Entlastungspakete in DGS – Energiepreispauschale Teil 2
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einkommensteuerpflichtig beschäftigt sind, erhielten bereits im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Wer sich nicht sicher ist, ob er die Einmalzahlung erhalten hat, kann es mit einem Blick auf die Lohnabrechnung des Arbeitgebers sehen. Selbstständige wurden unterstützt, indem ihre Steuervorauszahlung einmalig gesenkt wurde.