Testpflicht vor Einreise mit dem Flugzeug

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

02:46

Video in Gebärdensprache Testpflicht vor Einreise mit dem Flugzeug

Flugreisende müssen ab dem 30. März vor Abflug nachweisen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Anderenfalls ist eine Beförderung nicht möglich. Die Kosten für die Testung müssen die Flugreisenden übernehmen.