Entlastungspakete in DGS – Dezember-Abschlag Teil 2
Die Wärmeversorgungsunternehmen bekommen für den Monat Dezember 2022 das Geld für Gas oder Fernwärme vom Bund. Darum dürfen sie von ihren Kundinnen und Kunden keine Zahlung anfordern. Entweder verzichten sie auf den Lastschrifteinzug oder sie nehmen die Zahlung zwar an, leisten aber eine direkte Rückzahlung. Dennoch gezahlte Beträge müssen Energielieferanten in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigen.