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Der Weg zum Grundgesetz - Teil 10 Geburtsstunde der Bundesrepublik

Vor genau 75 Jahren – am 23. Mai 1949 – wurde das Grundgesetz feierlich verkündet. Einen Tag später trat es in Kraft. Die drei westlichen Besatzungsmächte und die deutschen Länder mussten dem Verfassungswerk aber davor noch zustimmen.

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Konrad Adenauer bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949

Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates, unterzeichnet am 23. Mai 1949 das Grundgesetz.

Foto: picture-alliance/AP Photo

Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates hatten den Grundgesetz-Entwurf nach der dritten Lesung am 8. Mai verabschiedet. Nun war Eile geboten: Am 23. Mai sollte eine Konferenz der alliierten Außenminister in Paris beginnen. Beobachter befürchteten, dass der Plan für einen westdeutschen Staat dort geändert oder verzögert werden könnte. Das Grundgesetz sollte daher noch vor dem Treffen in Kraft treten. Die Militärgouverneure und die deutschen Länder mussten dem Entwurf jedoch erst zustimmen.

Militärgouverneure genehmigen Grundgesetz

Die Militärgouverneure einigten sich deshalb bereits am 12. Mai in Frankfurt am Main darauf, das Grundgesetz anzunehmen. In einigen Punkten meldeten sie jedoch noch Vorbehalte an:  Berlin etwa wurde kein Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat eingeräumt. Vertreter des Westteils der Stadt durften jedoch an den Sitzungen teilnehmen.

Am selben Tag trafen sich die Vertreter der Westalliierten mit Delegationen des Parlamentarischen Rates und der Ministerpräsidenten. Der britische Militärgouverneur Brian Robertson übergab Konrad Adenauer ein Schreiben, in dem das Grundgesetz genehmigt wurde. Darin hieß es, dass das Grundgesetz „deutsche demokratische Tradition in glücklicher Weise mit den Begriffen einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung [vereinigt], welche die Welt nunmehr als für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.“

Bayern stimmen gegen das Grundgesetz

Im Anschluss mussten noch die deutschen Länder das Grundgesetz bestätigen. Die Landtage berieten vom 18. bis 21. Mai über den Entwurf. In zehn der elf westdeutschen Länder stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Grundgesetz.

In Bayern entbrannte eine heftige Diskussion über das Verfassungswerk. Die Abgeordneten der CSU bemängelten vor allem den aus ihrer Sicht unzureichenden Föderalismus. Sie befürchteten, dass der Bund zu großen Einfluss auf die Gesetzgebung und die Finanzplanung des Landes nehmen würde.

Der Bayerische Landtag stimmte deshalb mit 101 zu 63 Stimmen und neun Enthaltungen gegen das Grundgesetz. Die Parlamentarier ließen sich aber ein Hintertürchen offen: Auf Antrag der Staatsregierung beschlossen sie, dass das Grundgesetz auch für den Freistaat gelten sollte, falls zwei Drittel der anderen Bundesländer dem Entwurf zustimmen würden.

Adenauer: „Neues Deutschland entsteht“

Zwei Tage später – am 23. Mai – traf sich der Parlamentarische Rat zum letzten Mal in Bonn. Neben den elf Ministerpräsidenten und den Landtagspräsidenten waren auch Vertreter der Besatzungsmächte und zahlreiche Ehrengäste anwesend.

Die Verkündung des Grundgesetzes glich allerdings eher einem Festakt als einer Plenarversammlung: Der Organist des Bonner Münsters spielte Musik von Georg Friedrich Händel und fast alle deutschen Rundfunkstationen übertrugen die Veranstaltung direkt aus dem Turnsaal der Pädagogischen Akademie.

Präsident Konrad Adenauer betonte zu Beginn, dass trotz der von den Westalliierten auferlegten Beschränkungen das Grundgesetz auf "freiem Willen" und "der freien Entscheidung des deutschen Volkes" beruhe. Dann sagt er:

„Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes: Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wir sind uns alle klar darüber, was das bedeutet. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, wer den völligen Zusammenbruch im Jahre 1945 mitgemacht hat, wer bewusst erlebt hat, wie die ganze staatliche Gewalt seit 1945 von den Alliierten übernommen worden ist, der denkt bewegten Herzens daran, dass heute, mit dem Ablauf dieses Tages, das neue Deutschland entsteht.“

Abgeordnete und Ministerpräsidenten unterzeichnen Urschrift

Nach jeweiligem Aufruf unterzeichneten zunächst die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates und danach die Ministerpräsidenten der elf Länder die Originalausfertigung des Grundgesetzes. Nur die Vertreter der KPD-Fraktion – Max Reimann und Heinz Renner – weigerten sich, ihre Unterschrift unter die „Spaltung Deutschlands“ zu setzen. Im Anschluss unterzeichneten auch die fünf Vertreter der Berliner Stadtverordnetenversammlung sowie ihr Regierender Bürgermeister Ernst Reuter (SPD) das Grundgesetz.

Das letzte Wort im Parlamentarischen Rat hatte Konrad Adenauer. Der spätere Bundeskanzler schloss die feierliche Verkündung des Grundgesetzes mit einem Auszug aus der Präambel: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Volk […] dieses Grundgesetz beschlossen. Möge allezeit der Geist und der Wille, der aus diesen Sätzen spricht, im deutschen Volk lebendig sein.“ Mit Ablauf des 23. Mai – also einen Tag später – trat das Grundgesetz in Kraft.

75 Jahre später

Das Grundgesetz ist heute die Verfassung von ganz Deutschland. Ursprünglich war es aber nur als Übergangslösung bis zur Wiedervereinigung konzipiert. Der Name sollte auf den provisorischen, vorläufigen Charakter hinweisen. Das Grundgesetz erfüllte aber von Beginn an alle Kriterien, die eine demokratische Verfassung ausmachen.

Durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz gesamtdeutsche Verfassung geworden. Die Beibehaltung der ursprünglichen Bezeichnung „Grundgesetz“ lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten.

75 Jahre Grundgesetz: Am 23. Mai 1949 gab sich Deutschland das Grundgesetz. Dessen Anfang macht unmissverständlich klar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – ein Satz, der bis heute wirkt und Grundlage der Politik unseres Landes ist. Der 75. Geburtstag 2024 ist nun Anlass, in dieser Serie über die Entstehungszeit des Grundgesetzes zu berichten.