Anspruchsberechtigte und zuständige Stelle

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Entlastungspakete in DGS – Wohngeldreform Teil 2 Anspruchsberechtigte und zuständige Stelle

Zu den Anspruchsberechtigten zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren mit geringen Einkommen. Diese können mit Hilfe des Zuschusses ihre wirtschaftliche Sicherung bewahren und angemessen und familiengerecht wohnen. Dabei ist es egal, ob sie zur Miete oder im eigenen Wohneigentum wohnen. Zuständig ist das jeweilige Wohngeldamt in der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhält man die Antragsformulare und umfassende Beratung.