Entlastungspakete in DGS – Midi-Job-Grenze steigt Teil 3
Trotz stark reduzierter Beitragszahlungen können Midi-Jobberinnen und -Jobber die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Für die Rentenansprüche gilt – wie auch bei allen anderen Beschäftigten –, dass bei der Berechnung der Rente der tatsächliche Verdienst aus dem Midi-Job zugrunde gelegt wird.