen.
  4. Die zwei Kreuze auf dem Stimmzettel können zum Beispiel mit Bleistift, Kugelschreiber oder Filzstift gemacht werden. Man kann auch einen selbst mitgebrachten Stift nutzen.
  5. Ist nicht klar zu erkennen, wer gewählt wurde, ist der Stimmzettel ungültig. Das gilt auch, wenn ein Smiley-Gesicht gemalt statt ein Kreuz gemacht wurde.
  6. Nach dem Auszählen der Stimmen werden die Stimmzettel und andere Wahlunterlagen verpackt und versiegelt bei der Gemeindebehörde gelagert. 60 Tage vor der nächsten Bundestagswahl können sie vernichtet werden, teilweise auch früher.