Der Weg zum Grundgesetz - Teil 6
Auf dem Weg zum Grundgesetz mussten sich viele verschiedene Akteure abstimmen. Einerseits der Parlamentarische Rat, der Kompromisse zwischen den politischen Parteien finden musste. Andererseits mussten auch die drei Westmächte zu gemeinsamen Positionen finden. Dass diese Koordination nicht immer einfach war, zeigte sich im März 1949.
2 Min. Lesedauer
Anfang des Monats stand die Stellungnahme der Militärgouverneure zum Grundgesetzentwurf noch immer aus. Nach einer weiteren Beratung und einer Einigung am 1. März 1949 konnten sie sich schließlich mit Mitgliedern des Parlamentarischen Rates treffen.
Für die Militärgouverneure waren die wesentlichen Kritikpunkte der mangelnde Föderalismus, die Schaffung einer Bundespolizei und die Organisation der Finanzverwaltung des Bundes. Wichtig wäre ihnen die ausdrückliche Unabhängigkeit der Gerichte. Zusätzlich übermittelten sie ein weiteres Memorandum zum Wahlgesetz.
Sprachliche Barrieren bereiten Missverständnisse
Als Folge der Gespräche wurde der bisher bestehende Fünferausschuss zum Siebenerausschuss erweitert. Nun waren auch je ein Vertreter der Zentrumspartei und der Deutschen Partei Teil des Ausschusses. Seine Aufgabe war es zunächst, das erste der übermittelten Memoranden zu analysieren und anschließend in die bereits vorhandenen Entwürfe einzuarbeiten.
In diesem Prozess kam es durch sprachliche Hindernisse zu Schwierigkeiten. So hatten die Alliierten den Begriff der "Vorrangsgesetzgebung" im Entwurf missverstanden, woraufhin es zu Unklarheiten kam. Auch mit dem erhaltenden Memorandum hatte der Parlamentarische Rat ähnliche Probleme, da schlechte Übersetzungen die Einarbeitung komplizierter machten.
Kein genereller Vorrang des Bundes für die Gesetzgebung
Vom 8. bis 10. März 1949 fanden in Frankfurt Besprechungen zwischen Mitgliedern des Siebenerausschusses und alliierten Vertretern statt. Dort präsentierten die Vertreter des Parlamentarischen Rates eine Antwort auf die Kritikpunkte. Das sollte auch die sprachlichen Missverständnisse aufheben.
Im Entwurf war nun die Rede von einer "konkurrierenden Gesetzgebung" statt einer "Vorrangsgesetzgebung". Mit dieser Formulierung wurde klargestellt, dass der Bund keinen generellen Vorrang in der Gesetzgebung hat.
Unterbrechungen und Unmut im Parlamentarischen Rat
Die Besprechungen führten nicht zu den erhofften Ergebnissen für den Parlamentarischen Rat. Beide Seiten fanden zu keinem Kompromiss und es kam erneut zu Überarbeitungen durch den Siebenerausschuss. Ihr Resultat wurde jedoch wieder abgelehnt, nicht zuletzt, weil die kritisierten Punkte zur Finanzverwaltung nicht geändert wurden.
Die Militärgouverneure bemängelten, dass die Länder weiterhin keine ausreichenden Einnahmequellen hätten, die vom Bund unabhängig sind. Diese Situation belastete die Arbeit des Parlamentarischen Rates und sein Verhältnis zu den Alliierten. Im März würde es zu keinen Einigungen mehr kommen. Manche Abgeordnete des Parlamentarischen Rates fühlten sich durch die Unterbrechungen entmutigt.
75 Jahre Grundgesetz: Am 23. Mai 1949 gab sich Deutschland das Grundgesetz. Dessen Anfang macht unmissverständlich klar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – ein Satz, der bis heute wirkt und Grundlage der Politik unseres Landes ist. Der 75. Geburtstag 2024 ist nun Anlass, in dieser Serie über die Entstehungszeit des Grundgesetzes zu berichten.