Bundestagswahl: Wahlrecht ist ein wesentliches Grundrecht

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Das Wahlrecht ist ein wesentliches Grundrecht, eine Grundlage unserer Demokratie, so Regierungssprecher Steffen Seibert. Er verweist auf den Bundeswahlleiter, der betont, dass die Wahl und der Wahlprozess gesichert sei, sowohl die Brief- als auch die Urnenwahl, und spricht den mehr als 650.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern Dank aus. Weitere Informationen: bundeswahlleiter.de .