Entlastung für Lernende an Fachschulen und Studierende

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04:51

Entlastungspakete in DGS – Energiepreispauschale Teil 4 Entlastung für Lernende an Fachschulen und Studierende

Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten auf Antrag eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro. Beim Bezug einkommensabhängiger Sozialleistungen wird die Energiepreispauschale nicht als Einkommen angerechnet. Es werden keine anteiligen Beiträge für die Sozialversicherung abgezogen. Die Pauschale ist nicht steuerpflichtig. Die Antragsplattform, über die die Pauschale seitens der Berechtigten beantragt werden kann, wird derzeit noch entwickelt.