Der „Dezember-Abschlag“

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Entlastungspakete in DGS – Dezember-Abschlag Teil 1 Der „Dezember-Abschlag“

Im Dezember 2022 müssen Bürgerinnen und Bürger, soziale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und kleine und mittelständische Unternehmen ihre Kosten für Gas und Fernwärme nicht selber bezahlen, sondern einmalig übernimmt der Bund diese Kosten und bezahlt sie an die Wärmeversorgungsunternehmen. Diese Hilfe heißt „Dezember-Abschlag“.